Aufhebungsvertrag in Elternzeit und Konsequenzen

Hallo ihr Lieben,

seit 2011 bin ich bei meinem AG angestellt. Letzten Sommer wurde ich schwanger und seit Januar 2014 bin ich nun im (individuellen) Beschäftigungsverbot. Das scheint meinem AG nicht besonders zu gefallen (keine geregelte Übergabe und so, da Fahrverbot vom Arzt), denn mit eintreten des MuSchu wurde mir nun nahe gelegt mir eine neue Beschäftigung zu suchen (man habe schließlich Ersatz einstellen müssen). Man strebt einen Aufhebungsvertrag "deutlich vor" dem Ende der Elternzeit an (natürlich nur zu meinem besten). Elternzeit wurde übrigens noch nicht angemeldet, der AG aber mündlich darüber informiert, daß ich 1 Jahr zuhause bleiben werde.

Da ich schon einmal durch (Falsch)Aussagen seitens eines AGs ziemlich auf die Nase gefallen bin und dadurch deutliche finanzielle und auch rechtliche Einbußen zu tragen hatte bin ich diesmal vorsichtiger und möchte mich vorab über mögliche Konsequenzen obiger Vorgehensweise informieren. Selbstverständlich werde ich mich an die entsprechende Arbeitskammer wenden und mich rechtlich beraten lassen, aber da solche Dinge ja netterweise immer kurz vorm Feiertag eintrudeln wollte ich erstmal nach euren Erfahrungen fragen.

Fragen die mir so spontan einfallen sind:
Was ist mit der Krankenversicherung wenn der Aufhebungsvertrag während der Elternzeit geschlossen wird?
Sollte zum Ende der Elternzeit kein neuer Job in Aussicht stehen, wird man dann für Alg1 gesperrt?
Bekäme ich überhaupt Alg1 und auf welcher Berechnungsgrundlage?
Gäbe es eine Abfindung?
Wäre es klüger das ganze auszusitzen und auf eine Kündigung nach Ende der Elternzeit zu warten.

Wäre über Erfahrungen und Meinungen eurerseits sehr froh!
rotihex

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Ganz ehrlich, lass dich nicht vom AG verarschen.

Elternzeit wird ja erst nach der Geburt eingereicht.
Willst du nach einem Jahr wieder Vollzeit beim AG einsteigen? Wenn nicht, nimm gleich 2 Jahre Elternzeit und beantrage dann Teilzeit in Elternzeit mit. Problem, wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst ist, dass du keine Elternzeit hast, also keinen Anspruch auf beitragsfreie KK in der Erziehungszeit, keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei einer weiteren Geburt usw.
Deshalb käme für mich ein Aufhebungsvertrag überhaupt nicht in Frage, weil der nur zu deinem Nachteil ist.

Den AG kratzt es doch eigentlich gar nicht, ob du in Elternzeit bist oder gar nicht mehr bei ihm angestellt, außer, dass er befürchten muss, dass du evtl. zurückkommst nach der Elternzeit (oder auch in der Elternzeit).

ALGI bekämst du mit einer Kinderbetreuung, aber das auch in Elternzeit, wenn der AG dir keine Teilzeitstelle anbietet, beim Aufhebungsvertrag ist aber eine Sperre möglich!

Wie groß ist denn die Firma, denn auch eine Kündigung nach der Elternzeit ist in größeren Firmen nicht so einfach für den AG, auch wenn dir einige gerne etwas anderes erzählen wollen.

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Ich habe dort einen Teilzeitvertrag, den ich nach dem einen Jahr Elternzeit wieder erfüllen würde. Kinderbetreuung gesichert.
Eine weitere Geburt schließe ich mal aus: es ist das 3. Kind, aber die beitragsfreie KV wäre wichtig.

Die Firma beschäftigt etwa 50 Mitarbeiter.

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Wie viel Stunden hat dein Teilzeitvertrag? Hat er 30 oder weniger, dann würde ich trotzdem 2 Jahre Elternzeit anmelden und Teilzeit in der Höhe der Stunden, die die bisher hast), das kann der AG ja dann gar nicht ablehnen ;)

Ich würde den AG da nicht so einfach rauskommen lassen. Wenn er nun versehentlich deine Vertretung unbefristet eingestellt hat, dann ist das sein und nicht dein Problem.

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Unterschreib auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag. Wenn du wirklich einen neuen Job hast, dann kannst du immer noch kündigen oder du lässt dich dann kündigen nach der Elternzeit und kriegst ALG1.

Neben der KK, wirst du auch "rententechnisch" anders behandelt. Die Elternzeit wird dir ja angerechnet für deine Rente.

Da ich nicht glaube, dass dir der AG eine Abfindung zahlen wird, die das ganze ausgleicht - lass dich darauf nicht ein.
Der versucht dir jetzt einzureden, was für dich gut ist. Hat ja schon mal geklappt (du schreibst ja er hat dich schon mal verarscht) - dabei zieht er nur seinen Vorteil raus.

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" Neben der KK, wirst du auch "rententechnisch" anders behandelt. Die Elternzeit wird dir ja angerechnet für deine Rente."

Nein, das macht keinen Unterschied, für die Rente werden Kindererziehungszeiten angerechnet. Da ist es egal ob Elternzeit oder nur Erziehungszeit.

Ist mir alles angerechnet worden, selbst ohne Arbeitsvertrag vorher!

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Das mit der Abfindung muss ich noch in Erfahrung bringen, mir liegt noch kein konkretes Angebot vor. Aber ich gehe eher auch davon aus, dass man mich billig los werden will.

Dieser AG hat mich noch nicht über den Tisch gezogen, das war damals ein anderer. Seitdem bin ich aber vorsichtig geworden! In diesem Fall würde ich sagen: zurecht.