Hallo.
Mein Freund ist Profischlagzeuger in Ausbildung. Zur allgemeinen finanziellen Aufbesserung hat er sich jetzt einen Proberaum gemietet und möchte Kindern, oder besser gesagt Anfängern, Schlagzeugunterricht geben. Anfragen hat er schon.
Jetzt nur die Fragen:
Muss er ein Gewerbe anmelden? Er hat ja Einnahmen durch die Schüler die Vertraglich bei ihm lernen
Muss er zum Steuerberater? Was kommen generell für Schritte auf ihn zu?
Hab schon mal gegoogelt aber ich werde aus diesen ganzen Paragraphen nicht schlau.
Danke schonmal für eure Hilfe
LG
Freiberuflich oder nicht? Lehrertätigkeit anmelden?
Ich bin selbst im Unterrichtsbereich.
Wenn er allein arbeitet, d. h. keine anderen Lehrer einsetzt, dann ist er Freiberufler und muss niergendwo irgendwas anmelden. Erst, wenn er soviel Aufträge hat, dass er Honorare an andere zahlt, dann muss er ein Gewerbe anmelden.
Allerdings muss er eine Einnahmeüberschussrechnung am Ende des Jahres machen und den Gewinn versteuern. Als Kosten kann er alles ansetzen: Miete Raum, Telefon, Porto, Musikinstrumente, Noten, Anzeigenkosten, Fahrtkosten (wenn er zu Schülern nach Hause fährt), Fortbildungskosten, Fachbücher und und und.
Da er mit dem Umsatz unter 17.000 Euro liegen wird, ist er nicht Umsatzsteuerpflichtig.
Ich empfehle mit den Schülern Unterrichtsverträge schriftlich zu fixieren, dann hat er einen Nachweis und bekommt No-Shows (Schüler kommt nicht, sagt zu kurzfristig ab) bezahlt.
Gruß
Manavgat
noch was vergessen: wenn er das nebenberuflich macht und unter 450 Euro/Monat liegt, dann ist er nicht rentenversicherungspflichtig, da er in Ausbildung ist. Eventuell macht es Sinn sich günstig bei der Künstlersozialversicherung zu versichern. http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Gruß
Manavgat
Als Ergänzung zu den Ausführungen von manavgat: Dein Freund muss ein EÜR machen und kann als Lehrer im Musikbereich auch den Übungsleiterfreibetrag von z. Zt. Euro 2400 in Abzug bringen, wenn seine Ausgaben (Miete, Noten etc.) geringer sind.
LG
Anja
Den Übungsleiterfreibetrag gibt es nur, wenn die Lehrtätigkeit für eine Institution ausgeübt wird, die kirchlich oder gemeinnützig ist.
Nö, staatliche Schulen gehen auch!