Brauche dringend Hilfe! - Mutterschaftsgeld, Beschäftigungsverbot, Studentin

Hallo Zusammen :-)

Ich habe folgendes Problem:

- Ich bin Studentin und arbeite in Teilzeit (Gleitzone, 12 Stunden) nebenher in einem Supermarkt. Normalerweise bin ich über den Arbeitgeber krankenversichert gewesen.

- Nun ist es so: Ich bin schwanger (nun 27. SSW), war nun erst fast 6 Wochen krankgeschrieben und habe dann in der 23. SSW ein Beschäftigungsverbot bekommen.

Der Chef teilte mir mit, dass ich weiterhin dann auch den Lohn fortgezahlt bekomme (und so war meine Information auch bei einem Beschäftigungsverbot) und ich solle mich dann halt rechtzeitig um den Antrag für das Mutterschaftsgeld kümmern.

Gestern hat mich die Krankenkasse informiert, dass der Arbeitgeber die Anmeldung der Krankenkasse zum April 2014 storniert hätte und ich müsse mich nun wieder studentisch versichern.

Das wäre soweit ja kein Problem, aber die Frau meinte dann, dass ich ab diesem Zeitpunkt zum einen die Versicherungsbeiträge nachzahlen muss ... Aber das Schlimmste ist: Ich habe somit als Studentin KEINEN Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld (im Mutterschutz) - diese Leistungen würden dann entfallen.

Da mich der Arbeitgeber anscheinend als Werksstudentin angemeldet hat (weil ich ja Studentin bin, allerdings an einer PH), sei dies auch alles legitim. Ich hätte keinen Anspruch darauf, über den Arbeitgeber versichert zu werden.

Das kann doch wohl nicht wahr sein! Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ich doch auch über den Arbeitgeber versichert. Wieso soll das jetzt plötzlich nicht mehr möglich sein? (Klar, für den Arbeitgeber ist das in dem Moment natürlich einfacher und vor allem günstiger)

Aber es kann doch nicht sein, dass ich wie eine normale Teilzeitkraft gearbeitet habe, aber nur weil ich mich nun zwangsweise studentisch krankenversichern muss, keinen Anspruch auf die normalen Leistungen habe (wie Lohnfortzahlung, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld)! :-[

Was kann ich denn machen wenn tatsächlich ab nun kein Gehalt mehr bekomme? Kündigen? Damit ich wenigstens wieder familienversichert bin und selbst keine Beiträge zahlen muss. Wenn ich weder Gehalt bekomme noch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, dann ist es ja egal was ich tue ...

Kennt sich jemand von euch damit aus? Ich bin total fertig mit den Nerven, da ich ja vor allem jetzt auf das Geld angewiesen bin #zitter #heul

Liebe Grüße #winke

PS: Mit dem Chef der Filliale habe ich natürlich sofort gesprochen, der konnte mir aber nicht weiterhelfen, da er anscheinend von nichts wusste. Ich müsse mich an die entsprechende Person wenden. Die verantwortliche Person war nicht mehr zu erreichen, die Kollegin teilte allerdings mit, dass das schon seine Richtigkeit hat.

Die Frau der Krankenkasse meinte dann, dass die das einfach so machen können und nicht dazu verpflichtet sind, mich zu versichern. Folglich: Sie können verlangen, dass ich mich selbst studentisch versichere. Einzige Möglichkeit sei, dass ich mich exmatrikuliere (was aber nicht möglich ist, da ich mein Studium ja fertig machen muss #aerger) ...

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Frag noch mal bei der KK nach, ob der AG denn nicht deinen Lohn und auch die Sozialversicherungsbeiträge durch das BV über die KK erstattet bekommen habe und dann muss er sie natürlich auch abführen.

Also der KK auf den Geist gehen, denn nein, dass hat nicht seine Richtigkeit und darf der AG nicht einfach machen, dann die Aufsichtsbehörde einschalten, weil der AG scheinbar trotz BV nicht ordentlich weiter zahlen will/hat und ansonsten ab zum Anwalt.

Hast du eine Kopie des BVs? Frag doch mal die KK ob sie einen Grund für die Abmeldung dort stehen haben und wenn da Beschäftigungsende steht, sollen sie dir doch mal zeigen wonach, denn du hast ja keine Kündigung erhalten.

Achso, wenn du studentisch versichert bist entfällt der Anspruch natürlich nicht, aber du bist laut Aussage der KK studentisch versichert, weil du in keinem Arbeitsverhältnie stehst und damit entfällt der Anspruch auf Zahlungen.

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Das ist ein Vollzeitstudium und da kannst du nicht über den Nebenjob versichert werden. Daran hapert es. Deine Haupttätigkeit hat immer Vorrang. Du kannst aber (eventuell) doch Mutterschaftsgeld bekommen und zwar diese Einmalzahlung.
Bist du verheiratet oder in welche Familienversicherung willst du? Und was wird dann mit dem Kind?

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Hallo Leda, das klingt verzwickt. Bei mir wollten sowohl der AG als auch die KK kein Mutterschaftsgeld zahlen- mussten sie aber ;-) Wie es sich in deinem Fall verhält, weiß ich nicht. Ich war selbst versichert. Daran wird es wohl nicht liegen. Bei mir war der Knackpunkt, dass man bis in die Mutterschutzfrist hinein beschäftigt sein muss für Mutterschaftsgeld (d.h. der Vertrag muss so lange laufen). Ich würde mich an deiner Stelle an die Pro Familia wenden. Die machen eine gute (kostenlose) Beratung und helfen auch sonst ganz gut weiter (Anträge auf Erstausstattung, behördliches nach der Geburt etc.). Alles Gute!

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"Ich würde mich an deiner Stelle an die Pro Familia wenden. Die machen eine gute (kostenlose) Beratung und helfen auch sonst ganz gut weiter (Anträge auf Erstausstattung, behördliches nach der Geburt etc.). "

Das scheint sehr von der Beratungsstelle abzuhängen, ich habe schon so viel Blödsinn von denen gehört, dass ich das niemandem empfehle!

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Dann habe ich wohl eine kompetente Beraterin erwischt. Mir hat sie gute Tipps gegeben. Dann hoffe ich mal, dass es kein Einzelfall war.