Hallo,
vor einigen Wochen ist mein Großvater verstorben, was mich immer noch sehr beschäftigt (bin bei ihm und meiner Oma aufgewachsen).
Meine Mutter dachte vom ersten Moment nur ans Erbe. Sie hat meinen Großvater kurz vor seinem Tod noch dazu gebracht, sie als Alleinerbin zu ernennen. Ist okay.
Aber es gibt noch einen Cousin, den Sohn meines verstorbenen Onkels, also des Bruders meiner Mutter. Nun wurde meine Mutter vom Gericht angeschrieben, die möglichen Erben zu benennen. Und heute Morgen verkündete sie, dass sie meinen Cousin nicht erwähnen wird.
Ist das erlaubt? Sucht das Gericht auch selbst nochmal nach möglichen Erben? Oder kommt sie mit diesem Vorgehen durch?
Mich ärgert daran, dass sie in ihrem Leben nie wirklich gearbeitet hat, erbt jetzt ohne große Lebensleistung ein Haus mit riesigem Grundstück und hat bereits die Konten und Sparbücher meiner Großeltern leer geräumt, angeblich damit ihr Neffe das nicht findet.
Bitte versteht mich nicht falsch: Ich will von dem Erbe nichts. Das was meine Großeltern mich gelehrt haben und mich zu dem arbeitsamen und ehrlichen Menschen gemacht haben, ist alles was ich brauche.
Danke schonmal vorab. LG.
Erbschaft - potentielle Erben verschweigen? Geht das?
Wenn sie testamentarisch Alleinerbin ist, kommt sie sowieso erstmal mit durch.
Dein Cousin erbt automatisch nämlich nichts.
Das stimmt so nicht ganz. Man kann niemanden aus der Erbfolge streichen. Der Pflichtteil steht jeden zu. Und das ist immerhin die Hälfte des gesetzlichen Anspruches.
Ich weiß das daher, weil ich und mein Mann unser Haus absichern wollten, testamentarisch. Auch wenn wir uns gegeseitig als Alleinerben eintragen lassen, bekommen unsere Kinder trotzdem den Pflichtanteil, falls einer von uns stirbt.
Einen Pflichtteil muss man einfordern..... beim Alleinerben.
Und das kann lange dauern.
Automatisch bekommt er gar nichts.
Hallo,
also inwieweit das Amt noch sucht, kann ich dir direkt nicht sagen. Auf alle Fälle ist er erbberechtigt.
Auch wenn deine Mutter als Alleinerbe benannt ist, so bekommt er zumindestens den Pflichtteil seines Vaters. Das wären dann immerhin 25 Prozent.
Und ich kannn mir auch nicht vorstellen, dass das Nachlassamt einfach so den Ausführungen einer Erbin glauben schenkt. Das wäre ja noch schöner.
Also ich denke so einfach ist das nicht, wie deine Mutter sich das vorstellt. Falls du dich gut mit deinem Cousin verstehst, würde ich ihm da mal eine Tip geben, sich beim Nachlassamt zu melden und einen Erbschein zu beantragen.
LG die Julia
-----Auch wenn deine Mutter als Alleinerbe benannt ist, so bekommt er zumindestens den Pflichtteil seines Vaters. Das wären dann immerhin 25 Prozent.---
Aber nicht automatisch, nur wenn er ihn einfordert.
Und das ist dem Nachlassgericht egal.
Ah okay, das wusste ich nicht. Wieder was gelernt.
Dein Cousin muss den Pflichtteil einfordern.
Tja, warum gehst du nicht zu deinem Cousin und sagst es? Er kann sich ja durchaus auch beim Gericht melden. Und deiner Mutter würde ich an deiner Stelle nochmal ganz deutlich den Hinweis geben, sich richtig durchzulesen, was sie da auch unterschreibt.
Konten räumen kann sie nicht. Die Konten sind gesperrt mit dem Tod. Keine Ahnung, was sie dir da erzählt hat, aber das ist falsch.
Und da das Finanzamt auch noch ein Interesse daran hat, wie hoch das Erbe ist, wird deine Mutter hier echte Probleme bekommen.
Wie kommst du darauf, dass die Konten gesperrt sind? Wir sind nach dem Tod meines Vaters sehr wohl noch an sein Konto gekommen.
Hallo,
da meine Mutter die EC-Karte meines Großvaters "verwahrt" hat, konnte sie noch ans Konto und hat "zur Sicherheit" alles leer geräumt.
Falls mein Cousin seinen Pflichtteil nicht einfordert, wird das auch evtl niemand mitbekommen, dass sie die Konten leer gemacht hat. Wer soll denn da nachforschen???
Das Schlimmste ist, dass sie seit Jahrzehnten von der Grundsicherung lebt und meint, den ganzen Vorgang vor dem Amt geheim halten zu können. Ich ärgere mich nur, weil mein Mann und ich ehrliche Steuerzahler sind, und ich sogar zwei Jobs habe, um meinen Kindern etwas bieten zu können. Und momentan sieht es einfach nur danach aus, als würde meine Mutter mit diesem Betrug durchkommen, ohne dass es jemand merkt.
Ich hoffe, dass die Gerechtgkeit ein Mal siegt und sie mit den ganzen Betrügerein nicht durchkommt.
LG.
Erstmal mein herzliches Beileid zum Tod deines geliebten Opas.
Dein Cousin hat, sobald er von dem Tod erfährt, 3 Jahre Zeit seinen Pflichtteil einzufordern. Und irgendwann WIRD er von dem Tod erfahren. Es macht also für deine Mutter nur vorübergehend Sinn ihn zu verschweigen, soweit ich weiß macht sie sich damit aber zusätzlich noch strafbar. Sobald er es erfährt muss sie ihm dann seinen Teil abgeben und zwar bemessen an dem Wert des Erbes zum Todeszeitpunkt mit Zinsen.
Ich würde an deiner Stelle den Cousin ausfindig machen und ihm Bescheid sagen, das bringt zum Einen Gerechtigkeit und zum anderen erspart es deiner Mutter letztendlich viel Ärger. Das Amt wird es erfahren, denn es führt regelmäßig einen Datenabgleich mit den Banken, dem Finanzamt etc durch. Auch hier kann es aber mehrere Jahre dauern bis der Betrug bemerkt wird, was die Strafe dann aber durchaus verschlimmern kann. (es kann sogar zur Gefängnisstrafe kommen).
Alles Gute
S.
Hallo
#also des Bruders meiner Mutter. #
#Und heute Morgen verkündete sie, dass sie meinen Cousin nicht erwähnen wird.#
Interessant.
Ist ihr eigentlich klar, dass sie den Erbschein bei einer Immobilie zwingend braucht, und sie also vor einem Rechtspfleger eine Falschaussage macht?
Oder hat sie vergessen, dass sie einen Bruder hatte ?
freundliche Grüsse Werner
der Sohn des Bruders deines Großvaters hat keinerlei Erbanspruch.
Nein, es ist der Enkel des verstorbenen Großvaters... Großvater hatte zwei KInder: 1. SOHN=Vater des Cousins der TE und 2. TOCHTER=Mutter der TE.
Nein, der nicht, aber der Enkel hat einen nach dem Tod seines Vaters. Der Vater beerbt ja zeitgleich mit seiner Schwester (Mutter der TE) den Großvater. Da der Vater aber bereits vor dem Großvater gestorben ist, tritt der Enkel an dessen Stelle.
Hallo,
also grundsätzlich verstößt Deine Mutter erstmal gegen ihre Mitwirkungspflichten. Sie macht vorsätzlich Falsche angaben.
Ich gehe davon aus, dass sie einen Erbschein beantragt hat oder ist das noch nicht so weit? Bei der Beantragung eines Erbscheines handelt es sich eigentlich um ein Amtsverfahren, d.h. vor Erteilungen des Beschlusses zum Erbschein ermittelt das Gericht von Amts wegen ob das alles so richtig ist. Dazu kann das Gericht in so gut wie alle Behördenakten Einsicht nehmen, d.h. theoretisch wäre es für die ein leichtes rauszufinden, dass es ein weiteres Kind gibt. Inwiefern die Gerichte ihren Amtsermittlungspflichten in Zeiten von Personalmangels und Zeitdrucks ausführlich nachkommen weiß ich allerdings nicht. Noch vor ein paar Jahren wäre sie damit auf jeden Fall nicht durchgekommen.
Dann mal noch eine Frage am Rande, Du sagtest bis jetzt nur, dass Deine Mutter Deinen Großvater dazu gebracht hat sie als Alleinerbin zu benennen, aber gibt es den auch ein wirksames Testament? Das kam noch nicht so klar raus.
LG
Halloemacht
Deine Mutter hat nichts falsch macht. Nur Sie bekommt den Erbschein.
Wenn dein Cousin einen Pflichtteilsanspruch hat muß er sich an deine Mutter wenden.
Das kann auf einfachen Wege gehen also sie zahlt freiwillig oder er muß einen Anwalt einschalten
Sie darf, bevor sie das Erbe angenommen hat, nicht ans Erbe ran...das hat sie falsch gemacht. Ist ganz nebenbei Steuerhinterziehung. Manch einer landete deswegen schon hinter Gittern. Zumal die Mutter der TE das bisher entnommene Geld ja verschweigen will.
Wie soll sie ohne den Erbschein denn an die Konten kommen?