Hallo zusammen,
ich arbeite seit kurzem als Freelancer, bin bis März 2015 noch in Elternzeit. Nun bin ich am Hin- und Herüberlegen, ob ich überhaupt meine alte Arbeitsstelle wieder (in Teilzeit) antreten soll, da mir das Freelancen momentan noch sehr viel Spaß macht und ich derzeit auch viele Aufträge habe.
Nun wäge ich die Pros und Contras ab.
Zum einen kommen nach der Elternzeit auch Verpflichtungen auf mich zu, die ich zur Zeit nicht habe, da ich momentan keinerlei Versicherungen zahlen muss. Da ich vermutlich die Vorraussetzungen für die Künstlersozialkasse erfülle, frage ich mich, ob es sinnvoll ist, sich dort zu versichern. Wer kennt sich aus?
Liebe Grüße und vielen Dank für eure Antworten!
Selbstständigkeit nach Elternzeit und Künstlersozialkasse
Hallo,
wieso brauchst Du zur Zeit keinerlei Versicherungen zu bezahlen? Auch als Selbstständige/Honorarkraft/"Freelancer" musst Du Dich versichern. Die kostenfreie Sozialversicherung/Krankenkasse gilt doch nur , solnage Du kein Enkommen hast.
LG Andrea
Ich bin noch in Elternzeit und daher weiterhin beitragsbefreit, ich habe meine Selbstständigkeit beinder Krankenkasse angemeldet und solange ich nicht mehr verdiene als ich cor der Elternzeit verdient hatte, muss ich nichts zahlen. Finde ich selbst auch sehr krass, aber ich habe mehrere Male bei meinem Sachbearbeiter nachgehakt.
Hallo,
es gibt da eine Grenze, die wohl irgendwo bei ca. 1000,- Brutto/Monat im Jahresschnitt liegt. Da kennst sich die Krankenkasse sicher besser aus. Hoffe für Dich, dass es kein böses Erwachen und Nachzahlungen gibt.
LG Andrea
Hallo,
hast du die Aussage der Krankenkasse schriftlich?
Normal kannst du in der Familienversicherung doch nur beitragsfrei mitversichert bleiben, wenn dein Einkommen rund 360 Euro im Monat nicht übersteigt, beim gemeldeten Minijob entsprechend etwas höher...
Kann ja sein das es etwas anderes ist, wenn beide Ehepartner freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist mir so jedoch noch nicht zu Ohren gekommen.
Ohne etwas Schriftliches würde ich in diesem Fall gar nichts glauben, denn im Zweifelsfall fordert die Krankenkasse später den Steuerbescheid nach und dann kommt das böse Erwachen.
Sollte es wiederum doch so möglich und legal sein, dann wundere ich mich wiedermal nur leise, still und heimlich über unser Sozialsystem....
Grüße, Steffi
Welche Antwort von der KK meinst du? DAs sie beitragsfrei versichert ist? DAs stimmt, wenn sie nicht mehr als im Hauptberuf verdient und sie ist nicht familienversichert, sondern selber beitragsfrei in der Elternzeit pflichtversichert, das ist ein wesentlicher Unterschied und nur daher ist sie weiterhin in Elternzeit beitragsfrei.
Familienversicherung ginge nämlich wirklich nur bis 365 Euro!
OK, ich hatte was von Familienversicherung gelesen und nicht beitragsbefreit.
Danke, dass ihr so gebohrt habt, dadurch habe ich eben nochmal mit meiner Krankenkasse telefoniert und ihr habt recht.
Scheinbar hat mich der andere Sachbearbeiter falsch verstanden und ging davon aus, dass das Gehalt, das ich genannt habe, was ich vor der Elternzeit hatte, 4500 Euro, das Jahresgehalt und nicht das Monatsgehalt war. Anders konnte sich der Mann eben die Fehlinformation, die ich bekommen hatte, nicht erklären.
Also, bis 395 Euro habe ich das Recht weiterhin familienversichert zu bleiben. Da ich zum jetzigen Zeitpunkt für dieses Jahr noch knapp drunter liege, ist das sowieso kein Problem.
Da ich nebenberuflich selbstständig bin (bis 19,25h/Woche), kann ich bis zu 920 Euro verdienen und muss dann einen Monatsbeitrag von 156 Euro bezahlen. Das kann ich dann rückwirkend machen.
Ich gehe jetzt einfach von dem Betrag aus. Wenn ich den dann doch nicht zahlen muss, ist gut, wenn doch, dann habe ich den schon auf der Seite.
Ich ärgere mich so über die Fehlinformation vom ersten Sachbearbeiter. Ich konnte es ja selbst nicht glauben und habe mehrmals nachgehakt!
Danke euch allen!
Hallo,
Gut, dass Du nachgefragt hast. Susannea hat zwar sofort versucht und Zweifler mundtot zu machen - deshalb habe ich auch nicht mehr geantwortet.
Ich selber war auch freiwillig in der gesetzlichen Versicherung und dann beitragsfrei in der Elternzeit. Wenn ich da bis zu meinen 5500€, die ich vorher brutto verdient habe beitragsfrei hätte versichert sein können, hätte ich ein schönes Leben gehabt.....
So habe ich nur zwei halbe Tage im Monat gearbeitet um im Schnitt diese ca . 360€ nicht zu überschreiten. Die 1000€ hatte ich falsch im Gesächtnis.
Liebe Grüße Andrea
... und ich dachte zwischenzeitlich ich wäre bei der falschen GKV gewesen.
Bei uns berechnet sich alles was über 365€ geht über den Steuerbescheid und wird notfalls "nachberichtigt" von Seiten der Krankenkasse.
Die Krankenkasse fragt bei uns auch brav ca. alle 12 Monate schriftlich an.
Grüße, Steffi