Hallo
ich möchte nächstes Jahr in den Osterferien in Urlaub fahren.
Jetzt haben wir eine noch etwas neuere Kollegin mit 2 schulpflichtigen Kindern, die meint, das stünde nur ihr zu.
Sie hat dieses Jahr schon 2 Wochen Ostern, 3 Wochen Sommer und genehmigte 2 Wochen Herbstferien bekommen.
Ich habe nur für die Osterferien Pläne, einmal fährt die Freundin meines Bruders mit, die angehende Lehrerin ist (Also nur in den Ferien kann), einmal brauche ich dann nur 8 Tage Urlaub für 2 Wochen, und einmal möchte ich gern.
Die Kollegin kann gerne den Sommerurlaub und auch den Herbst haben, das will Sie ja auch, aber alles?
Gibt es da gesetzliche Regelungen?
Gruß
Dela
Urlaub in Ferien nur mit schulpflichtigem Kind?
Vielleicht will sie ja alles, weil sie sonst ein Betreuungsproblem hat.
Zu den rechtlichen Vorgaben kann ich dir leider nichts sagen aber redet doch einfach mal! Als erstes mit eurem AG. Wäre es nicht möglich, dass ihr beide gleichzeitig Urlaub bekommt? Und schilder du ihr doch auch mal deine Sicht. Da muss sich doch eine Lösung finden lassen.
Also es ist schon so das Mütter mit Kindern im Kindergarten und Grundschulalter bevorzugt werden bei der Urlaubs vergabe. ABER auch einer Mutter mit Kind/ern steht nur der Gesetzliche Urlaub von 24/30 Tagen zu und nicht mehr!
Also würde es ja schon mal nicht möglich sein das Sie Ostern Herbst und Sommer frei macht!
Ich an deiner Stelle würde meinen Urlaub einreichen und auch deinen AG ggf. Darauf hinweisen das es bei dir nicht an einem anderen Zeitpunkt geht.
Du bist nicht für die Betreuung der Kinder deiner Kollegin Verantwortlich, grad in Oster und Herbstferien sind die meisten Kitas und OGS geöffnet und betreuen die Kinder.
Wir sind grad mit 6 Wochen Sommerferien durch und weder mein Mann noch Ich hatten in der Zeit Urlaub trotz 2 Kindern....
LG
Hallo
Urlaub ist frei verhandelbar. Der Ag kann auch mehr Urlaub gewähren!^
Bianca
"ABER auch einer Mutter mit Kind/ern steht nur der Gesetzliche Urlaub von 24/30 Tagen zu und nicht mehr!"
Das ist Unsinn.
Wenn der AG Eltern schulpflichtiger Kinder bei der Urlaubsvergabe bevorzugt, ist das so und die Urlaubsplanung mit der Schwägerin hat da mit Sicherheit weniger Gewicht als die Betreuung der eigenen Kinder in den Ferien.
LG
Gesetzlich Regelungen gibt es hierzu nicht. Ich glaube eine schwammige "die Belange des AN sind zu berücksichtigen" oder so ähnlich.
Manchmal gibt es ergänzende unternehmensinterne Regelungen, wie Erwt eltern von KIGA- Kindern, dann eltern von achulpflichtigen Kindern, dann Eltern von schulpflichtingen Angehörigen. Aber dass bezieht sich dann in der Regel nicht auf den ganzen Urlaub sondern und kann auch nicht heißen, dass andere in dieser Zeit gar keinen Urlaub nehmen können.
LG
Schon recht dreist von deiner kollegin das sie alle ferien für ihren Urlaub beansprucht!
Wenn Sie Ihre kinder da nicht betreut bekommt ist das einzig und allein ihr Problem.
Ich finde es richtig das einem an mit schulpflichtigen kindern mehr Urlaub in den Ferien zustehen aber nicht in dem Ausmaß. Andere wollen ja schließlich auch mal Urlaub und die feruenzeit ist nicht für sie persönlich reserviert.
***Schon recht dreist von deiner kollegin das sie alle ferien für ihren Urlaub beansprucht!***
Ja wirklich sehr dreist als Mutter schulpflichtiger Kinder seinen Urlaub von 20-30 Tagen NUR in den Schulferien zu nehmen und zu versuchen damit wenigstens einen Teil der über 80 (!) Ferientage im Jahr abzudecken!
Wenn die Damen urlaubsmäßig so voneinander abhängig sind, dann wäre es doch ein Muss sich miteinander abzusprechen.
Vielleicht macht es der Kollegin ja nichts aus ihren Urlaub mit ihrem Mann zu tauschen udn eben in diesen 2 Wochen zu arbeiten statt in anderen Ferien? Allerdings muss man sowas halt frühzeitig absprechen, damit die Kollegin/ihr Mann noch umplanen können.
Meiner Meinung nach ist die Kollegin mit den Kindern in der Pflicht das mal qnzusprechen anstatt dreist einfach Urlaub einzureichen.
Und 20-30 tage ist ja schön und gut.
Aber 2 wochen ostern, 3 wochen Sommer und 2 wochen herbst ist doch ein klein wenig mehr und ja, das finde ich dreist. Immerhin gibt es noch andere Kollegen und das mindeste wäre wohl gewesen die kollegin zu fragen ob ihre Urlaubsplanung so ok ist. Die Kollegen geht es doch nichts an wie sie ihre Kinder in den Ferien betreut.
Hallo,
Deine Kollegin hat 33 Tage Urlaub? Dafür kannst Du über Weihnachten und alle Brückentage freimachen?
Wenn Du gerne mit der Freundin wegfahren möchtest sprich doch einfach mit der Kollegin. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es m.W. nicht. Viellecht hat sie aber keine Betreuung in den Osterferien. Vielleicht könnt Ihr die Ferien auch teilen.
LG Andrea
Zustehen tun ihr ihre Urlaubstage während des laufenden Jahres,aber keiner von uns hat in aller Regel nur in den Schulferien der Kinder Urlaub.
Ich sehe das ganz pragmatisch. Ich hab ein schulpflichtiges kind und einen job.Also muss ich schauen, dass ich evtl wenn ich zu den gewünschten Zeiten jeinen urlaubbekomme, mein Kind irgendwo unterbringe. Sei es in der Hortbetreuung, im Ferienlager, bei Oma und Opa, beim Vater oder sonst wo.
Natürlich erschwert daseinem das Leben. Aber Ferien kkommen auch nie so plötzlich,dass man nicht genug zeit hätte sich was zu überlegen.
Nun ja, das klingt zwar auf den ersten Moment viel, aber wenn sie die Tage ordentlich gelegt hat, dann nutzt sie auch gesetzliche Feiertage und die zählen als Urlaubstage sowieso nicht. Das kann also schon hinkommen.
Einen gesetzlichen Anspruch hat sie aber definitiv nicht auf Urlaub in den Ferien. Allerdings ist es als Elternteil echt blöd, wenn man mit schulpflichtigen Kindern nur Urlaub außerhalb der Ferien genehmigt bekommt. In einem Unternehmen sollten schon die Ferien-Urlaubstage hauptsächlich an die Eltern mit schulpflichtigen Kindern gehen, aber keinesfalls alle und immer ausschließlich. Auch diese Eltern müssen Prioritäten setzen und alle Ferien zu beanspruchen ist schlichtweg frech.
Hallo,
der Arbeitgeber entscheidet, wer wann in Urlaub gehen darf.
Und wenn er entscheidet, dass die Arbeitnehmer mit Kindern in den Schulferien Urlaub nehmen können, dann ist das so.
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-14515/arbeitsrecht-urlaub-nach-vorschrift_aid_406382.html
GLG