Berechnung Elternbeitrag Kindergarten

Hallo,

ich habe zwei Fragen bezüglich der Berechnung des Elternbeitrages für den Kindergarten (NRW):

1) wenn ein 450€-Job, obwohl dieser ja steuerfrei ist, zum Einkommen (Brutto) hinzu gerechnet wird, muss dann nicht zumindest auch die Werbungskosten-Pauschale abgezogen werden?

2) Darf die betreffende Kommune einen AG-Zuschuss zum Kindergarten-Beitrag (ebenfalls steuerfrei) als Einkommen anrechnen?

Meines Erachtens würde sich die berühmte #katze dabei ja selbst "in den Schwanz beißen", zumindest, wenn durch diesen Zuschuss eine höhere Beitrags-Stufe erreicht würde. In so einem Fall würde der Zuschuss ja nicht nützen/die Familie entlasten, sondern Mehrkosten verursachen.

Viele Grüße & einen schönen Sonntag #sonne,

Kathrin

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Auch wenn wir nicht in NRW wohnen gibt es einige Dinge, die grundlegend sind:

1) Nein, denn beim 450-Euro-Job erhält man das Geld ja in der Regel Brutto=Netto und zahlt keine weiteren Steuern darauf, kann aber eben auch nichts absetzen und hat damit auch keinen Anspruch auf die Werbungskostenpauschale.

2) Das halte ich für ziemlich unsinnig. Somit ist es ja ein niemals endender Kreislauf.

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Hallo susannea,
ich hätte da auch mal eine Frage an dich, wobei mir nicht wichtig ist, ob du die Antwort kennst, auch wenn das schön wäre, vielmehr erhoffe ich mir, dass du den Sachverhalt so siehst wie ich...

Also, es geht um 2.)
Steuerfreie Zahlungen

Wir leben in NRW, hier wird für die Berechnung des Elternbeitrags die Summe der positiven Einkünfte zuzüglich steuerfreie Einnahmen herangezogen.
Bei uns handelt es sich um steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse.
Ohne diese Zuschüsse lägen wir unter einer bestimmten Grenze und zahlen derzeit den Betrag x.
Mit diesen Zuschüssen liegen wir über der Grenze und würden den Höchstbetrag zahlen müssen.
Nun ist es so, dass das Fahrgeld ja auch die Werbungskosten (Fahrten zur Arbeitsstätte) mindert und wir dadurch nur noch die Pauschale erhalten.

Toll, damit sind wir doppelt belastet, wie ich finde, denn der Zuschuss wird auf den Bruttoarbeitslohn draufgeschlagen laut Berechnung der Stadt, aber als Werbungskosten darf man nur die Pauschale geltend machen oder die tatsächlichen Werbungskosten laut ESt Bescheid, wenn diese höher sind.
Da wurden aber auf Seiten des FA die Fahrtkostenzuschüsse ja auch schon mindernd abgezogen....

In der Satzung der Stadt konnte ich hierzu nichts finden, die Sachbearbeiterin versteht auch das alles nicht und hält sich einfach an die Grundlagen und unsere einzige Möglichkeit liegt im Widerspruch des zu erwartenden negativen Bescheides, der mit einer Klageschrift beim zuständigen Verwaltungsgericht verbunden ist.

Dankenswerter Weise braucht man bei so einem Verfahren keinen Anwalt, so dass ich diese Klage auch selbst einlegen würde.

Würdest du mir denn grundsätzlich zustimmen, dass es nicht sein kann, auf doppelte Weise durch diese Berechnung belastet zu werden, einmal durch Reduzierung der Werbungskosten und durch Erhöhung des Gesamteinkommens?

Vielen Dank für eine Antwort.

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Ich würde wohl auch dagegen vorgehen und genauso argumentieren, wie du, dass sie die Erstattung der Fahrtkosten nur mit berücksichtigen können, wenn sie die Fahrtkosten auch als Ausgaben berücksichtigen und nicht die Erstattung anrechnen und die entstehenden Kosten außen vor lassen.

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Hallo Kathrin,
Ein 450€-Job kann steuerfrei sein, muss es aber nicht. Der AN hat quasi die Wahl. Der Job kann auch ganz regulär versteuert werden. In dem Fall stehen dem AN zumindest in der Einkommenssteuererklärung auch alle Rechte eines "normalen" AN zu. Das wird als vollwertiger Job behandelt.

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#danke für Deine Antwort!

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Der Kindergartenzuschuss kann bestimmt als Einkommen gewertet werden, denn faktisch bekommst du das Geld Brutto=Netto zusätzlich zu deinem Einkommen. Der Vorteil für deinen Arbeitgeber und dich ist, dass darauf keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Netter Nebeneffekt, ein 450€ Job bleibt ein solcher, obwohl höhere Leistungen gezahlt werden. Dass dadurch ggf. ein höherer Beitrag zustande kommt ist gelinde gesagt Pech und wird bei vielen, die einen solchen Zuschuss bekommen, auch nicht so sein.

Zu den Werbungskosten, werden diese denn bei steuerpflichtigem Einkommen berücksichtigt? Wenn nein werden sie natürlich auch bei einem 450 Job nicht berücksichtigt, wenn ja ggf. nachfragen, hier kann nur geraten werden, da das von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist.

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#danke für Deine Antwort!

Ja, beim steuerpflichtigen Einkommen werden die Werbungskosten berücksichtigt. Dass die Regelungen und Satzungen vor allem auf kommunaler Ebene sehr verschieden sind, ist mir durchaus bewusst.

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Ich denke auch in NRW wird die Höhe und die Berechnungsgrundlage der KiTa Gebühren von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein, da musst Du mal in die Gebührensatzung Deiner Gemeinde schauen.

Bei uns wird übrigens das Einkommen vor Steuern als Grundlage zur Gebührenberechnung genommen.

Grüsse
BiDi

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#danke für Deine Antwort!

Ja, die Satzungen/Beiträge sind auf kommunaler Ebene tatsächlich sehr unterschiedlich.

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Ich kann keine Grund erkenne warum dies nicht angerechnet werden sollte. Warum sollte z.B. eine Familie wo der Mann 2450 € verdient mehr bezahlen als eine Familie wo der Mann 2000€ und die Frau 450 € verdienst. Und die 450 € noch steuerfrei, so dass Familie 2 sogar netto noch mehr hat.

Ebenso der Kindergartenzuschuss. Den erhälst du ja ZUSÄTZLICH zu deinem normalen Lohn. Wenn du dadurch schlechter gestellt bist, kannst du ja immer noch auf den Zuschuss verzichten.

LG

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"Ebenso der Kindergartenzuschuss. Den erhältst du ja ZUSÄTZLICH zu deinem normalen Lohn. Wenn du dadurch schlechter gestellt bist, kannst du ja immer noch auf den Zuschuss verzichten."

Aber das wird eben so eine Endlosschleife, wenn man so wie wir den kompletten Kindergartenbeitrag steuerfrei vom AG erhält, dann steigt ja das Einkommen. Dadurch steigt der Kindergartenbeitrag. Wenn nun aber wieder der Beitrag steigt, zahlt der AG auch mehr, der Beitrag steigt weiter usw.

Also bei uns wird das z.B. nicht angerechnet.

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#danke für Deine Antwort!

Es geht doch gar nicht darum, ob der 450€-Job angerechnet werden soll, sondern ob Werbungskosten abgezogen werden können/müssen!

Zur Anrechnung des AG-Zuschusses hat ja "susannea" bereits etwas geschrieben.

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Du hast ja schon viele hilfreiche Antworten bekommen, Punkt 2 sehe ich genauso wie susannea - das wird ja eine Endlosschleife, mit der dann am Ende ein AG möglicherweise einen maximalen KiGa-Beitrag finanziert.
Zu Punkt 1: War bei uns auch so, dass bei der aktuellen Berechnung die Einnahmen aus 450 Euro-Tätigkeit voll einflossen und nichts abgezogen werden konnte. Nach Überprüfung der Berechnung durch den Steuerbescheid rutschten wir dann aber in eine niedrigere Stufe, weil dort ja die Einkünfte aus dem Minijob nicht auftauchten ...

LG
Anja

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Hallo Anja,

#danke für Deine Antwort!

Habe ich es richtig verstanden, dass Ihr quasi den aktuellsten Steuer-Beischeid eingereicht habt und der Elternbeitrag dann aufgrund dessen nach unten korrigiert wurde? Wenn Eure Verwaltung aber doch vorher die Nachweise über den 450€-Job vorliegen hatte, warum zählte der dann plötzlich nicht mehr, wenn er doch sicherlich weiterhin ausgeübt wurde #gruebel?

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Ja, so war es tatsächlich. Da mein Mann teils selbständig, teils auf Minijobbasis arbeitet, haben wir aufgrund der Schwankungen bei den Einkünften eine aktuelle Berechnung gemacht (dabei mussten auch Einkünfte hochgerechnet werden - beim Beruf meines Mannes als freischaffender Musiker echt aufwendig). Die Berechnung erfolgte unter dem Vorbehalt der Nachreichung des Steuerbescheids. Der wurde dann angefordert, und zu unserer Überraschung wurde der Beitrag dann nach unten korrigiert. Letztlich denke ich, dass das ein Fehler vom Amt war, aber protestiert habe ich nicht.

LG
Anja

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Hallo.

>>> 2) Darf die betreffende Kommune einen AG-Zuschuss zum Kindergarten-Beitrag (ebenfalls steuerfrei) als Einkommen anrechnen? <<<

Bei uns wird nur steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen zur Berechnung des Beitrages herangezogen, so dass der AG-Zuschuss NICHT mitangerechnet wird ... alles andere wäre, wie Du schon richtig sagst, ja unsinnig, wenn man dadurch in die nächste Stufe fällt.

LG

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Bist du auch aus NRW?

Lies mal meinen Beitrag (weiter oben) zum Thema steuerfreie Arbeitgebererstattungen...da kriegt man echt die Krise....

Einzig die Düsseldorfer haben es gut, die zahlen wohl gar keinen Beitrag...

LG

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Hallo,

#danke für Deine Antwort! Ja, Punkt 2) entbehrt tatsächlich jeglicher Logik... .

Liebe Grüße,

Kathrin

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