Bescheinigung Mutterschaftsgeld-/zuschuss KK & AG unterschiedliche Daten

Hallo zusammen?

Ich habe am 29.05. meine Zwillinge sieben Wochen zu früh entbunden. Das heißt, sie kamen zur Welt, noch bevor ich in den Mutterschutz gegangen wäre.

Mein Problem ist nun folgendes: für den Elterngeldantrag brauche ich ja sowohl eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe und den Bezugszeitraum des Mutterschaftsgeldes als auch eine meines Arbeitgebers über den Mutterschaftszuschuss.

Die Krankenkasse hat mir nun, ausgehend vom tatsächlichen Geburtstermin sechs Wochen vorher und zwölf Wochen nachher bescheinigt, während auf der Bescheinigung meines AGs der tatsächliche Auszahlungszeitraum steht, nämlich insgesamt achtzehn Wochen NACH dem Entbindungstermin.

Jetzt ist genau das passiert, womit ich gerechnet hatte, und zwar dass die Elterngeldstelle mich angeschrieben hat, dass sie einheitliche Bescheinigungen braucht. Kann ich ja auch verstehen, immerhin wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet und es ist für die Elterngeldstelle schon ein Unterschied, ob ich bis Mitte August (laut KK) oder bis Anfang Oktober (laut AG) Geld bekomme.

Mein AG sagt ganz klar, dass er nicht anders bescheinigen kann, die tatsächliche Auszahlung läuft ja nun de facto auch bis Oktober. Die Dame bei der KK teilte mir allerdings auch gerade mit, dass sie eben immer so bescheinigen, sechs Wochen vorher, zwölf Wochen nachher und den Betrag in einer Summe.

Und jetzt? Wie ist denn nun richtig? Ich tendiere ja dazu, meinem AG Recht zu geben, andererseits macht die Krankenkasse solche Bescheinigungen ja auch nicht zum ersten mal. Finanziell macht keine der beiden Varianten für mich einen Unterschied, ich bekomme entweder Elterngeld in Höhe von X Euro oder Mutterschaftsgeld/-zuschuss plus einen Teil Elterngeld in Gesamthöhe von X Euro. Allerdings wird mein Elterngeldantrag nun halt erst mal gar nicht bearbeitet, bis die Dame zwei stimmige Bescheinigungen hat.

Hat hier jemand Ahnung? Oder gibt es einen ähnlich gelagerten Fall, in dem Mutterschutzwochen hinten dran gehangen wurden?

LG, Nicola

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Hallo,

die Krankenkase hat Recht. Da Du noch nicht in Elternzeit warst, hast Du doch vor der Entbindung noch gar kein Mutterschaftsgeld bezogen. Mit der Berechnung des Arbeitgebers versucht dieser seine Lohnkosten zu senken (oder hat einfach keine Ahnung).

LG Andrea

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Hi Andrea,

danke für die Antwort.

Aber mein AG bescheinigt ja nur das, was er tatsächlich auszahlt. Und er zahlt ja bis Oktober.

Wenn mein AG die gleichen Daten nehmen würde wie die KK, dann bekäme ich von der Elterngeldstelle ab Ende August volles Elterngeld. Und dann würde ich doch ein Plus machen, das mir nicht zusteht, weil ich ja zeitgleich auch noch Geld von meinem AG bekomme. Das KANN doch nicht richtig sein, oder?

LG, Nicola

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Hallo,

ich hab es mir nochmal durchgelesen. Mutterschutz hast Du natürlich erst ab dem Geburtstermin und das für 18 Wochen. Elterngeld gibt es erst danach.

Ruf mal bei der KK an. Vielleicht haben die da was verdreht. Ich wurndere mich, dass Du das erst jetzt von der KK bescheinigt bekommst. Das ist doch schon 2,5 Monate her.

Du hast doch Gehalt bis zum Geburtstaermin bekommen und dann noch zusätzlich 13 Euro pro Tag von der KK für die Zeit vor der Geburt? Eigentlich zahlen KK und Arbeitgeber doch aufeinander abgestimmt.

LG Andrea

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Die KK hat Recht, wenn du die Bescheinigung über den Mutterschutz nicht vorher eingereicht hast (wieso eigentlich nicht?!?), dann müssen sie den tatsächlichen Geburtstermin nehmen. Warum hat dein AG den Termin für den Mutterschutz schon gehabt? Der bekommt ihn in der Regel von der KK mitgeteilt

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Hi Susannea,

ich habe die Bescheinigung für den Mutterschutz nicht einreichen können, da ich sie nicht hatte. Die Bescheinigung wird im KH (ich lag sechs Wochen stationär vor der Geburt) erst in der 35. Woche ausgestellt, meine beiden kamen jedoch bereits bei 33+0.

Mein AG hatte ja den errechneten Geburtstermin von der Bescheinigung meines FA und hat anhand dessen ja den Beginn Mutterschutz berechnet. Und ich hab dann kurz nach der Entbindung dort angerufen und den tatsächlichen Termin mitgeteilt.

Meinst Du also, mein AG hätte mir den Mutterschaftszuschuss sozusagen ab Geburtstermin rückwirkend zahlen müssen?

LG, Nicola

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DA du schon so lange im KKH gelegen hast, war das ja abzusehen und damit hättest du sie dir dann von jemandem anders (wenn das KKH die aktuelle Gesetzeslage nicht kennt) ausstellen lassen können und müssen. NUn bist du zu spät dran gewesen und hast somit einfach Pech gehabt.

Und ja, dein AG muss das vom tatsächlichen Geburtstermin rückwirkend zahlen!

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