ALG 1 Aufhebungsbescheid, Widerspruch abgelehnt. Keine Chance?

Hallo,

Ich habe zum ALG 1 noch ergänzend ALG 2 bekommen.

Mitte Februar habe ich bei der ALG 2 stelle Bescheid gesagt, dass ich zum 1.3 eine arbeitsstelle habe und habe die Leistung abgemeldet.

1 woche später bekam ich Post von der ALG1 stelle, dass die Leistung wegen der Arbeitsaufnahme eingestellt wird.

Leider war ich so dumm und habe die Leistungen abgemeldet ohne einen Arbeitsvertrag zu haben, mein AG hat sich nicht mehr gemeldet und schrieb mir eine E-Mail das er sich doch für jemand anderen entschieden hat (Ein Tag vor Arbeitsbeginn),
Ich habe mich dann überall beworben, hatte 4 Vorstellungsgespräche in den beiden wochen darauf und leider hat sich nichts getan.
Also habe ich einen Widerspruch wegen dem ALG 1 geschrieben und hingebracht.

Dieser wurde abgelehnt da ich die Vorraussetztung nicht erfüllt hätte?!

Ich hätte denen früher bescheid geben müssen.

Und nun? Meine Krankenkasse hat mir mitgeteilt das ich seit dem 01.03. nicht mehr KV bin. Zahlt das die Arbeitsagentur auch nicht?

Ich weiss gar nicht was ich jetzt machen soll.

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Ich würde zusehen, schnellstens einen Termin beim Jobcenter zu bekommen und das zu klären. Meines Ermessens hättest Du keinen Widerspruch einlegen müssen, sondern einen neuen Antrag stellen und das spätestens an dem Tag, als Du von der weiteren/künftigen Arbeitslosigkeit erfahren hast.

Rückwirkend wird die Arbeitsagentur auch Deine Krankenversicherung nicht zahlen, das solltest Du auch schnellstens mit der Versicherung klären.

Gruß,

W

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Hi,

nein, nicht zum Jobcenter einen Termin, sondern SOFORT (also morgen) persönlich zur Agentur für Arbeit und einen neuen Antrag (ab morgen dann) stellen.

Hättest du einfach am 28.2. die mail von dem Arbeitgeber der Agentur f. Arbeit weitergeleitet, mit der Bitte, die Abmeldung rückgängig zu machen, hättest du jetzt das Problem nicht.

Was ist in den 2 Monaten passiert? Bist du nicht auf die Idee gekommen, bei der AA mal nachzufragen, persönlich oder telefonisch?#kratz
Alles Gute.
LG helly

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Hallo,

so viele Fehler in einem Fall....Warum bist Du nicht schon längst mal auf dem Amt gewesen und hast es klar gestellt? Mensch, manchmal fällt einem wirklich nichts mehr ein #aerger

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"Dieser wurde abgelehnt da ich die Vorraussetztung nicht erfüllt hätte?!"

Logischerweise.
Die Begründung "Ich habe Blödsinn beantragt und will jetzt das Gegenteil" ist eben kein zulässiger Widerspruchsgrund.
Der Bescheid ist ja in sich korrekt - Sie haben eine neue Tätigkeit gemeldet, daraufhin wurde ALG1 aufgehoben.

Ein Widerspruch ist nur gegen eine falsche Verwaltungsentscheidung möglich - die liegt hier aber nicht vor.

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Wann und wie erfuhr denn die Arge, dass Du doch keine neue Stelle hast?

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Hast du denn dort nicht Bescheid gesagt, dass der AG einen Rückzieher gemacht hat? Das wäre das Erste gewesen, was du hättest machen müssen.