Hallöchen!
Gestern wurde ich von einem Auto gerammt, die Fahrerin hatte mich beim rückwärts ausparken übersehen.
Jetzt weiß ich nicht so recht, wie ich vorgehen soll.
Soll ich gleich einen Anwalt beauftragen? Ich finde das alles mit Nutzungsausfallentschädigung, Restwert, Wiederbeschaffungswert etc. zu komplex für mich als Laien. Dazu möchte ich auch nicht über den Tisch gezogen werden, indem die Versicherung der Unfallverursacherin einen eigenen Gutachter schickt. Macht das dann der Anwalt auch (beauftragen) oder muss ich das dann trotzdem selbst machen? Ich kann ja nicht beurteilen wer da kompetent ist oder nicht, ich wüsste nichtmal wo ich einen finde.
Die Werkstatt sagte heute, ein Kostenvoranschlag würde bestimmt über dem Wert des Autos liegen, da wird sowieso ein Gutachter eingeschaltet.
Erklärt mir mal bitte für einen absoluten Neuling was ich jetzt machen soll...wäre sehr hilfreich
LG
Unverschuldeter Unfall, wie gehe ich jetzt vor für Dummies.
1. Unfall der Polizei melden
2. Unfall der gegnerischen Versicherung melden (solte eigentlich der Verursacher)
3. unabhängigen Gutachter selbst beauftragen
4. Mit Gutachten, Tagebuchnummer der Polizei zum Anwalt Deiner Wahl und dieser fordert Deine gerechtfertigten Ansprüche ein.
So und nicht anders.
Hallo!
Danke, das ist doch mal hilfreich!
Die Polizei wollte nicht kommen, da kein Personenschaden und Schuldfrage geklärt. (Keine Angst, ich hab jede Menge Zeugen und notfalls auch eine Verkehrsrechtschutz).
Dann werd ich jetzt ihre Versicherung anrufen und mir einen Gutachter suchen.
Kannst du mir vllt. auch sagen woran ich einen guten erkenne? Oder ist das eigentlich egal, hauptsache nicht von der Versicherung selbst empfohlen?
Eine gute Werkstatt kann alles übernehmen. Sie meldet den Schaden bei der Versicherung und sucht dir einen Gutachter. Da brauch man in der Regel kein Anwalt.
Hallo,
als meinem Mann voriges Jahr mal einer hinten rein gefahren ist, lief alles über den Anwalt unserer Werkstatt.
Den Gutachter hat auch unsere Werkstatt bestellt. Gegengutachten gab es keines.
GLG
Jemand hat dich beim ausparken gerammt und dein Auto ist Totalschaden? Was für ein Auto hast du und wie alt ist es?
Da es mit dem Totalschaden immer schwieriger ist, würde ich mir einen Anwalt nehmen, an deiner Stelle und den alles regeln lassen, damit du möglichst gut aus der Sache rauskommst. Habe schon oft gehört, dass man bei Totalschaden meistens auf was sitzen bleibt wegen Wiederbeschaffungswert usw.
Ansonsten würde ich das Auto einfach laut KV reparieren lassen und für die Tage ein Leihauto nehmen oder eben die Ausfallentschädigung - fertig.
Ich finde man braucht nicht immer einen Anwalt - manchmal aber halt doch.
Ich hatte neulich einen Unfall, wo der Verursacher keine Beschädigung hatte, mir aber dadurch ein anderer drauffuhr. Da hab ich auch einen Anwalt genommen, weil ich keine lust hatte, dass ich mich rum streiten muss, wer denn nun was zahlt.
Es ist ein BMW 316i (E30). Er ist Baujahr 93.
Die Tür lässt sich nicht mehr ausdellen und es müsste eine "Neue" rein. Dazu ist wahrscheinlich der Schweller auch noch betroffen. Die Werkstatt meinte, so mit 1.600 € Kosten kann man da rechnen. Und so viel ist das Auto nicht wert, wir wollten es eigentlich ein bissel "restaurieren" und dann später mit H-Kennzeichen fahren etc.
Morgen kommt ein Gutachter der DEKRA und er wird mich da sicher ein bisschen beraten können. Den Anwalt spare ich mir erstmal, den schalte ich dann nur ein wenn ich mir veräppelt vorkomme.
Ich würd eauch nicht sofort einen Anwalt nehmen.
Du hast das Recht auf einen Gutachter deiner WAhl. Ruf einen an, Gutachten zur gegnerischen Versicherung und falls es dann zu Problemen kommen sollte, was übrigens nicht immer der Fall ist, dann ist immer noch Zeit einen Anwalt ienzuschalten.
Du kannst natürlich auch zu einer Vertragswerkstatt und die das alles erledigen lassen.
lg, verena
Die Probleme gibt es aber erst, wenn die Versicherung zickt und z.B. anstatt 1000 € nur 850 € auszahlen will.
Dann nimmt auch nicht jeder Anwalt das Mandat an, da der Streitwert ja zu gering ist.
Wenn die WWerkstatt ne Rechnung einreicht wird diese auch in voller Höhe bezahlt, nicht aber wenn du dir das Geld auszahlen lässt. Das sollte aber klar sein
Hallo,
bei meinem Unfall mit Radfahrer:
1. Polizei (musste sowieso kommen, weil erheblich verletzte Person)
2. Bei eigener Versicherung bescheid gegeben
3. Gegnerische Versicherung angerufen
4. Anwalt
In diesem Fall hat der Anwalt alles für mich geregelt. Ich hatte damit nichts mehr zu tun(war auch besser, ich war wochenlang wirklich fix und alle...). Nach ein paar Wochen habe ich dann das ok bekommen, dass ich mein Auto reparieren lassen kann. Danach habe ich nie wieder was gehört...
Unfall 2 vor 3 Monaten:
Mein Mann war auf dem Weg zur Arbeit, als ihm einer reingefahren ist. Einmal komplett über die Beifahrerseite.
1. Keine Polizei
2. Datenaustausch zwischen den beiden
3. Eigene Versicherung angerufen
4. Gegnerische Versicherung angerufen
5. Gutachten bei Karosseriebauer mit Kostenvoranschlag machen lassen, zertifizierter Betrieb, der hat das auch gleich mit der gegnerischen Versicherung abgeklärt, inkl. Leihwagen bzw. das Geld dafür
6. Als wir die Bestätigung von dieser Versicherung hatten, habe ich nur kurz völlig unbedarft nach einer Wertminderung gefragt und innerhalb von 24 Stunden schon die Zusage in einer netten Summe bekommen. War selbst total überrascht.
Kommt drauf an wie hoch der Schaden ist, wie sich der Gegner verhält. Anwalt würde ich nur nehmen, wenn ein Personenschaden vorliegt oder sich der Gegner unfair verhält.
LG
Caro
zu deinem unfall mit radfahrer
nachbarin hat kind angestupst (17 jahre fahren mit begleitung)
kind hin gefallen
sie ging hin .. ist dir was passiert etc.. sollen wir deine mutti anrufen etc..
kind nö setzt sich aufs fahrad und fährt weiter
ihm förmlich noch nen zettel mit ihren daten in die tasche gesteckt
(gabs mehrere zeugen für)
ergebniss: anzeige wegen unterlassener hilfeleistung (von der mutter die nicht dabei war)
mußte 200€ geldstrafe zahlen weil sie keine polizei und artzt holte und es stand im raum ne füherschein sperre (hat sie aber nicht bekommen)
ausage des richters
da es sich um einen minderjährigen handelte und er unter schock hätte stehen können
bedarf es eine besondere sorgfaltspflicht
(mit anderen worten: den kleinen gegen seinen willen festketten und polizei anrufen)
und beten das man keinen drauf bekommt weil man den kleinen fest hält
schaden war später übrigens nur kratzer am rad
Fachanwältin für Verkehrsrecht beauftragen und gut ist.
Gruß
Manavgat