Hallo,
wie vielleicht nicht direkt aus der Überschrift ersichtlich, geht es um folgendes:
Mein Sohn ist krank, ich habe meinem Arbeitgeber gemeldet, dass ich daher heute nicht zur Arbeit komme.
Meine Kinder sind jedoch über meinen Mann versichert, der selbst - da Berufssoldat- freie Heilfürsorge hat, die Kinder sind beihilfeberechtigt. Ich bin als Einzige gesetzlich krankenversichert.
Da meine Kinder über meinen Mann privat versichert sind, habe ich kein Anrecht auf Kind-Krank-Tage, wurde mir gesagt. Wie läuft das jetzt mit meinem Arbeitgeber? Muss ich trotzdem eine Bescheinigung vom Kinderarzt haben - ich bekäme ja über die KK keine Zahlungen.
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu folgendes:
(1) Als Fälle nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in denen die Mitarbeiterin
bzw. der Mitarbeiter unter Fortzahlung des Entgeltes (§ 14 Abs. 1) und der
in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen im nachstehend genannten Ausmaß
von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:
...
f) Schwere Erkrankung
bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch bis zu 4 Arbeitsnicht
vollendet hat, wenn im laufenden tage im
Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V Kalenderjahr
besteht oder bestanden hat, ...
Eine "schwere" ERkrankung liegt nicht vor - mein Sohn hat lediglich Fieber...
Es mag vielleicht blöd klingen aber ich weiß einfach nicht genau, wie ich solche Tage beim Arbeitgeber richtig melde, würde jetzt einen Kind-Krank-Schein holen beim Arzt und an die KK schicken - die melden dann zurück, dass es keine Zahlungen diesbezüglich gibt aber mein Arbeitgeber weiß dann zumindest, dass mein Kind wirklich krank ist und ich daher zu Hause bleibe...wie macht ihr das? Bisher hatte ich das tatsächlich noch nie...
LG und danke für ernstgemeinte Antworten.
a79
Kind krank dem Arbeitgeber richtig melden, wenn kein Anspruch auf kindkranktage?
Laut Arbeitsvertrag hätte ich Recht auf bis zu 4 Tage Arbeitsfreistellung (ist bei meinem Beitrag etwas ineinandergerutscht, sorry...), die dann ja auch bezahlt würden....was ist denn aber, wenn ich da drüber komme - kann ich dann unbezahlte Tage nehmen?
Upps, habe es gerade selbst gefunden:
§45 SGB V:
(5) Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach den Absätzen 3 und 4 haben auch Arbeitnehmer, die nicht Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 sind.
Ja wenn du über die 4 Tage kommst kannst du dich unbezahlt freistellen lassen.
Eine "schwere Erkrankung" liegt vor wenn der Kinderarzt die Notwendigkeit der Betreuung auf dem Kinderkrankenschein einträgt, daher würde ich mir hier immer einen Kinderkrankenschein holen und dem Arbeitgeber als Nachweis vorlegen.
Der Krankenkasse brauchst du den gar nicht schicken da du ja eh keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hast.
Hallo,
danke für die Antwort.
Komme gerade vom Arzt und habe mir nur für heute einen Kinderkrankenschein aussstellen lassen - ich habe ja erst am Donnerstag wieder Dienst und mein Sohn ist bis einschließlich Mittwoch krankgeschrieben...diese Tage werde ich mir mal hübsch aufheben ...
LG
a79
Hallo!
"bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch bis zu 4 Arbeitsnicht
vollendet hat, wenn im laufenden tage im
Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V Kalenderjahr
besteht oder bestanden hat, ..."
Das ist der interessante Abschnitt, aber es kann kaum sein das der so im AV steht, denn der macht keinen Sinn.
Aber: Dich Kinderkrank melden musst du beim AG so oder so.
Die Lohnfortzahlung ist eine Sache, aber es bleibt ja auch noch das Nichterscheinen am Arbeitsplatz.
"Mein Kind ist Krank" ist ein Grund nicht zu kommen - egal ob Bezahlt oder nicht.
"Ich komm halt mal nicht" ist kein Grund.
DAS macht schon einen Unterschied.
meine kollegin hat auch anspruch auf kindkrankentage, obwohl ihr mann privat versichert ist und das kind auch. wenn er daheim bleibt, gibts kein geld, wenn si edaheim bleibt bekommt sie natürlich lohnersatz. dies alles hat, weil ihr das auch nciht klar war, ihr ihre kasse so mitgeteilt.
ich würde auf jeden fall einen krankenschein vorlegen und, wenn du keinen anspruch auf lohnfortzahlung für ein paar tage hast, mit der kasse telefonieren!
v.