Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe – aus den Infos auf den Seiten des BMFSFJ zur Elternzeit und über Google bin ich nicht ganz schlau geworden.
Wir erwarten im Dezember unser zweites Kind. Der Große ist im Juni 2012 geboren. Mein Mann hat damals zwei volle Monate (1. und 13. Lebensmonat) Elternzeit genommen und ist zudem seit Januar 2013 mit 30 Std./Woche Teilzeit in Elternzeit beschäftigt (für 3 Jahre beantragt, bereits Monate auf den Zeitraum nach dem 3. Geburtstag des Kindes übertragen).
Bei Kind Nr. 2 möchte mein Mann gern 3 volle Monate Elternzeit nehmen (vorauss. 2.-4. Lebensmonat). Zudem will er abgesehen von diesen drei Monaten weiterhin Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
Uns ist nicht klar, ob bei dieser Konstellation die alte Elternzeit vorzeitig beendet werden muss und dann eventuell die restlichen Monate verfallen (da ja schon mal eine Übertragung auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag beantragt wurde), oder ob sich die neue Elternzeit für das zweite Kind einfach zum Ende der alten Elternzeit anschließt.
Hatte jemand von Euch schon mal so einen Fall bzw. kennt sich damit aus?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe und schöne Grüße!
Dani
Elternzeit Vater zweites Kind
Wenn die alte Elternzeit vorzeitig beendet wird (was eigentlich nicht geht!), dann ist der Rest weg. Deshalb immer nur 2 Jahre anmelden und dann weiter sehen!
Es kann Elterngeld aber unahängig davon beantragt werden, für wen man in Elternzeit ist!
Mir ist allerdings vollkommen unklar, was ihr bisher an Elternzeit angemeldet hattet.
Hallo Susannea,
danke für deine Antwort!
Bisher war mein Mann zwei volle Monate in Elternzeit (Mitte Juni-Mitte Juli 2012 und Mitte Juni-Mitte Juli 2013), in diesen beiden Monaten hat er auch Elterngeld bezogen. Zusätzlich hat er seit Januar 2013 Elternzeit angemeldet und hat seine Arbeitszeit in diesem Rahmen auf 30 Std. reduziert. Die jetzige Elternzeit läuft noch bis Ende November 2015.
Eigentlich müsste mein Mann die alte Elternzeit aber doch nach §16 BEEG Abs. 3 wegen der Geburt von Kind Nr. 2 vorzeitig beenden können, oder?
Sonst hätte er ja auch gar nicht die Möglichkeit im ersten Lebensjahr des zweiten Babys nochmal für 2-3 Monate komplett in Elternzeit zu gehen.
LG
Die Vorzeitig e Beendigung ist nur mit Zustimmung des AGs möglich. Wann soll Kind 2 geboren werden? Liegen LM 13 und 14 vor dem Ende?