Schwerbehinderung anerkannt - wie gehts weiter?

Hallo!
Kurz mal zur "Geschichte":
Mein Mann ist vor 10 Jahren an Epilepsie erkrankt. Mittlerweile ist es aber so, dass die Arbeitsplatzbelastung zu enorm ist und er den Arbeitsablauf nicht mehr schnell genug und auch nicht mehr konzentriert genug abwickeln kann. Er arbeitete die letzten Jahre unter großem körperlichen und psychischem Stress. Seit Anfang Dezember ist er nun im Krankenstand wg. Erschöpfungssyndrom + Epilepsie, da die Anfälle sichauch leider häuften.

Nun hat er einen Grad der Behinderung von 50 zugesprochen bekommen zwecks Hirnanfallsleiden. Es war nicht angedacht, dass er so jung in Rente gehen will, aber wir haben nun von mehreren Seiten gesagt bekommen, dass er doch nun besser in Rente gehen soll. Mir stellen sich folgende Fragen, ich hoffe, mir kann sie jemand beantworten:

Muss der Bescheid in kompletter Form dem Arbeitgeber vorgelegt werden? Dort ist der Grund der Einstufung ja angegeben, mein Mann will aber gegenüber dem Arbeitgeber aus div. Gründen seine Krankheit nicht offenlegen. Reicht beim AG die Vorlage dann nur vom Schwerbehindertenausweis?

Muss auch die Krankenkasse informiert werden mit vollständigem Bescheid? Diese zahlt ja derzeit das Krankengeld.

Hinsichtlich der Rente scheint diese ja völlig unabhängig von einer Schwerbehinderung berechnet bzw. bewilligt zu werden. Lt. aktueller Rentenberechnung, die man ja jährlich erhält, reicht seine Rente nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, da er Hauptverdiener ist. Ich arbeite 25h/Wo regulär und hab noch einen 15 h/Mo Nebenjob. Aufstocken ist im Büro momentan nicht möglich, denke frühestens zum Sommer hin. Wie kann man die Lücke schließen? HartzIV würde ja auch garnicht greifen, oder?

Mir schwirrt soviel im Kopf rum, ich weiß garnicht, wie es jetzt weitergehen soll. Er ist jetzt 6 Monate im Krankenstand, eigentlich der beste Zeitpunkt, um Rente wg. Erwerbsminderung zu beantragen. Wenn er nach seiner 6wöchigen Kur ins Arbeitsleben zurückkehrt, ist sein Arbeitsplatz bereits neu besetzt und eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses wird in dieser Firma schwierig werden. Wenn mit dem Integrationsamt eine Kündigung durchgeführt wird, sind wir auf ALG I seinerseits angewiesen, sollten wir eher dann zu diesem Zeitpunkt Rente beantragen?

Viele Grüße, 004

PS: Ich dachte, bei einem Hirnanfallsleiden berechnet sich der GdB nach der Schwere der Erkrankung, sprich bei 1-2 im Jahr niedriger GdB, bei mehr als 1 Anfall im Monat gilt dies als schwerste Erkrankung damit der der höchste GdB ab mind. GdB 60. Täusch ich mich da?

PS... Ich setz das nochmal unter Gesundheit ein, weil hier zwei Themen zusammentreffen...

1

habt ihr noch Zeit um Widerspruch einzulegen wegen dem SBA?
Das solltet ihr unbedingt tun - denn 50 % ist zu wenig!

Welche Merkzeichen hat er?
Wenn er wirklich oft krampft solltet ihr zusehen das er G,B und H bekommt.

Hier die "Richtlinie" wonach die Prozent berechnet werden:

Anfälle nach Art, Schwere und Häufigkeit

Grad der Behinderung (GdB)

häufig (generalisierte große oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten epileptischen Anfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich):
90-100 %

mittlere Häufigkeit (generalisierte große und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen):
60-80 %

nach drei Jahren Anfallsfreiheit (bei weiterer Notwendigkeit von Behandlung mit Antiepileptika): 30%

Wenn Dein Mann also z.B. nicht nur Grand mal Anfälle hat, sondern auch Myoklonien oder fokale Anfallsgeschehen muss das mit berücksichtigt werden!

Wegen Rente etc. kenne ich mich nicht aus....damit muss ich mich erst in ein paar Jahren bei meiner Tochter befassen

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Und was bringt die Erhöhung vom GdB? Er gehört wohl eher in die erstere Gruppe. Hat 2-3 GrandMalAnfälle im Monat, seltener zusätzlich Abscencen. Bescheid kam Anfang der Woche, liegen also noch im der Frist.

VG!

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Das bringt Steuervorteile.
Mit einem höheren Prozentsatz steigt der Freibetrag um 2400 Euro im Jahr, und ihr könnt pauschal nochmal 924 Euro mit angeben als zusätzliche Belastungen.

Ausserdem kann das Auto von der Steuer befreit werden....

Naja....und dann gibt's halt bei einigen Einrichtungen freien oder vergünstigten Einztritt....in Zoos und so.

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Das ist komisch, dass er mit der Schwere der Epi so einen geringen GdB bekommen hat. Ich habe auch 50 wegen Epi, aber meine Anfälle sind seltener. War er denn mal in einem Epilepsiezentrum?
Ansonsten geht die Rentenberechnung nicht nach dem SBA. Dem AG zeigt er einfach seinen SBA vor. Allerdings wird ihm das nicht viel bringen. Entgegen der weitläufigen Ansicht sind SBA-Inhaber schon kündbar. Ganz besonders dann, wenn sie ihre Arbeit nicht mehr ausführen können.
Die Krankenkasse hat der SBA nicht zu interessieren. Die wissen ohnehin von der Behinderung.

"PS: Ich dachte, bei einem Hirnanfallsleiden berechnet sich der GdB nach der Schwere der Erkrankung, sprich bei 1-2 im Jahr niedriger GdB, bei mehr als 1 Anfall im Monat gilt dies als schwerste Erkrankung damit der der höchste GdB ab mind. GdB 60. Täusch ich mich da?"

Ja. Du täuschst dich. Das Ganze ist noch mehr gestaffelt. Außerdem sollte man niemals vergessen die Nebenwirkungen der Tabletten beim Neurologen immer schön mit anzugeben - der soll sie dann auch erwähnen. Ist dein Mann auch noch beim Psychologen in Behandlung? Dann sollte das eigentlich auch noch im SBA berücksichtigt werden.

Ich nehme an, dein Mann sollte aufgrund seiner Epi einen GdB von 70 bekommen, damit bekommt er auch das G. Also auf alle Fälle in Widerspruch gehen.