Hallo,
im Juni wird bei uns immer das Urlaubsgeld mit dem Monatsgehalt ausgezahlt. Das ist laut Tarifvertrag so festgelegt. Ab August werde ich eine neue Stelle antreten. Das wurde mir schon telefonisch zugesagt, habe es aber noch nicht schriftlich und werde erst kündigen, wenn die schriftliche Zusage da ist (übliche Vorgehensweise bei der neuen Stelle im ÖD).
Was passiert mit dem Urlaubsgeld, wenn ich ja dann gar nicht mehr das ganze restliche Jahr bei der Firma bin? Wird dann ein Anteil zurückgefordert? Bei der Zahlung des Urlaubsgeldes wird mein AG vermutlich noch nicht über die beabsichtigte Kündigung Bescheid wissen.
Und was passiert mit dem Weihnachtsgeld? Das gibts dann anteilig für 7 Monate noch oder? Als ich mit meinem Kind schwanger war, war ich bereits zum Jahresanfang im Mutterschutz und habe auch noch anteilig für die Zeit des Mutterschutzes im neuen Jahr Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld erhalten, obwohl ich dann erstmal für 2 Jahre in Elternzeit bin.
Macht es eigentlich einen Unterschied, ob ich "normal" kündige oder einen Aufhebungsvertrag mache bezüglich der Gratifikationen, weil der neue AG mich gern einen Monat eher hätte als wegen der Kündigungsfrist möglich? Aber wahrscheinlich kriege ich bis dahin nicht mal meinen Resturlaub aufgebraucht und müsste mir den Rest sicher auszahlen lassen. Übertragen wird bestimmt nicht gehen, weil es ja 2 unterschiedliche AGs mit unterschiedlichen Tarifverträgen sind. Kommt jetzt echt drauf an, wann die schriftliche Zusage da ist.
LG
Was passiert mit meinem Urlaubsgeld (Tarifvertrag), wenn ich 1 Monat später kündige?
Hallo,
ein Blick in den Vertrag wäre hilfreich.
Aber es ist durchaus möglich, dass Du das anteilig zurückerstatten musst.
GLG
Ich habe leider keine Ausfertigung vom Tarifvertrag und im Internet ist er nur für Verdi Mitglieder sichtbar (bin kein Mitglied).
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts drin.
LG
Welchen Tarifvertrag brauchst du denn?
Wenn du bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes dort nicht mehr beschäftigt bist, dann gibt es gar kein Weihnachtsgeld, auch nicht anteilig.
Hallo,
bist Du Dir da sicher?!
Generell ist es doch so, dass wenn man volle 6 Monate - also bis Ende Juni - im Betrieb ist, Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld hat....
Zumindest ist das bei uns so. Wir sind in keinem Tarif, lehnen uns aber sehr stark an - und nein, unsere Chefs verschenken sicherlich keinen Cent, wenn es nicht sein muss . Unsere Mitarbeiter bekommen alle Weihnachtsgeld, wenn diese im Juni noch dagewesen sind.
Urlaubsgeld ist bei uns eine "freiwillige Leistung" und tatsächlich anteilig zurückgefordert, bzw. wenn im Vorfeld schon klar ist, dass jemand geht, von vornherein schon gekürzt.
LG
Caro
Wie kommst du darauf?
Also zumindest der Tarifvertrag öD und auch TVL sagt ganz klar, wer am 1.12. angestellt ist hat Anspruch darauf (und bekommt es mit dem Novembergehalt). Und so kenne ich das von anderen Tarifverträgen auch nur.