Beerdigungskosten der Mutter

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob das Thema hierher passt, aber es hat ja schon was mit Finanzen zu tun.

Ich bin seid Jahren mit meiner Mutter sehr zerstritten. Alle Versöhnungsversuche sind gescheitert.

Versteht mich nicht falsch: Aber im Fall, dass meine Mutter stirbt und sie kein Geld beiseite gelegt hat, muss ich dann die Kosten für die Beerdigung übernehmen?

Also wir haben schon seit bestimmt 15 Jahren keinen Kontakt mehr und sind auch nicht gerade gütlich auseinander gegangen.

Danke für Eure Hilfe, Johanna

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Wenn Du das hinterfragen willst, dann würde ich mich mal gründlich mit dem Erbrecht auseinandersetzen. Es geht ja nicht "nur" um Beerdigungskosten, sondern das ganze Erbe - je nach Familienkonstellation.

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Um die Bestattungskosten kommt man nicht so ohne weiteres herum (siehe unten) - ob man das nun gerecht findet oder nicht. Ob "grobe Unbilligkeit" bei Dir zutrifft, vermag ich nicht zu sagen.

ERBRECHT
Zunächst hat der Erbe die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu zahlen. Diese Kosten werden dem Nachlass entnommen. Ist der Erbe nicht solvent oder hat er z.B. das Erbe ausgeschlagen müssen die Kosten von den anderen Erben, hilfsweise von den gesetzlich Unterhaltsverpflichteten übernommen werden, also vom Ehegatten, von den Eltern oder von den Kindern des Verstorbenen. Diese Kosten stellen für den Erben eine Nachlassverbindlichkeit dar. Die Verpflichtung des Erben ist allerdings auf den Aufwand an Kosten beschränkt, der durch die Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist.

SOZIALRECHT
In der Praxis werden, falls die Erben nicht in der gebotenen Kürze der Zeit zu erreichen sind oder der Erbenstatus unklar ist, die Kosten zunächst von der Stadt oder Gemeinde übernommen, die sich dann an die Angehörigen wendet. Diese müssen aber nur dann die Beerdigung zahlen, wenn das für sie nicht grob unbillig ist. In diesem Fall haben Angehörige sogar ein Recht darauf, dass die Kosten vom Sozialhilfeträger (Landkreise / kreisfreie Städte) übernommen werden.

In einigen Bundesländern sind neben der erbrechtlichen Verpflichtung, die Bestattung zu bezahlen, verwaltungsrechtliche Vorschriften erlassen worden, die die Angehörigen zur Kostentragung verpflichten. Damit soll vermieden werden, daß die Sozialbehörden das verauslagte Geld nicht zurückholen können, wenn kein Erbe und keine Erben vorhanden sind (z.B. bei durchgehender Ausschlagung wegen Nachlassüberschuldung).

LG

Anja

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Hallo,

lies dich hier mal durch:

http://bestatterweblog.de/bestattungspflicht-bestattungspflichtiger-bestattungsberechtigter/

Demnach bist du im Falle des Falles trotz Erbausschlagung für die Kosten zuständig.

LG

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Es gibt eine sogenannte Bestattungspflicht. Demnach bist du auch dann zuständig für die Beerdigungskosten, wenn kein Kontakt bestand. Aber auch nur dann, wenn die Kosten nicht aus der Erbmasse gezahlt werden können.

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Finde ich eigendlich voll unfair... Das sind locker mal 5000 euro selbst wenn man auf jegliches pipapo verzichtet.

Was macht jemand der selbst am existenzminimum lebt oder harz 4 bezieht?

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Beim Jobcenter anfragen und hoffen, dass die Kosten übernommen werden.

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Hallo

Das stimmt doch gar nicht. Feuerbestattung, Grab ohne Pflege, geht schon ab 2500 Euro

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Aus der Nummer kommst Du nicht raus.

Ausnahme: erhebliche Mißhandlungen/Vernachlässigung/Unterhaltspflichtverletzung als Du Kind warst. Und auch dann müsstest Du das gerichtlich durchfechten.

Gruß

Manavgat

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Noch was. Wenn sie mal ins Heim kommt, wirst du auch evtl zur Kasse gebeten

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Also du wirst wahrscheinlich trotzdem die Kosten übernehmen müssen.

Es gab dazu jetzt auch mal wieder ein Gerichtsurteil. Hier hat auch einer geklagt bzw. wollte klagen und brauchte Prozesskostenhilfe. Da hat das Gericht auch gemeint, nur wenn der Verstorbene zum Beispiel einen Mordversuch oder sexuelle Übergriffe an dem Hinterbliebenen verübt hätte, müsste dieser nicht für die Beerdigungskosten aufkommen.

Hier der Bericht dazu: http://bestattungsvorsorge-heute.de/275/wann-muessen-kinder-die-bestattungskosten-der-eltern-nicht-uebernehmen/

LG Mojo