Hallo zusammen,
ich befinde mich in zweijähriger Elternzeit für das erste Kind. Da ich nun wieder schwanger bin werde ich die Elternzeit meines ersten Kindes verlängern um den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus meiner Vollzeitstelle zu erhalten.
Um nicht ganz den Anschluss zu verlieren, möchte ich nun in der restlichen Elternzeit meines ersten Kindes auf 450 Euro Basis arbeiten.
Nun habe ich einen Änderungsvertrag von meinem Arbeitgeber erhalten, der für die Elternzeit meines ersten Kindes gilt. Es ist nicht explizit vermerkt, dass danach der alte Vertrag wieder in Kraft tritt. Es steht nur drinnen, das das Arbeitsverhältnis seit .... besteht und auf diesen Vertrag voll angerechnet wird.
Meine Fragen dazu sind:
Hab ich irgendwelche Nachteile, wenn ich diesen Vertrag unterschreibe?
Tritt nach Ende Elternzeit mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft oder endet das Beschäftigungsverhältnis?
Wird mir trotzdem beim zweiten Kind der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus meiner Vollzeitstelle berechnet oder habe ich dadurch nur noch mehr Anspruch aus dem 450 Euro Beschäftigungsverhältnis?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
LG
Minijob während Elternzeit erneute Schwangerschaft
Ja, das ist ein Änderungsvertrag, den brauchst und willst du nicht, sondern einen Ergänzungsvertrag, der nur für die Elternzeit gilt.
Den angebotenen also nicht unterschreiben.
Wenn der Vertrag sogar befristet ist, dann hättest du gar keine Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Der AG soll dir einfach einen Vertrag geben, wo steht, dass du in Elternzeit beginnend am xxx mit x Stunden als 450-Euro-Kraft bei ihm arbeitest, wobei du dir überlegen solltest, ob nicht Teilzeit besser ist, damit dir z.B. auch Kindkranktage zustehen.
Vielen Dank für deine Antwort
Soll ich von meinem Arbeitgeber am besten einen Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag verlangen oder welche Vetragsform ist da die sinnvollste?
LG
Ja, z.B. geht das.