Meine Tante hat mich heute morgen darüber unterrichtet, dass sie beabsichtigt, eine Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung aufzusetzen. Darin soll ich als 1. Bevollmächtigte stehen und mein Bruder soll 2. Bevollmächtigter werden.
Soweit alles gut.
Meine Tante ist ledig, hat keine Kinder.
Mein Vater, ihr Bruder, ist bereits verstorben. Es gibt also nur meinen Bruder und mich, sonst keine weiteren noch lebenden Verwandten.
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Wenn ich diese Vollmacht akzeptiere und unterschreibe, kann ich da in irgendeiner Weise finanziell herangezogen werden? Im Klartext: Bin ich verpflichtet, irgendwelche Heimunterbringungskosten oder ähnliches zu zahlen?
Klar ist mir, dass ihr Haus im Falle einer Heimunterbringung veräußert werden müsste, um die Kosten zu decken. Sonst ist kein Vermögen vorhanden.
Mein Bruder meint ja, ich denke eher nicht. Unterhaltsverpflichtet ist man ja seinen Eltern gegenüber, das weiß ich wohl.
Bin ich meiner Tante gegenüber irgendwie zu Unterhalt verpflichtet?
Danke im Vorraus
malouis
Frage bzgl. Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung meiner Tante
Weisst du was eine Patientenverfügung ist? Wie kommst du darauf die Patientenverfügung einer anderen Person unterschreiben zu wollen?
Deine Tante will dir nichts vererben. Sie will nur jemanden festlegen, der im Notfall für sie im medizinischen Bereich Entscheidungen treffen darf.
Und nein, das verpflichtet weder dich noch die Tante zu irgendetwas.
Danke für deine Antwort.
Ja, ich weiß durchaus was eine Patientenverfügung ist. Die Fragen finanzieller Art bezogen sich auf die Vorsorgevollmacht, ich dachte, dies wäre so ersichtlich, wenn ich Vollmacht schreibe.
Ich weiß, dass du eine Vorsorgevollmacht meintest. Aber damit berechtigt deine Tante dich, ihre Entscheidungen zu treffen. Da musst du nichts unterschreiben jetzt, denn du verpflichtest dich zu nichts. Deine Tante äußert nur einen Wunsch. Du kannst den ablehnen jederzeit.
Es geht dabei nicht um irgendwelche Vermögensgegenstände von dir, die du einsetzen musst. Das Ganze funktioniert genau anders herum.
Soweit ich weiß hat das nichts damit zu tun, dass du finanziell eintreten musst.
Was ich aber auch wichtig finde, ist die Frage ob ihr über den Inhalt dieser Vollmacht und der Patientenverfügung gesprochen habt? Weißt du genau worauf es ihr in welchen Punkten ankommt, was ihr wichtig ist?
Meine Mutter hat mir eine Bankvollmacht und eine Vorsorgevollmacht erteilt und eine Patientenverfügung hinterlegt. Gleichzeitig hat sie mir alle ihr wichtigen Punkte genau erklärt, damit ich im Falle des Falles nicht erst los rennen und mir alles genau durchlesen muss.
Ihr solltet auch mal mit jemandem sprechen der sich genauer auskennt was das Haus angeht. Hier wäre es vielleicht zu überlegen bei der Bank nachzufragen was sie im Falle des Verkaufs gerne vorliegen hätte, wenn deine Tante selber nicht mehr in der Lage ist es zu verkaufen.
Danke für deine Antwort.
Was genau Inhalt der Vollmacht sein soll weiß ich leider noch nicht. Sie will etwas aufsetzen und mir dann zur Durchsicht vorlegen, damit ich Bescheid weiß. Evtl. soll ich auch direkt meine Zustimmung erklären, mal abwarten.
Das mit dem Haus werde ich nochmal abklären. Ich meine nämlich, dass die Vorsorgevollmacht dafür nicht ausreicht, kann mich aber auch täuschen.
Hallo!
Nein, das kostet Dich kein Geld, sondern nur eine Menge zeit, falls Du wirklich mal die gesetzliche Betreuung für Deine Tante übernimmst. Vor allem die Suche nach einem guten Heim, eventuell Wechsel, und Belege sammeln, wenn Du was für sie kaufst - etwa Hygieneartikel oder Kleider, Zuzahlungen für alles Mögliche.
Wenn ein Haus da ist sollten die Heimkosten sowieso kein großes Problem darstellen, da kann sie ziemlich lange von leben.
Danke für deine Antwort.
Das es mich Zeit kosten würde, im Falle eines Falles, ist mir durchaus bewusst. Nur mein Bruder hatte mich doch verunsichert bzgl. der finanziellen Seite, da wollte ich mich kurz rückversichern. Ich bin nämlich auch eurer Meinung gewesen, kein finanzielles Risiko einzugehen. Aber er beharrte auf seinem Recht...
Von dem Haus kann sie, glaube ich, nicht so lange leben. Ist ein kleiner, verwinkelter Altbau auf dem platten Land, ziemlicher Sanierungsstau. Aber das ist dann ja nochmal ein anderer Punkt im Falle eines Falles.
Es ja auch noch ihre Rente, und im Zweifelsfalle das Sozialamt. Es wird eben kein Edel-Heim werden, aber auch bei denen in der normalen Preisklasse sind gute dabei - am wichtigsten sind im Zweifel sowieso die Angehörigen die öfter zu Besuch kommen, was sagen, wenn dann jemand nicht gewaschen und in sauberen Kleidern im Rollstuhl sitzt oder wenn es gar im ganzen Haus nach vollen Windeln stinkt - und im Zweifel nicht davor zurück schrecken, ein besseres Heim zu suchen, wenn das erste nicht passt.
Du musst nur drauf achten, immer alles sauber abzurechnen, wenn Du Zahlungen vom geld Deiner Tante machst und dann keine Belege vorweisen kannst ist das natürlich schwierig. Aber sogar wenn Du Bargeld für sie bringst (Friseur, Fußpflege etc.) kannst Du Dir das vom Büro im Heim quittieren lassen, also keine Sorge, nur sorgfältig muss man damit umgehen.
Wer keine Wertsachen hat wird sonst auf Kosten des Sozialamts auch versorgt plus sogar ein kleines "Taschengeld" das aber schnell weg ist für Hygieneartikel und Zuzahlungen.
Hallo,
ich habe mich in den vergangenen Jahren intensiv mit diesen Vollmachtgeschichten beschäftigt.
Deswegen kommt es vor allem darauf an "was" Du unterschreiben sollst und worum Du Dich im Eintrittsfall kümmern musst/ sollst. Kommt es "nur" zu einer Vorsorgevollmacht i.V.m. einer Patientenverfügung, geht es in erster Linie darum wünsche des Vollmachtgebers durchzusetzen, dazu gehört z.B die Verweigerung von lebenserhaltenden Maßnahmen, wenn dies nicht gewünscht wird. Daher sollten unbedingt die Formalien eingehalten werden, d.h. min. 2 unparteiische Zeugen die mit unterschreiben und die Unterschriften sollen regelmäßig erneuert werden. D.h. die Patientenverfügung ist nur dafür da um medizinische Wünsche durchzusetzen.
Das was Du skizzierst klingt eher nach einer nach einer Vorsorgevollmacht i.V.m. einer Betreuungsverfügung. Mit dieser kann verhindert werden, dass bei einer geistigen Beeinträchtigung o.ä. nicht willkürlich ein Betreuer vom Gericht bestellt wird, sondern diejenigen die in der Betreuungsverfügung genannt sind eingesetzt werden. Diese Betreuer sind es dann nämlich die über Heimunterbringung etc. entscheiden und Vermögen verwalten und ggf. veräußern um die Pflegekosten zu decken.
Grundsätzlich ist eine derartige Verfügung genauso wie die obige Patientenverfügung nicht an eine Formpflicht gebunden, sollte ja aber aus Beweiszwecken zumindest schriftlich festgehalten werden.
Aber Achtung sollen von den Bevollmächtigten auch Immobiliengeschäfte vollzogen werden bedarf es einer notariellen Beurkundung eine Beglaubigung reicht da nicht aus. Das müsst ihr unbedingt beachten, sonst bringt euch die Vollmacht gar nichts, weil ihr nicht zu der Abwicklung von Immobiliengeschäften berechtigt seid.
LG
Hallo,
bitte deine Tante darum bei dem Notar (sie macht es doch hoffentlich nicht mit einem Vordruck aus dem Netzt?) dabei sein zu dürfen, am Besten mit deinem Bruder zusammen. Dann kann der Notar euch Antworten auf eure Fragen geben und ihr wisst Bescheid.
Außerdem braucht ihr nichts unterschreiben, mussten meine Kinder auch nicht. Die Beiden bekamen jeweils eine Ausfertigung vom Notar zugeschickt, allerdings habe ich sie vorher auch gefragt, ob sie die Betreuung usw. von mir übernehmen würden. Außerdem haben Beide für sich eine Generalvollmacht von mir (auch über den Notar) bekommen.
LG
Genau das meinte ich. Der zukünftige Betreuer muß eigentlich nichts unterschreiben...