Schlampige Arbeit und die richtige Maßnahme ?

Hallo,
darf ein Arbeitgeber Arbeits- Std abziehen wenn eine Arbeit, in diesem Fall war es eine Grundreinigung einer Wohnung, nicht ordentlich ausgeführt wurde ? Am folgenden Tag wurden 45 Min nachgearbeitet ( ebenso unentgeltlich) mit einer Kollegin ( diese bekam die Zeit als Überstd, geschrieben). Gibt es hierzu einen entsprechenden Gesetzes Text ?

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo,
nein, der AG darf das Arbeitsentgelt nicht kürzen. Auch die unentgeltliche Arbeit am folgenden Tag ist nicht möglich, es sei denn Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich einvernehmlich darauf geeinigt. Eine einseitige Kürzung ist nicht möglich. Der Arbeitnehmer schuldet die Arbeitsleistung und nicht den Erfolg.

Allerdings hat der Arbeitgeber durchaus andere Möglichkeiten. Also ganz wehrlos ist er nicht.

Einen Gesetzestext kann ich dir nicht wirklich nennen. Aber das ist Vertragsrecht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben einen Vertrag geschlossen. Der Arbeitgeber hat sich verpflichtet den Betrag X zu zahlen und der Arbeitnehmer hat sich verpflichtet X Stunden (oder auf Abruf) zu arbeiten. Will der AG jetzt eine Änderung des Gehalts, dann muß er den Vertrag ändern (Änderungskündigung).

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Danke für deine Antwort.

Der Chef möchte nur für diesen einen Arbeitseinsatz die gearbeitete Zeit nicht bezahlen, bzw die benötigten Std werden nicht aufgeschrieben.

Die Grundreinigung erfolgte von zwei Mitarbeiterinnen. Arbeiterin A war 4,5 Std in der Wohnung und Arbeiterin B war 2 Std als Unterstützung in der Wohnung nach ihrem regulärem Arbeitseinsatz im Außendienst und hat am Folgetag 0,75 Std nachgearbeitet ( freiwillig auf die Arbeitszeit verzichtet) mit einer weiteren Kollegin C , die ihre Std als Überstd berechnet bekommt da ihre Arbeitszeit nach 4,5 Std beendet gewesen wäre.

A und B sollen nun jeweils 2,5 Std der Arbeitszeit nicht als gearbeitete Zeit berechnet werden

A ( Minijob) = regulär 4,5 Std nach Abzug werden ihr für diesen Tag lediglich 2 Std gut geschrieben

B ( Teilzeit) = Außendienst 2,0 Std , Grundreinigung wären 2 Std gewesen >> Abzug 2,5 Std es werden also 0,5 Std mehr Abgezogen. Folgetag nachgearbeitet 0,75 Std ohne Zeiterfassung.

C (Teilzeit) = bekommt 2 Std auf Überstd gut geschrieben

Tatsache ist das Arbeiterin A die Hauptarbeit geleistet hat und diese aber Unsauber.

Arbeiterin B hat kleinere Stellen übersehen und sich darauf verlassen das A ihre Arbeit erledigt hat. SIe hat am Folgetag mit Arbeiterin C nachgearbeitet und freiwillig auf die Zeiterfassung verzichtet.

Ist es nicht so das der Vorgesetzte keine Std Kürzung vornehmen kann ihm aber sehr wohl frei steht eine Abmahnung auszusprechen wenn bewusst geschlampt wurde und muss die Möglichkeit bieten Nachzuarbeiten oder ist dem nicht so ?

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Nein, der Chef kann sich mit seinen Mitarbeiterinnen auf prinzipiell ALLES einigen. Sind sie sich einig, ist alles ok.

Da Arbeiterin B freiwillig auf die Bezahlung verzichtet hat am Folgetag war das nicht einseitig vom Chef verordnet, sondern im gegenseitigen Einvernehmen mit der Arbeitnehmerin geschehen. Das ist völlig legal gewesen.

Mitarbeiterin C bekommt natürlich 2 Stunden für ihre Arbeit gutgeschrieben.

Was mit den 2,5 Stunden von A und B ist, hängt davon ab, ob die beiden Mitarbeiterinnen mit der Kürzung einverstanden waren. Vielleicht hat der Chef das ja als Alternative zur Abmahnung angeboten. Eigentlich jedoch dürfte er Mitarbeiterin B nicht dermaßen benachteiligen. Sie hat dort nur 2 Stunden gearbeitet, bekommt aber zusätzlich noch eine halbe Überstunde abgezogen und muß noch zusätzlich ohne Bezahlung eine dreiviertel Stunde dort arbeiten.
Generell weiß ich ja nicht, was dort geschlampt wurde. Grob fahrlässige Arbeit erfreut langjährige Kunden nicht gerade und kann Firmen schon in arge Bedrängnis bringen. Wenn man als Unternehmen da diese Kunden nicht verlieren möchte, kostet das teilweise schon einiges.

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Das ist unzulässig. Unentgeltlich nacharbeiten lassen übrigens auch. Meine Eltern hatten eine Gebäudereinigung. Niemals hatten wir so einen Fall. Wer nicht ordentlich arbeitete erhielt halt nötigenfalls eine Abmahnung.

Gruß

Manavgat