Elterngeld für 2 Jahre und Betreuungsgeld

Hallo!

Wer kennt sich damit aus?

Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und das Elterngeld lasse ich mir auf 2 Jahre auszahlen. Die Erklärungen, die ich zum Betreuungsgeld bei google gefunden habe, sind nicht ganz stimmig und verwirren mich doch etwas. Die Kleine kam Ende März 2013 auf die Welt, ist also jetzt 16 Monate alt und somit kann ich ja eigentlich das Betreuungsgeld beantragen...
Jetzt ist es so, dass wir Mitte nächsten Monats von Hessen nach Niedersachsen ziehen und genau die beiden entsprechenden Erläuterungen bezüglich Eltern- und Betreuungsgeld sind entweder widersprüchlich oder ich hab nen Pflock im Kopf #kratz
In Niedersachsen wäre es kein Problem Betreuungsgeld zu bekommen, obwohl ich ja noch Elterngeld bekomme. In Hessen - zumindest habe ich es so verstanden - bekommt man erst das Betreuungsgeld, wenn die Elterngeldansprüche ausgeschöpft sind.
Ich hoffe, es war verständlich und dass mir jemand helfen kann :-)

Schon mal vielen Dank,
Miri

1

Hallo, also meines Wissens nach gibt es das Betreuungsgeld ab dem 15. Monat, da dann ja der Elterngeldbezugszeitraum vorbei ist. Ob gesplittet oder nicht ist dabei irrelevant, das ändert ja nur was an dem Auszahlungszeitraum.

2

Die Elterngeld Ansprüche bzw. Elterngeldbezug ist bei leiblichen Kindern immer nach 14 Monaten beendet, deshalb schnell für ab dem 15. Lebensmonat Betreuungsgeld beantragen. Wird nur begrenzt rückwirkend gezahlt.

3

Hallo,

meine Mädels sind nun 14 Monate alt und ich habe das erste Mal Betreuungsgeld ausgezahlt bekommen (wird im Voraus bezahlt). Wenn dein Partner schon im ersten Lebensjahr die Partnermonate genommen hat, kannst du sogar ab dem ersten Lebensjahr Betreuunggeld bekommen, weil damit ja die Ansprüche auf Elterngeld erschöpft sind. Die Splittung des Elterngeldes hat mit dem Betreuungsgeld nichts zu tun. Ich habe mein Elterngeld auch auf 2 Jahr splitten lassen.

LG