Hallo zusammen
mein Freund und ich erwarten ein Kind und sind nicht verheiratet.
Wir spielen mit dem Gedanken 2015 oder 2016 gemeinsam EK in eine Eigentumswohnung zur Vermietung zu investieren.
Nun machen wir uns Gedanken, wie man das am besten regelt und absichert.
1.) Ich habe mir überlegt, ob es evtl. Sinn macht die Immobilie gleich als Eigentum unseres Kindes zu kaufen und uns beiden (Eltern) lebenslanges Nießbrauchrecht einzuräumen. Unser Gedanke ist, dass die Immobilie im Zweifel unserer Tochter zufallen soll (und wir eben lieber so investieren, als jeden Monat Geld in irgendwelche Zuwachssparer, bausparverträge anzulegen).
2.) Oder: Wir (Eltern) lassen uns zu unseren entsprechenden Finanzierungsanteilen ins Grundbuch eintragen und halten (geht das denn?) partnerschaftsvertraglich/testamentarisch fest, dass im Zweifel "unsere gemeinsamen" bis dahin geborenen & nicht geborenen Kinder erben.
3.) ???
Die Eierlegende Wollmilchsau habe ich noch nciht gefunden. Hat denn jemand hier schon mal ähnliches gemacht und vor allem WIE gelöst?
Viele Grüße,
Smurfin
Unverheiratet mit Kind - Gemeinsame Kapitalanlage in Immobilie?
Euer Kind als Eigentümer der Immobilie: Dürfte nicht möglich sein. Kann man aber sicher beim Notar erfragen.
Und wenn Nachkommen da sind, erben die sowieso...ich verstehe also das Problem nicht so recht.
Es geht darum, dass in dem Fall nur unser gemeinsames Kind erbt, da die Geldanlage für unsere Tochter sein wird. Es könnte ja sein, dass wir uns trennen und dann weitere Kinder bekommen, diese eventuellen "nicht-gemeinsamen" Kinder sollen dann nicht profitieren.
Grundsätzlich ist es schon möglich, dass ein Kind Eigentümer einer Immobilie wird, das wird ja m.W. oft i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge so geregelt.
Weiss nur nicht, wie das genau ist, wenn man unverheiratet ist.
>>>Es geht darum, dass in dem Fall nur unser gemeinsames Kind erbt, da die Geldanlage für unsere Tochter sein wird. <<<
Ihr seid beide um die 30. Ihr könnt locker noch über 50 Jahre leben. WO ist da jetzt der Nutzen für das "Kind"?
Oder habe ich da einen Denkfehler?
Moin,
Euer bzw. Eure Kinder als Eigentümer der Immobilie einzutragen, geht meiner Meinung nach nicht. Jedenfalls kann man keine ungeborenen Kinder eintragen lassen (soviel wie ich weiß). In Eurem Todesfall erben Eure Kinder sowieso die Immobilie, von der Warte aus macht es also auch keinen Sinn.
Ich würde die Immobilie einfach kaufen und dann zu 50 % / 50 % jeder ins Grundbuch gehen. Meiner Meinung nach die einfachste und sicherste Sache.
Warum wollt ihr das denn so kompliziert machen? Habt Ihr irgendeine Begründung oder sind das erstmal nur Gedankenspiele?
Lieben Gruß
Moin,
Euer bzw. Eure Kinder als Eigentümer der Immobilie einzutragen, geht meiner Meinung nach nicht. Jedenfalls kann man keine ungeborenen Kinder eintragen lassen (soviel wie ich weiß). In Eurem Todesfall erben Eure Kinder sowieso die Immobilie, von der Warte aus macht es also auch keinen Sinn.
Ich würde die Immobilie einfach kaufen und dann zu 50 % / 50 % jeder ins Grundbuch gehen. Meiner Meinung nach die einfachste und sicherste Sache.
Warum wollt ihr das denn so kompliziert machen? Habt Ihr irgendeine Begründung oder sind das erstmal nur Gedankenspiele?
Lieben Gruß
Es sind gerade erstmal Gedankenspiele, wie man das am besten macht.
Das Kind wird zu dem Zeitpunkt bereits geboren sein und es ist rein rechtlich m.W. möglich dieses als Eigentümer einzutragen und uns lebenslanges Nießbrauchsrecht einzuräumen (ich kenne in meinem Verwandtenkreis einen 14 jährigen Eigentümer mehrerer Immobilien... ).
Es geht uns darum, dass die Anlage speziell für dieses Kind sein soll. Sprich, dieses Kind wird nicht zwangsläufig erben, wenn wir uns z.b. trennen und ich oder mein Lebensgefährte weitere nicht-gemeinsame Kinder bekommen sollten. (Abgesehen davon kann man ja im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch das ausnützen der Freibträge und Jahresgrenzen schon frühzeitig die Erbschaftssteuer z.T. sparen).
Daher hatte ich den gedanken, dass es evtl. eine gute Lösung sein könnte, das Kind direkt als Eigentümer eintragen zu lassen (dass hier noch etwas behördliches Prozedere wie z.B. Vormundschaftspflegschaft für die Immobilienübertragung notwendig ist, ist klar).
Uns ist wichtig, dass im Fall der Fälle da Kind abgesichert ist. Und wir keinen Sinn in einer monatlichen Geldanlage aufs Sparbuch sehen (das ist unser "anstatt Sparbuch" )
Ok, jetzt verstehe ich es
Dann halte ich es für eine sehr gute Idee. Am besten besprecht Ihr das für und wider mal mit einem Notar bzw. einem Steuerberater durch. Gerade die haben ja noch die eine oder andere zündende Idee.
Viele Grüße
Hallo
Solange du nicht weisst, wie dein Kind mit 18 Jahren tickt, würde ich nie viel Geld auf seinen Namen anlegen. In dem Alter kann so vieles sein und euer Erspartes ist einfach weg. Gemeinsames Nießbrauchrecht macht auch keinen Sinn.
Kauft die Wohnung 50/50 und jeder macht seine eigene Anzahlung. Bei Trennung und Verkauf der Wohnung erhält derjenige die Summe mehr, die er eingezahlt hat. Das ist doch die einfachste und billigste Lösung.
LG
Sini
Bei einem lebenslangen nießbrauchsrecht (sind ja letztlich eigentumsgleiche Rechte zur Fruchtziehung, ich meine hier kein Wohnrecht) meinerseits hat das Kind keine Möglichkeit groß Unsinn zu machen... zumindest keine, die ich jetzt dramatisch einschätze.
Wie gesagt es geht uns darum Geld fürs Kind anzulegen, nur eben nicht in Form eines Sparbuches (das würd dann ja im Fall einer Trennung auch beim Kind bleiben) und die Frage, wie wir das am besten handhaben. Und zwar so, dass der Betrag eben "unseren gemeinsamen Kind" zugute kommt und nicht evtl. irgendwann entstehenden Halbgeschwistern.
Mir stellt sich die Frage: was passiert, wenn das Kind der Eigentümer ist und ihr euch trennt! Wenn ihr die Eigentümer seid, müsst ihr euch über Anteil abkaufen usw. einigen. Die evtl. Schlammschlacht darüber müsst ihr austragen.
Wenn ihr beide jetzt jedoch ein Nießbrauchsrecht habt, dann ggf. euer Kind entscheiden und ihr zieht das Kind mit rein. Das kann ziemlich unschön werden.
Was passiert, wenn das Kind nicht nur Halbgeschwister sonder "Vollgeschwister" bekommt?
VG
Hallo Smurfin, wenn ihr so vorausschauend planen wollt, dann solltet ihr einbeziehen, ob euer Kind studieren will. Womöglich wird dann das Wohneigentum/Mieteinnahmen des Kindes anders einbezogen, als wenn es bei euch wäre.
Dein Kind erbt sowieso deinen Teil. Und warum soll der mögliche weitere leibliche Teil dann nicht erben? Ist dieses mögliche weitere Kind weniger wert?
Wir haben übrigens auch unverheiratet mit Kind eine Immobilie erworben, jeder wurde zu gleichen Teilen eingetragen. Auch wenn ich während Elternzeit / Teilzeit weniger Geld habe, dann hat nur aus diesem Grund mein Mann mehr, weil ich "zurückgesteckt" habe. Ergo 50/50 ist für uns nur gerecht.
VG
B
PS: Mittlerweile haben wir 2 Kinder und doch noch fix geheiratet, damit das Problem mit den unterschiedlichen Namen aus der Welt kam ...