ALG2 / Haushaltsgemeinschaft

Hallo erstmal....

ich habe eine frage.

Wenn ich mit 2 Kindern und einer weiteren Person als Haushaltsgemeinschaft zusammen ziehe.

Zähle ich dann als Alleinerziehend oder nicht.

LG mama2003-2009

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Nein, eine weitere Person über 18 im Haushalt, die nicht dein Kind ist, sorgt dafür, dass du nicht mehr alleinerziehend bist.

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Das stimmt nicht. Mitbewohner, die sich nicht an "Pflege und Erziehung des Kindes" beteiligen beenden nicht ihren Status als allein Erziehende. Zieht ihre Schwester z.b. bei ihr ein, könnte es sein, nimmt sie einfach nur einen nicht verwandten mit auf, von dem man anders als bei der Schwester nicht "sittlich" eine Beteiligung an der Kindererziehung erwarten könnte, dann nicht.

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Natürlich gilt sie steuerlich gesehen dann nicht mehr als Alleinerziehend. Meine Antwort stimmt also sehr wohl. Da ist es egal, ob von dem Erziehung erwartet werden kann.

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Kommt drauf an bei was, da es überall anders definiert ist.

Bei der Steuer definitiv nicht mehr, beim Kindergartenbeitrag in der Regel schon, fürs Elterngeld ja.

Kann man also nicht pauschal beantworten.

LG

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Hallo,

grundsätzlich gilt:

WG beendet nicht Alleinerziehung.

Es ist vollkommen unproblematisch, wenn Du mit einer Frau eine WG bildest, auch mit einem allein verdienenden Angehörigen oder dem erwachsenen Freund eines Deiner Kinder ist alles in Butter.

Da Du aber von einer "Person" sprichst, drängt sich der Gedanke auf, dass Du mit einem Mann in eine WG ziehen willst.

Auch hier gilt: WG ist WG und keine Bedarfsgemeinschaft.

ABER: Eine alleinstehende Frau zieht mit ihren 2 Kindern mit einem fremden Mann in eine Wohngemeinschaft.

Das ist einfach eine "komische" Konstellation. (Das ist jetzt keine persönliche Wertung - der Sachverhalt macht jedoch die SB beim Jobcenter regelmäßig stutzig).

Wenn alles glatt läuft beim JC, dann ist alles ok.

Häufig wird man dann aber ungefragt als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Dann ist schnelles Handeln angesagt:

Du musst nachweisen, wie die Kosten aufgeteilt werden.

Auf einen Hausbesuch zur Nachprüfung der tatsächlichen Verhältnisse (kann man ja leider nicht anders nachprüfen) würde ich mich auch einstellen.

Und was passiert, wenn Du nur noch 90 % vom Regelbedarf und keinen Alleinerziehungszuschlag erhältst, weil Du als BG eingestuft wurdest?

Mein Rat in dem Fall wäre:

Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und einstweiliges Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht anstreben auf sofortige Anerkennung der Wohngemeinschaft (sind monatlich ja immerhin an die 200 Euro, die sonst fehlen).

Ganz wichtig in diesem worst case ist einfach, sich sofort zu wehren, damit die WG auch anerkannt wird.

Alles Gute.

Viele Grüße

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Unterstützt dich die Person denn dann (maßgeblich) bei der Betreuung/Erziehung? Alleine die Anwesenheit einer anderen volljährigen Person (nichteinmal des Kindsvaters) schließt den Alleinerziehungszuschlag nicht aus.
Ist es dein Partner, dann kann man wohl davon ausgehen, dass du nicht mehr alleinerziehend bist und da fände ich es nicht richtig den Zuschlag weiterhin zu beanspruchen. Mit falschen Angaben ist es jedoch trotzdem möglich.

Ist es lediglich eine WG, dann steht dir trotzdem der Zuschlag zu. Genauso würde dir umgekehrt der Zuschlag zustehen, wenn dein Partner pflegebedürftig bettlägrig ist und nicht fähig wäre an der Erziehung/Betreuung teilzunehmen.

Rechtliches Vorgehen siehe Vorschreiberin.