Hallo zusammen,
ich hoffe einer kann mir helfen und hat von folgendem Fall bzw. Problem schonmal gehört:
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 30.9. und da ich schwanger bin, wird er nicht verlängert.
Mein Mutterschutz beginnt genau einen Tag später, also am 1.10.
Jetzt weigert sich meine Krankenkasse, mir Mutterschaftsgeld zu zahlen. Die sagen, das müßte das Arbeitsamt machen bzw. bräuchten die einen Bescheid vom AA, wie hoch mein Arbeitslosengeld wäre, falls ich welches kriegen würde.
Das AA sagt aber, ich bin ja bis 30.9. in einem Arbeitsverhältnis und der Mutterschutz geht nahlos am 1.10. los. Die haben damit auch nichts zutun.
Wer hat denn nun Recht und wie komme ich an das Mutterschaftsgeld bzw. die Berechnung für die KK?
Danke schonmal!
Mutterschaftsgeld / Vertrag läuft aus
Hallo, also zu der Sache mit dem Mutterschaftsgeld kann ich leider nichts sagen. Für Befristete Arbeitsverträge gilt aber, wenn diese nur aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängert werden, kann dies angefochten werden. Das ist sicher schwer nachzuweisen und wäre vorteilhaft wenn weiter gleichwertigr Verträge bei Kollegen verlängert wurden.
Ich würde mich an deiner Stelle aber auch darüber nochmal genauer informieren.
Hallo,
danke für deine Antwort.
Ich weiß das es eigentlich nicht rechtens ist, das der Vertrag nicht verlängert wird. Aber irgendwie ist ja doch wieder logisch.
Ich will da auch keinen Streit mit dem AG verursachen. Hmmm, echt schwierig
L.G.
Warum keinen Streit dem Arbeitgeber wenn du sowieso gehen musst? Vielleicht kannst du wenigstens noch was für dich rausschlagen.
Du teilst dem AA mit, dass du auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichtet und meldest dich am 1.10. arbeitslos, arbeitssuchend hast du dich hoffentlich spätestens am 1.7. gemeldet. Am 2.10. teilst du mit, dass du nun doch in den Mutterschutz gehst. Somit hast du einen Tag ALGI bezogen und in der Höhe er hältst du dann Mutterschaftsgeld von der KK.
Ich habe dem AA bereits im Juni mitgeteilt das mein Vertrag nicht verlängert wird und ich schwanger bin
Die haben es notiert und meinten, das mit dem Mutterschaftsgeld alles die KK regelt.
Wäre ja jetzt auch irgendwie doof, wenn ich mich am 1.10. arbeitslos melde, wo die doch wissen das ich schwanger bin.....
Auch schwanger darf man sich arbeitslos melden und ob doof oder nicht ist auch egal, nur anders bekommst du kein Geld! Denn dann hast du keinen AG und somit keinen Anspruch auf ALGI.
Bettle deinen AG an, dass er dich noch einen Tag länger beschäftigt, oder bitte deinen FA auf Knien darum deinen ET um einen Tag vorzuverlegen.
Und was macht sie wenn diese halblegalen Dinge nicht funktionieren? Immerhin gibt es ja einen legalen Weg, warum soll sie den nicht nutzen?
Weil eben legale Wege auch nicht immer funktionieren. Woher willst du wissen, dass sie sich wohlwissend schon am 01.07. arbeitslos gemeldet hat? Mit eben exakt diesem Hintergrund wird ein eher "Unwissender" das wohl nicht getan haben.