unbefristeten Schwerbehindertenausweis nachträglich und ohne Prüfung befristet - wer kennt sich aus?

Hallo...

wegen diverser chronischer Erkrankungen habe ich im August 2013 einen unbefristeten Schwerbehinderten erhalten.

Im Dezember 2013 sind wir in einen anderen Landkreis (Bundesland blieb gleich) gezogen und ich erhielt Post von meiner neuen Sachbearbeiterin. Sie bat mich meinen Ausweis inkl neuem Passfoto einzuschicken, damit sie einen neuen ausstellen kann.

Da ich zu dem Zeitpunkt hochschwanger und mitten im Umzugs/Weihnachtsstress war, schickte ich beides hin ohne den Grund der Neuausstellung zu hinterfragen.

Einige Wochen später erhielt ich meinen neuen Ausweis kommentarlos zurück und stellte fest, dass er auf 15 Jahre befristet wurde.
Als ich dort anrief und nach dem Grund fragte wurde ich pampig abgefertig, dass es KEINE unbefristeten Ausweise gebe und alles seine Richtigkeit hatte.

Auf meine Frage ob es denn eine neue Prüfung gab, wurde nur gesagt, dass dies nicht nötig gewesen sei.In 15 Jahren gäbe es dann eine neue Prüfung.
Mein Einwand, dass es bei mir alles Krankheiten sind die NICHT besser werden, eher schlimmer wurde sofort abgewiegelt mit einem "das sehen wir dann".

Seit dem sind nun rund 5 Monate vergangen und irgend lässt mir das ganze keine Ruhe.

Ich verstehe nicht wieso der unbefristete Ausweis grade mal 4 Monate nach der Ausstellung OHNE Prüfung befristet wurde und wieso wäre ein unbefristeter Ausweis nicht zulässig?!

Kennt sich damit jemand aus?

Die Sachbearbeiterin die mich vorher betreut hatte und den unbefristeten Ausweis ausgestellt hat, arbeitet leider nicht mehr dort. So kann ich sie auch nicht fragen.

Klar 15 jahre sind lang, es kann viel passieren, aber mir geht es hier auch viel mehr um die Art und Weise wie das alles von Statten ging.

Eine Freundin von mir hat aufgrund einer Krebserkrankung einen berfristeten Schwerbeh.ausweis.
Sie ist genau wie ich von der Stadt (gleiche Stadt wie ich) in den gleichen Landkreis gezogen. Weder hat sie Post von einer neuen Sachbearbieterin bekommen, noch sollte ihr Ausweis neu ausgestellt werden.

#danke und LG

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Hallo,

zu dem Ausweis an sich, bekommt man doch ein offizielles Schreiben in dem steht, welchen Grad und für wie lange man den Ausweis bekommt. Wenn ich mich richtig erinnere, ist dieser Bescheid das ausschlaggebende und nicht der Ausweis an sich. Der Ausweis dient dann nur der schnelleren Identifikation. Deswegen müssen die dir doch den Ausweis passend zum Bescheid ausstellen. Ich würde schriftlich Einspruch einlegen.

Oder bin ich jetzt irrig?

LG

ChaosSid

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Der Bescheid ist ausschlaggebend, nicht der Ausweis. Wegen der MA würde ich mich beschweren. Ich habe auch einen unbefristeten SBA und mich habt noch niemand angeschrieben.

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Ach ja...ich meine mal gelesen zu haben, dass eine Verschlechterung eines SBA für den Betreffenden nur möglich ist, wenn derjenige bei den Angaben gelogen hat.
Ohne eine Überprüfung ist es schon mal garnicht möglich.
Normalerweise kann man ja den unbefristeten SBA auch nicht beantragen oder so...den Stellen die ja aus, wenn es wirklich aufgrund des bisherigen Krankheitsverlaufs oder aufgrund der Erkrankung keine Besserungschancen gibt. Bei mir war das nach 31 Jahren Erkrankung der Fall.

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kann es sein das sich die Auflagen da geändert haben, jetzt wo es die Ausweise im Scheckkartenformat gibt?

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Hi,

soweit ich weiß, haben sich keine Auflagen geändert. Allerdings kann es tatsächlich Unterschiede zwischen einzelnen Landkreisen geben.

Es gibt nach wie vor grds. unbefristete Ausweise, bei chronisch Kranken, bei der die Erkrankung dauerhaft sein wird, ist dies der Fall (eine Krebserkrankung z.B. wird meistens befristet ausgestellt, es sei denn, aus dieser Erkrankung entstehen bleibende Schäden) ... ob Landkreise das auf 15 Jahre befristen dürfen, statt unbefristet auszustellen, weiß ich nicht... würde beim Abteilungsleiter oder beim VdK vor Ort nachfragen. Wurde der Bescheid (er ist ausschlaggebend) auch geändert? Die Widerspruchsfrist dürfte abgelaufen sein...

LG helly

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Die versorgungsmedizinischen Richtlinien sind bundesweit einheitlich. Da gibt es keine Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

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