Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich habe in den Steuererklärungen 2013 bei mir und bei meinem Lebensgefährten jeweils die Hälfte unserer Kinderbetreuungskosten geltend gemacht.
Beleg dafür hab ich nicht mitgeschickt, weil ich zum einen zum Zeitpunkt der Abgabe die Rechnung noch nicht hatte und weil außerdem überall steht, dass man die nicht abgeben MUSS, sondern nur bzw. erst, wenn das Finanzamt danach fragt.
So, nun hab ich beide Steuerbescheide bekommen und jedesmal wurden die Kinderbetreuungskosten gestrichen mit dem Hinweis: "Die Kinderbetreuungskosten konnten ohne Nachweis nicht anerkannt werden."
Ich weiß, dass ich jetzt Einspruch einlegen muss, die Belege mitschicken muss und dann eine Nacherstattung bekomme. Aber mich regt das ehrlich gesagt auf. Wieso wird nicht danach gefragt, sondern gleich gestrichen? Die schicken doch ohnehin einen Brief mit den Unterlagen in dem steht, dass die Erklärung fertig ist und es noch etwas dauert... Wieso kann man da nicht reinschreiben, dass noch was fehlt?
Es ist auch nicht das erste Mal, dass die uns Sachen streichen. Die Anwaltskosten der Scheidung meines LG wurden ohne Begründung und trotz Unterlagen gestrichen. Da musste ich auch schon Einspruch einlegen, hab nach ner Begründung gefragt und dann nur einen neuen Bescheid und die Nachzahlung erhalten.
Das nervt mich voll, dass ich jedes Mal nochmal aktiv werden muss, um an unser Geld zu kommen.
Lange Rede kurzer Sinn: ich finde keine gesetzl. Vorschrift bzw. BMF-Schreiben, in dem steht, dass die Belege für Kinderbetreuungkosten nur auf Nachfrage vorzulegen sind. Kennt sich jemand aus und kann mir die Stelle im Gesetz sagen? Würde das gerne im Einspruch mit reinschreiben. Was kann ich denn sonst noch machen? Mich irgendwo beschweren? Bringt das was?
Danke und liebe Grüße,
freckle3781
Belege für Kinderbetreuungskosten in der Steuererkärung
Hier ist das offizielle Schreiben von Elster dazu, aber es gilt nur bei der Abgabe über Elster!
https://www.elster.de/download/Merkblatt_Einzureichende_Belege_ab_VZ2011_Ansichts-PDF.pdf
Ich warte immer bis ich alles habe und reiche dann Ende März ein. In unserer Betreuungseinrichtung bekommen wir die Belege sofort und jederzeit auf Anfrage.
Lieber reiche ich zu viel ein als zu wenig. Es gab noch nie Probleme und es wäre auch nervig, wenn ich und der Finanzer uns nochmal mit etwas befassen müssten, was belegbar gewesen wäre.
so sehe ich es für mich und reich deshalb alles ein, was ich habe, egal ob ich MUSS oder nicht.
Schönen Tag und freu dich auf die zweite Erstattung...ist ja auch schön, wenn man nach ein paar Wochen nochmal was bekommt.
lg
ich habe den betreuungsvertrag und die buchungsvereinbarung beigelegt und noch nie probleme. eine rechnung gibts es bei uns ohnehin nicht.
v.
Also meines Wissens müssen zwar viele Belege nicht eingereicht werden, aber die über die Betreuungskosten auf jeden Fall. Das die aber nicht Nachfragen finde ich aber auch seltsam, das kenne ich auch anders.
Nein, die über Betreuungskosten sind nicht einzureichen bei einer Elstererklärung, nur auf Nachfrage!
Ja scheint tatsächlich nicht (mehr) so zu sein. Umso merkwürdiger dass ihr die nicht anerkannt wurden.