Elterngeld etc. bei Selbstständigkeit/PKV

Hallo,

sind hier eigentlich auch Eltern, die selbstständig und privat versichert sind?

Private Krankenversicherung fürs Kind ist schon angekurbelt.
Kindergeld ist ja nicht anders.
Mutterschutz habe ich ja nicht in dem Sinne und bekomme auch kein Mutterschaftsgeld.

Wir haben ein Familienunternehmen mit Angestellten, wo wir beide arbeiten. D.h. wir erwirtschaften auch weiter Gewinn, wenn ich/wir zu Hause bin/sind. Es ist geplant, daß ich im ersten Jahr nur wenige Stunden arbeite so wie es halt geht und erforderlich ist. Haben wir im Gesellschaftsvertrag auch so festgeschrieben. Aber trotzdem haben wir ja Einnahmen.

Wie ist das dann jetzt mit dem Elterngeld?

Die zuständige Stelle erzählte mir, daß ich nur die 300€ beantragen könnte/sollte, da wir ja weiter Einnahmen haben. Im Internet habe ich jetzt gelesen, daß ich mit unserem letzten Steuerbescheid (also derzeit von 2013) ganz normal Elterngeld beantrage. Und dann im Folgejahr den nächsten Steuerbescheid einreiche über die tatsächlichen Einnahmen im Bezugszeitraum und dann wird das verrechnet. Also muß ich wohl wahrscheinlich zurückzahlen je nachdem wie die Gewinne dann waren...
Aber mindestens erhalten wir die 300€?

Wie habt ihr das gemacht? Da ich kein Mutterschaftsgeld bekomme, beantrage ich das Elterngeld ab der Geburt?
Mein Mann kann auch 2 Monate beantragen damit wir für diese beiden Monate auch das Elterngeld bekommen? Durch unsere MA können wir uns auch mal aus dem Tagesgeschäft rausnehmen und wirklich nur geringe Stunden zeitweise arbeiten.

Betreuungsgeld (wenn das Kind nicht in eine Kita geht) kann man dann nach Ablauf des Bezuges des Elterngeldes beantragen, richtig?

Würde mich freuen, wenn hier andere in einer ähnlichen Situation etwas dazu sagen könnten...

#winke

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Ich fürchte, das wird kompliziert.

Ich würde da auf jeden Fall mit meinem Steuerberater drüber reden, nicht dass Ihr durch irgendwelche kleinen Fehler nix bzw. zu wenig bekommt.

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Was soll daran kompliziert sein?

Solange sie unter 30h/Woche im Monatsschnitt bleiben stehen ihnen mindestens 300 Euro zu und wie viel weiß man erst nach dem nächsten Steuerbescheid.

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"Die zuständige Stelle erzählte mir, daß ich nur die 300€ beantragen könnte/sollte, da wir ja weiter Einnahmen haben."
Da haben sie Recht, dass es das einfachste ist, denn du musst eine Gewinnschätzung abgeben und mehr als 300 Euro müssen sie dir erst einmal nicht bewilligen. Mit den nächsten Einkommenssteuerbescheid würde dann eben nachgezahlt oder zurückgezahlt werden (wenn du mehr als 300 Euro erhältst).

"Da ich kein Mutterschaftsgeld bekomme, beantrage ich das Elterngeld ab der Geburt?"
Genau so ist es. Du musst dann von der KK aber an die Negativ-Bescheinigung zum Mutterschaftsgeld denken (also die müssen bestätigen, dass sie dir keines zahlen!).

"Mein Mann kann auch 2 Monate beantragen damit wir für diese beiden Monate auch das Elterngeld bekommen? Durch unsere MA können wir uns auch mal aus dem Tagesgeschäft rausnehmen und wirklich nur geringe Stunden zeitweise arbeiten."
Genau. Und je nachdem, wann ihr die zwei Monate nehmt (geht ja auch parallel zu deinen), könnt ihr dann Betreuungsgeld beantragen. Spätestens ab dem 15. Lebensmonat, nehmt ihr sie parallel die Elterngeldmonate, dann schon ab dem 12. Lebensmonat (aber nur bis zum maximal 34. LM).

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Zu 1:

Die bei der Stelle wollten, daß ich nur die 300€ beantrage und gut ist. Also nix mit nachträglich rückzahlen oder nachzahlen. War ihnen wahrscheinlich selber zu kompliziert, weil wir vom Standard abweiche...

Dich verstehe ich jetzt so, daß ich erstmal gehaltsbezogen "beantrage" und sie mir dann aber erstmal nur 300€ auszahlen und wenn ich die Folgebescheinigung einreiche sie mir dann je nach Gewinnlage nachzahlen. Oder falls sie doch sofort mehr zahlen, ich ggf. rückzahlen muß, falls es die Lage erfordert...

Ich würde halt für mich erstmal mit den 300€ rechnen und falls sie mehr zahlen den Rest erstmal wegpacken, aber beantragen würde ich schon gerne, daß was uns zustehen würde, da wir ja z.B. die KV fürs Kind komplett selber zahlen müssen. Zu verschenken haben wir ja auch nix.

Bzgl. Nachweis von max. 30h Arbeitszeit. Da haben wir im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Klausel mitaufgenommen. Ist das ausreichend? Ich meine, wie soll ich es sonst nachweisen, daß wir wirklich nicht gearbeitet haben in unserem Fall, wo das Geschäft ja weiterläuft durch unsere Angestellten?

Zu 2:
Danke für den Hinweis mit der Negativ-Bescheinigung. Werde ich im August dann gleich bei unserer Versicherungstante mit ansprechen, wenn sie wegen der KV fürs Kind kommt.

Zu 3:

Okay, dann habe ich das richtig verstanden. ja, stimmt zeitgleich können wir ja auch Elternzeit nehmen. Wäre vielleicht ganz sinnvoll, da es bei mir ohnehin ein KS wird und ich den Mann dann hier mehr brauche...

#winke

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1: Genau so würde ich es machen. Klar beantragen manche generell nur 300 Euro, aber warum das denn, wenn du z.B. von einem Einkommensverlust im Vergleich zum Bemessungszeitraum ausgehst.

Wobei sich das evtl. nicht lohnt, wenn der Gewinn je Monat vorher über 2700 Euro lag und das nach der Geburt auch tut, denn damit hast du ja offiziell auch keinen Einkommensverlust und würdest somit auch nicht über 300 Euro erhalten.
Wenn das übrigens euch beide betrifft, dann habt ihr insgesamt auch nur 12 Monate und keine 14, dann gibt es nämlich keinen zusätzlich Anspruch auf Partnermonate!

3. Elternzeit könnt ihr gar keine nehmen, wenn ihr keine AN seid sondern "nur" Selbstständige. Aber Elterngeld ist ja unabhängig von Elternzeit.

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Hallo,
bist du bei euch im Unternehmen angestellt oder entnehmt ihr euer Geld in Form von Privatentnahmen? Falls du richtig angestellt bist, hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

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Bin nicht angestellt, sondern richtig selbstständiger Gesellschafter mit Privatenahmen.
Ansonsten wäre es auch nicht so kompliziert. ;-)

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Naja, du darfst ja auch Gesellschafter sein. Es kommt auf die Gesellschaftsart an. Mein Vater und seine Mitgesellschafterin sind auch geschäftsführende Gesellschafter in ihrem eigenen Unternehmen - aber eben zeitgleich auch "nur" Angestellte mit einem Arbeitsvertrag.

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Da ich per PN nicht antworten kann, du die Antwort aber wohl eh demnächst im Amtsblatt siehst (mein Mann war heute gerade Jascha anmelden), auf diesem Wege. Ja, bin ich ;)
Der Tipp passt dann aber zur Elterngeldstelle, solch einen Blödsinn wollten sie uns beim letzten Mal auch erzählen, mal sehen, was diesmal kommt.
Werde berichten ;)