Erwerbsunfähigkeit als Hausfrau

Hallo zusammen,

Vielleicht hat ja einer Ahnung, nur interessehalber...

Was währe wenn ich als Hausfrau und mutter plötzlich vom Mann verlassen werde und aufgrund von irgendeiner krankheit nicht erwerbsfähig bin?

Bekommt man dann Harz4? Oder nicht weil man ja nicht erwerbsfähig ist? Oder sitzt man dann inklusive Kindern direkt auf der Straße?

1

Vom Mann oder vom EHEmann?
Der EHEmann ist zu Unterhalt verpflichtet. Natürlich in erster Linie den Kindern, aber sofern er dann noch über dem Selbstbehalt bleibt, geht es nach der 3/7-Formel an dich.

Unterhaltsarten können sich auch nach der Scheidung ablösen. Also da deine Kinder z.B. sehr jung sind, kannst du auch erst Betreuungsunterhalt bekommen und danach einen Unterhalt wegen Behinderung.

10

Hallo,

beim Betreuungsunterhalt gebe ich dir recht. Allerdings kann bei der Scheidung auch Unterhalt in Notsituationen für den Ex-Partner ausgeschlossen werden. Steht dann im Scheidungsurteil.

Aber ich weiß nicht, ob es in einem konkreten Fall (wegen der Kinder zum Beispiel) wieder aufgehoben werden kann.

Als Unterhaltszahler würde ich mich da generell absichern wollen.

Viele Grüße

rabe0510

12

Nö, die Frau darf nicht benachteiligt werden nur weil der gemeinsame Entschluß der Eheleute war, dass sie zu Hause bleibt.

Nicht alles, was der Unterhaltzszahler will und gegen was er sich glaubt abgesichert zu haben (es steht übrigens nicht im Scheidungsurteil, sondern im Ehevertrag oder in der Scheidungsfolgenvereinbarung) ist auch legal und hält vor Gericht stand. Gerade solche Klauseln, die die Frau unangemessen benachteiligen würden, sind nicht statthaft. Nur falls keine Kinder vorhanden sind und keine ehebedingten Nachteile existieren, gehen solche Klauseln. Selbstredend kann der Unterhaltszahler sich von monatlichen Zahlungen "drücken", wenn er eine (ziemlich große) Einmalsumme leistet.

weitere Kommentare laden
2

Hallo,

ich denke, wenn die "Hausfrau" voll erwerbsunfähig ist und in den letzten fünf Jahren davor nichts in die Rentenkasse eingezahlt hat, wird sie wohl Sozialhilfe bekommen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland)

LG, Cinderella

7

Nur wenn der Ex-Ehemann keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen kann. Der ist vorrangig verantwortlich.

8

Ja, stimmt. An den Ex habe ich mit keiner Silbe gedacht.;-)

LG, Cinderella

3

Hallo,

der Ex ist primär unterhaltspflichtig, vorrangig den Kindern.

Hartz 4 müsste es dann natürlich auch geben.

Aber sie sollte sich in jedem Fall beraten lassen, von der ARGE, von der Rentenversicherung o.ä.

GLG

5

ALG II bei voller Erwerbsminderung ist wohl eher unwahrscheinlich.

6

Hallo,

meinte auch die Grundsicherung.

GLG

4

Die Hausfrau bekommt Grundsicherung vom Amt.

9

...außerdem stellt sich natürlich auch die Frage, wegen was man erwerbsunfähig ist. Denn ob man damit noch in der Lage ist, sich um 3 Kleinkinder zu kümmern ... das wird sicher schwer sein. Vielleicht will sich da der Ex lieber selbst um die Kinder kümmern.
Erwerbsunfähig bedeutet ja, dass man keine 3 Stunden arbeiten kann. Und dann muß man sich im Gegenzug um 3 kleine Kinder 24 Stunden Vollzeit kümmern? Ehrlich gesagt ist das ein Widerspruch in sich.

11

Hallo,

habe gerade nachgeschaut wie alt deine Kinder sind.

Du hast Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn deine Kinder bei der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dazu genüg es bei der Rentenversicherung anzurufen und dann die notwendigen Geburtsnachweise an die Rentenversicherung zu schicken. Du siehst es dann an deinem jährlichen Rentenbescheid, dass du Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hast.

Du bekommst pro Kind drei Jahre die Rentenversicherungsbeiträge gutgeschrieben. Das bedeutet bei dir, dass du insgesamt neun Jahre lang in der Rentenversicherung beitragszahlend gemeldet bist. Hast du vor der Geburt deines ersten Kindes rentenversicherungspflichtig gearbeitet, dann hättest du vermutlich jetzt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt. Wartezeit beträgt fünf Jahre.

Sobald die neun Jahre herum sind (wegen der Kinder) und du weiterhin Hausfrau bist kann dein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente wieder erlöschen. Es werden nämlich keine Beiträge mehr für dich eingezahlt.

Und dann bleibt entweder Unterhalt von deinem Ex-Partner, sofern dieser bei einer Scheidung nicht ausgeschlossen wurde oder soziale Leistungen vom Staat.

Viele Grüße

rabe0510

15

Rabe da liegst du allerdings falsch.

Erwerbminderungsrente erhalten Personen, welche aus medizinischen Gründen nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können.

Um diese Rente zu erhalten, müssen in den letzten 5 Jahren - 3 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Dazu zählt auch ALG 1 und Krankengeld.

Die Kinderzeiten betreffen die Höhe der Rente, aber nicht das Anrecht als Hausfrau eine EMR zu erhalten.

Diese Rente können nur Berufstätige in Anspruch nehmen, weil sie als Erwerbsgeminderte nicht mehr arbeiten können.

21

Die medizinischen Gründe sind mir bekannt. Ich wollte nur darstellen, dass die TE durchaus laut Rentenversicherung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hätte.

Meinen Anspruch hatte ich während der Elternzeit laut Rentenbescheid verloren. Erst als die Kinder berücksichtigt wurden, wurde der Bescheid wieder erneuert und mein Erwerbsminderungsrentenanspruch ausgewiesen. Ich habe vor meiner Elternzeit auch gearbeitet, aber es fehlenden dann die vier Jahre in der Elternzeit.

Ob sie diese dann in Anspruch nehmen kann müsste dann von der Rentenversicherungen bzw. dem medizinischen Dienst entschieden werden. Wobei die Erwerbsminderung aufgrund der generellen Arbeitsunfähigkeit in irgendeinem Beruf festgestellt würden müsste. Da sind die Hürden entsprechend hoch.

Also, es ging mir nur um einen generellen Anspruch. Ob die Voraussetzungen da sind, diesen Anspruch geltend zu machen, dass ist etwas anderes. :-)

weiteren Kommentar laden
26

Ohje leute, ich wollte keine so riesen Diskussion auslösen #hicks

Also weder das eine noch das andere steht bei mir gerade an... Genau genommen geht es mir um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die ist für Hausfrauen extrem teuer.

Mein gedanke ist nur gerade der, ich kann zur Zeit nicht arbeiten (drittes Kind gerade 3 Monate) und soll eine Versicherung bezahlen für den Fall das ich nicht arbeien kann #kratz

Also keine Frage, natürlich ist die Versicherung wichtig, aber ich gedenke eher sie nächstes jahr erst abzuschließen wenn ich wieder ins Berufsleben einsteige, da ist es 1. für Bürokauffrau günstiger und 2. kommt dann auch wieder ein zweites Gehalt rein mit einem alleinverdiener knabbert man ja möhren #rofl

Mich würde nur interessieren ob das amt einspringen würde wenn z.B. mein mann mich morgen verlassen würde und ich übermorgen Krebs bekomme oder sowas... Versteht ihr?

27

Sofern Dein Mann nicht hinreichend unterhaltsfähig/-verpflichtet wäre, um Deinen und der Kinder Lebensunterhalt zu sichern, würde es das. Entweder das Jobcenter (ALG II), so lange Du nicht erwerbsunfähig oder nur eingeschränkt erwerbsunfähig wärest oder aber die Grundsicherung (Sozialhilfe), wenn du dauerhaft voll erwerbsunfähig wärest. Wir sind ein Sozialstaat und für solche Fälle ist der da.

LG
Ch.

28

Nachtrag: Ich habe eine Klientin, die hat nie gearbeitet, aber ein Kind und die erhält von der Rentenversicherung inzwischen Rente wegen voller Erwerbsminderung (eine seit Kindheit bestehende chronische Erkrankung). Hat mich auch erst gewundert, lag aber wohl an der Kindererziehungszeit, wie hier auch schon beschrieben wurde und irgendeiner Sonderregelung. Müsste ich den Leistungssachbearbeiter noch mal fragen, wie sich das genau verhielt.

weiteren Kommentar laden
29

Dann darf der Exmann zahlen!

Gruß

Manavgat