Hallo zusammen,
vielleicht kann mir einer von euch was dazu sagen.
Ich habe 2 Kinder. Letztes Jahr musste ich wegen einer Polypen OP von meinem Kleinen einen Tag einen Kinderkrankenschein nehmen. Mein Arbeitgeber hat dann verlangt das ich diese Fehlstunden nacharbeite. Hab ich Depp auch gemacht, ich bin auf den Job angewiesen.
Ich bekomme ein festes Bruttogehalt. Und es wäre zu aufwändig das dann umzurechnen, wie auch immer. Jetzt habe ich aber durch Zufall im Radio gehört das das gesetzlich verankert ist und mir 10 TAge pro Kind zustehen.
Es sollte mir dann doch egal sein wie mein AG das regelt, oder?
Wie kann ich argumentieren? Bitte helft mir! Vor 2 Wochen war mein Kleiner richtig doll krank, ich habe mich nicht getraut mir einen Kinderkrankenschein zu nehmen, er war dann bei der Oma, aber mir ging es echt schlecht dabei. Das möchte ich in Zukunft nicht nochmal erleben und wenn meine Kinder mich brauchen, möchte ich bei ihnen sein.
Ich danke euch für eure Hilfe
Viele Grüße
lemmchen
Kinderkrankenschein
Genau, das ist egal, wie der AG das ausrechnet, wobei das wohl kein Problem ist.
Mein Mann war nun über eine Woche zu Hause weil die Kleine sich den Arm gebrochen hat, erst 4 Tage KKH und dann ein Tag Kinderkrankenschein. Also vom AG alles unbezahlt, nur die KK zahlt das unterschiedlich dann.
Der AG rechnet einfach aus, was du je Arbeitstag verdient und zieht dir einen Arbeitstag pro Kinderkrankentag ab. Die KK erstattet dir dann 80% des Nettos (also das, was du sonst an Krankengeld bekommen würdest, kann man so gut in den Rechner jeder KK eingeben).
Du hast pro Kind 10 Tage im Jahr, maximal 25 Tage. Wenn dein AG das allerdings im Vertrag oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen hat, dann muss er die sogar nach §616 BGB voll zahlen und du musst kein Kinderkrankgelde von der KK in Anspruch nehmen, was ja weniger ist.
Achso, dem Vater des Kindes stehen genauso viele Tage auch zu.
mein Mann ist privat versichert. Das ist dann ja leider noch was anderes. Ich und unsere Kinder sind aber gesetzlich versichert und mein AG hat tatsächlich letztes Jahr von mir verlangt das ich die Fehlstunden nacharbeiten muss. Er hat mir dann mein normales Gehalt überwiesen und die KK hat mir ja den Ausgleich gezahlt, war seine Argumentation.
hast du irgendeine Ahnung wie ich meinem AG das klar machen kann, das ich nicht nochmal Fehlstunden nacharbeite? Ich habe schon überlegt mit meiner Krankenkasse zu sprechen und mir irgendwas schriftlich zu dem Thema geben zu lassen.
Wir sind eine ganz kleine Firma, bin da echt ratlos und möchte nichts riskieren!
"Er hat mir dann mein normales Gehalt überwiesen und die KK hat mir ja den Ausgleich gezahlt, war seine Argumentation."
Wie du hast von der KK und vom AG dann Geld erhalten? Dann ist das mit dem Nacharbeiten der Stunden ok, er hat dir quasi dann Überstunden ausgezahlt.
Das stimmt, wenn dein Mann privat versichert ist, ist es noch mal anders.
Kommt dann aber auch darauf an, ob er angestellt, selbstständig oder verbeamtet ist und was im Vertrag steht, beim AG und bei der KK.
Wie du das dem AG mitteilst? Du sagst ihm einfach, dass du Kinderkrankentage nimmst.
Wie macht er das denn, wenn du krank bist? Musst du die Zeit auch nacharbeiten?
Hallo,
meine Freundin hat das früher auch immer so gemacht, dass sie ihre Fehlstunden wegen krankem Kind nachgearbeitet hat. Sie hat in einer kleinen Praxis gearbeitet und konnte die Buchhaltung auch nach Praxisschluss noch machen, wenn ihr Mann daheim beim Kind war. Sie hat nie einen Kinderkrankenschein gehabt. Das war dann aber eher eine interne "AG-freundliche" Absprache mit ihr und dem Chef. Eure Lösung mit Kinderkrankenschein + Nacharbeiten find ich nicht so ideal. Du verbrauchst deine Kinderkrankentage, die dir zustehen und musst dennoch die Zeit nachholen. Ist es überhaupt rechtens? Weil die Zahlung der Krankenkasse für Kinderkrankentage ersetzt doch den "Lohnausfall", den du so ja gar nicht hast. Und ich glaube nicht, dass dein Chef die nachgearbeitete Zeit als Überstunden wertet, so wie du schreibst. Also wenn dann entweder Kinderkrankentage ODER Nacharbeiten. Natürlich ist es für Arbeitgeber nicht schön, wenn die Mitarbeiter wegen kranken Kindern kurzfristig ausfallen. Aber sie müssen den Mitarbeitern für diese Fehlzeiten schließlich auch kein Geld zahlen. Du hast einen Anspruch auf die Kinderkrankentage.
Wenn mein Kind krank ist und mein Mann berufsbedingt nicht zu Hause bleiben kann, dann rufe ich auf meiner Arbeit an und sage Kind X ist krank, ich komme heute nicht, gehe mit ihm zum Arzt und melde mich später wieder, wann ich voraussichtlich wiederkomme. Den Krankenschein vom Kinderarzt fülle ich aus, lege ich dann als Nachweis beim AG vor, der sich eine Kopie macht und reiche ihn bei der Krankenkasse ein. Dann bekomme ich von meinem AG für den Tag / die Tage keinen Lohn gezahlt mit der nächsten Abrechnung. Bei einem Gehalt, was jeden Monat gleich ist, ist das doch schnell ausgerechnet.
LG
Sie hat ja aber vom AG für den Tag trotzdem Lohn bekommen und von der KK das Kinderkrankengeld. So geht sie doch sogar mit Plus raus aus der Sache!
Ein Plus hat sie in dem Fall schon. Aber auf dem Kinderkrankenschein muss man doch auf der Rückseite ankreuzen, ob man für diese fehlenden Tage vom AG Lohnfortzahlung bekommt oder ob der AG keinen Lohn zahlt. Ich vermute mal, dass die Krankenkasse da schon einen Unterschied macht mit der Zahlung vom Kinderkrankengeld. Ich persönlich kenne nur den Fall, dass der AG bei krankem Kind nichts zahlt (ich also Lohnausfall habe) und ich mein Geld von der Krankenkasse bekomme.
Hab mir jetzt die anderen Antorten nicht durchgelesen.
Bei Krankenhausaufenthalt musst du, soweit ich weiß nichteinmal die 10 Kinderkrankentage nehmen, sondern die zählen nochmal extra.
Wenn du allerdings privat versichert bist (bzw dein Kind) dann hast du keine Kinderkrankentage, bzw nur die vom AG, außer du hast das extra mitversichert.
Genauso wenn du nur eine Minijob machst und über den Ehemann zB familienversichert bist...
"Bei Krankenhausaufenthalt musst du, soweit ich weiß nichteinmal die 10 Kinderkrankentage nehmen, sondern die zählen nochmal extra."
Genau und laut Aussage unserer KK gibts da sogar 100% Gehalt erstattet für die Zeit.