Nach Elternzeit nicht mehr zum alten AG - muss ich kündigen?

Hallo zusammen,

bestimmt könnt ihr mir helfen.

Meine Elternzeit läuft Ende November nach drei Jahren aus. Ich habe mittlerweile eine andere Arbeitsstelle und möchte nicht mehr zum meinem alten Arbeitgeber zurück.

Leider werde ich im Internet nicht ganz schlau ob ich eine Kündigung an meinen alten AG schicken muss oder ob das Arbeitsverhältnis automatisch ausläuft.

Kündigungsfrist habe ich eigentlich 3 Monate zum Quartal, ich denke dass das in meinem Fall aber nicht sehr relevant ist weil sie sowieso keine passende Stelle für mich dort hätten.

LG

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Natürlich musst du kündigen und das spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit.

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Hallo,

warum solltest du nicht kündigen müssen? Dir muss die Stelle ja auch während deiner Elternzeit aufgehoben werden, also denke ich, dass du dann natürlich auch kündigen musst, wenn du sie nicht mehr benötigst.

Fair wäre es gewesen, das gleich nach Antritt der neuen Stelle zu tun.

LG
delfinchen

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Mein jetziger Job ist mit meinem bisherigen AG abgesprochen und dass ich nicht mehr zurück gehen möchte war nicht von vornherein klar.
Meinen bisherigen Job muss er mir nach drei Jahren EZ auch nicht mehr aufheben.

Lg

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Hallo,

ich würde trotzdem fristgerecht kündigen. Wenn es nicht nötig gewesen wäre, ist es kein Schaden, es dennoch zu tun. Aber wenn du hättest kündigen müssen, wovon ich ausgehe, dann bist du dem nachgekommen.

LG
delfinchen

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Na sagen wir mal so. Du hast einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Daraus ergeben sich für dich Verpflichtungen und genauso für deinen Vertragspartner. Dieser Vertrag existiert nach wie vor. Du machst dich schadensersatzpflichtig, wenn du "einfach so" die Stelle nach der Elternzeit nicht antrittst.
Dein jetziger Job mag mit deinem AG abgesprochen sein...aber nicht für nach der Elternzeit.
Du kannst aus dem Vertrag auf 2 Wegen herauskommen:
1. Kündigung
2. Aufhebungsvertrag
Beendet werden muss der Vertrag auf alle Fälle.

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Ok, dann kündige ich.

Danke! :-)

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Hallo,

ich würd an deiner stelle mit deinem AG sprechen ob ein Aufhebungsvertrag möglich ist. Im Dezember müsstest du ja sonst für einen Monat zu deinem alten AG. Quartalsende ist ja der 31.12. nicht der 30.11.

Lg wirbelwinds.mama

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Sie hat doch wie jeder ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit, das setzt alle Fristen im Vertrag außer Kraft, damit man eben dann nach der Elternzeit nicht zurück muss, wenn man das nicht möchte!

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Ok, das hab ich nciht gewusst. Danke fürs aufklären.