Arbeitslosengeld / elterngeld & schwanger !! Brauche hilfe !!!

Hallo leute ,
Ich wollte mal wissen wie es aussieht wenn man alg1 bezieht seit 4 monaten & schwanger geworden ist? Solange ich kein beschäftigungsverbot bekomme können die mir doch nichts kürzen oder streichen oder ?

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Wenn der oder die kleine da ist wie sieht das mit elterngeld aus? Mein partner verdient überdurchschnittlich und ich war bei geburt genau 12 monate arbeitslos .

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1.) Nein, Du bist ja prinzipiell vermittelbar.
2.) Für's Elterngeld ist es unerheblich was der Partner verdient. Allerdings fliessen die Zeiten mit Lohnersatzleistung mit 0€ in die Berechnung des Elterngelds ein - Du wirst also nur den Sockelbetrag von 300€ / Monat erhalten.

Grüsse
BiDi

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Woher weißt du denn, was sie verdient hat?

Das finde ich eine mutige Aussage, da ja mindestens einer, eher zwei Monate mit Einkommen dabei sind, weil ja nicht die 12 Monate vor der Geburt, sondern vor dem Mutterschutz zählen.

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Oh, Du hast Recht - ich habe gemutmaßt.

Aber wenn man mit 2 Monatsgehältern in relevanter Weise über den Sockelbetrag kommen will, bedeutet das ein monatliches Nettoeinkommen von 3000€, was einem Bruttoeinkommen (Stk 1) von irgendwas bei 5500€ entspricht. Ich bin arroganterweise davon ausgegangen, das Menschen mit einem doch so überdurchschnittlichen Einkommen sich die Antwort auf diese Frage selber ergoogeln oder ihren Steuerberater fragen.

Grüsse
BiDi

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Könnt ihr mir was dazu sagen?
Danke

Lg

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Genau, solange du kein BV hast bekommst du ALGI, musst aber auch weiter in der Regel Bewerbungen schreiben usw.

Es zählen die letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz (im Mutterschutz gibt es übrigens Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI von der KK). Das heißt, es wird mindestens noch ein, eher zwei Monate, deren Einkommen zur Durchschnittsberechnung genommen werden können, denn das ALGI wird mit 0 angerechnet.

Je nach Höhe des Einkommens in den Monaten gibt es dann auch mehr als 300 Euro Elterngeld (es sei denn dein Mann verdient zuviel und ihr bekommt damit gar kein Elterngeld. Das müssten aber dann mehr als 500.000 Euro Jahreseinkommen sein.)

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Dankeschön jetzt hab ich es voll verstanden:)

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Nein, es wird nichts gekürzt. Aber du solltest deine Tage mit ALG1-Bezug nochmal genau durchrechnen, dass sie auch wirklich reichen bis zum Mutterschutz. Da darf kein Tag dazwischen frei bleiben. Ansonsten bekommst du kein Mutterschaftsgeld von der KK und hättest auch nach der Erziehungszeit keinen neuen Anspruch auf ALG1.

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Da sie ja schrieb, dass sie bei der Geburt genau 12 Monate arbeitslos war, sollte das ja reichen, da sie ja 6 Wochen vorher in den Mutterschutz geht und ein Tag Anspruch im Mutterschutz auf ALGI ja ausreichend ist.

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Falls sie Anspruch auf 365 Tage hat, ja. Aber das stand ja nirgendwo in dem Thread. Es könnte sich ja schließlich auch um einen Altanspruch handeln, wo es jetzt Resttage gibt oder sie bekommt nur ein halbes Jahr ALG1.

Der Begriff "arbeitslos" wird genauso oft falsch verwendet, wie Elternzeit. Das solltest du doch wissen ;-).

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