Masterabschluss oder gleichwertige Ausbildung im Öffentlichen Dienst

Hallo,

es gibt eine Stellenausschreibung des Bundes, die einen Masterabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung erfordert.

Was ist denn unter gleichwertige Ausbildung beim Öffentlichen Dienst zu verstehen?

Vielleicht weiß das jemand ...

Zum Hintergrund, ich habe einen Fachhochschulabschluss mit Diplom (erworben VOR dieser ganzen Bachelorisierung der Studiengänge) und eine lange Berufserfahrung.

Merci und viele Grüße und einen schönen Tag
fbl772

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Ein Diplom könnte da wirklich gleichwertig sein.

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Ich probier es einfach mal :-)

VG
B

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Ein Masterabschluss entspricht dem früheren Universitätsabschlüssen.

Wenn ein Diplom (FH) auch über dem heute gängigen Bachelor angesiedelt ist bleibt hier noch ein kleiner Unterschied.
Man kann es zwar mit einer Bewerbung versuchen, sollte sich aber nicht zu viel erhoffen wenn der Master direkt gefordert ist.
Eine gleichwertige Ausbildung wäre im direkten Vergleich der Uniabschluss (Diplom, Magister etc.) oder ggf. ein FH Diplom mit hochwertigen, für die Stelle, einschlägigen Zusatzqualifikationen. Reine Berufserfahrung wird hier sicherlich nicht ein entsprechendes Gewicht haben.

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Hallo,

Das kommt drauf an, ob die Stelle im höheren oder gehobenen Dienst ist. Gehobener Dienst könntest Du mit FH-Diplom eventuell versuchen. In den höheren Dienst kommst Du mit einem FH-Diplom nicht, da braucht es min. ein Uni-Diplom.

Steht in der Stellenanzeige etwas von Uni Master, dann ist Dein FH-Diplom ebenfalls als nicht gleichwertig anzusehen.

Grundsätzlich gilt, dass das FH -Diplom nicht gleichwertig zum Master ist. Ist zwar höher als der Bachelor, aber niedriger als die Masterabschlüsse!

Berufserfahrung wirkt sich nur auf die laufbahnbefähigung aus, wenn sie in einer vergleichbaren Bundesbehörde erworben wurde.

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Hallo,

es ist eine Stelle im Höheren Dienst, von Master an der Uni steht nichts, nur Masterabschluss oder gleichwertig Ausbildung.

Die geforderte langjährige Berufserfahrung kann man auch nur in der "freien" Wirtschaft erwerben und es ist so auch genau beschrieben (bei welcher Art von Unternehmen und was man dort geleistet haben soll, hinzu kommt Auslandserfahrung), von daher hinge es maximal an dieser Fragestellung bezüglich des Abschlusses vor der langjährigen Berufstätigkeit ....

Ist das schon quasi das Ausschlusskriterium ohne Spielraum?

VG
B

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Da es in der Ausschreibung nicht explizit genannt ist, sehe ich da auch einen Interpretationsraum und würde es einfach mal probieren. Vor allem da die Berufserfahrung ja wichtig ist.
Ansonsten rufe doch einfach mal an, manchmal können die da schon sagen ob es sich lohnt und Du kannst auch gleich schon mal erzählen was Du so gemacht hast. Ich hatte bei sowas immer positive Erfahrungen gemacht.

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Ich würde es unabhängig der Anforderungen trotzdem probieren, wenn Du denkst, dass Du auf die Stelle passt.

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Nur ein Diplom von einer Uni ist mit dem Master vergleichbar.Ein Diplom der FH wird - wenn auch deutlich höher geschätzt!!!- wie ein Bac. gewertet.Aber wenn du es nicht hast kannst Du die Stelle unter Umständen trotzdem bekommen,kann sein,dass Du eine Entgeltgruppe geringer bezahlt wirst weil dir die persönlichen Voraussetzungen fehlen.Nur bei Angestelltenstellen,für Beamte gilt das nicht.

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Hmm, so richtig kommt das in der Stellenbeschreibung dann auch nicht raus, ob es sich um eine Beamtenstelle oder Angestelltenstelle handelt.

Es steht da hinter der Positionsbezeichnung in Klammern geschrieben "(Beamter bis Besoldungsgruppe A 15 oder vergleichbar Beschäftigte)".

Das interpretiere ich so, dass es beides sein könnte - je nach Voraussetzung des Stellenbewerbers oder liege ich komplett falsch ....

VG
B

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Hallo,

mit "vergleichbare Beschäftigte" sind in der Regel die Tarifangestellten, also normale Menschen gemeint, die keine Beamte sind.

Es kommt eher selten vor, dass nur Beamte angesprochen werden, wenn dies der Fall ist, dass steht da meist noch ein Zusatz "nur für Überhangpersonal" oder so, dann dürfen sich auf die Stellen keine Nichtbeamten bewerben. In anderen Fällen habe ich es noch nicht erlebt, dass in externen Ausschreibungen nur Beamte angesprochen werden, weil die kleben normalerweise bis zur Pension auf ihren Posten. Die Wechseln meist nicht freiwillig.;-)

LG

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