Anspruch Halbwaisenrente während Ausbildung- Problem

Hallo liebe Gemeinde,

ich wende mich mit meinem "Problem" zuerst hierher, in der Hoffnung Hilfe zu bekommen.

Betreff steht ja schon oben.

Zum 02.09. fange ich eine überbetriebliche Ausbildung zur Bauten -und Objektbeschichterin an und habe noch recht wenig Zeit um die ganzen Anträge zu stellen.

Mein Berufsberater sagte mir, ich hätte für die Dauer der Ausbildung einen Anspruch auf Halbwaisenrente.

Nun ist es ja so, dass ich gebürtig aus Kasachstan stamme und auch dort geboren bin, meine Eltern folglich aus.

Nun hat sich der BB mühe gegeben und hat in meiner Anwesenheit rum telefoniert, um die Sachlage zu erfragen ob und wie und überhaupt.

Nun ist es so, dass mein Vater seit über 21 Jahren verstorben ist. Ich war da wohl noch ein Säugling laut meiner Mutter. Wir sind Spät Aussiedler und leben seit etwa 15 Jahren hier.

Für die Beantragung wird ja die Sterbeurkunde benötigt, die aber nicht vorliegt. Meine Mutter sagt sie hätte nie sowas ausgehändigt bekommen. Ich wüsste jetzt auch nicht wo ich solch Dokument hergekommen soll #kratz

Oder geht das auch ohne?

Ich bin etwas überfordert mit der Menge an Papierkrieg etc.

Es wäre super, wenn sich hier jemand dazu äußern könnte :-)

Ich danke schon mal im voraus :-)

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Hallo,
Ich würde mich erst einmal erkundigen, wie hoch die Rente wäre und was diese Rente nach sich ziehen würde. Meine Freundin wurde auch während ihrer Ausbildung Halbwaise und durch die Rente hatte sie dann plötzlich ein eigenes Einkommen, welches dummerweise so hoch war, dass sie keinerlei Anspruch mehr auf Kindergeld & Co. hatte. Sie hatte am Ende deutlich weniger Geld als ohne die Rente.

Also eventuell fährst du besser, wenn diese Urkunden, die ja offensichtlich so wichtig sind, einfach verschwunden bleiben.

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-----, welches dummerweise so hoch war, dass sie keinerlei Anspruch mehr auf Kindergeld & Co. hatte. ----

Kindergeld wird inzwischen unabhängig vom Einkommen bezahlt (während der Ausbildung)..... da müsste sie also nichts befürchten.

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der Vater ist mit 21 gestorben... als die TE noch ein BAby war.. soviel wird da auch bei Halbwaisenrente nicht rumkommen.

Ich hatte damals als meine Mutter starb 50 Euro im Monat bekommen.

Wurde nicht an BAB angerechnet. Somit kein Problem.

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