Hallo,
bisher hatte ich angenommen,dass bei der Steuerklasse 4/4 eine Steuererklärung freiwillig ist und dass sie auch noch ein paar Jahre später (wieviel genau, weiß ich gerade nicht) abgegeben werden kann.
Nun haben wir eine Aufforderung bekommen und sollen eine abgeben für 2013 bis Ende September. Wir haben 2013 keine Lohnersatzleistungen bekommen und ebenfalls 4/4 gehabt.
Darf ich die jetzt später abgeben oder muss ich sie jetzt machen bis September?
(Wir hatten die für 2012 mit 3/5 zu spät, aber ohne Aufforderung abgegeben.Mag sein,dass man dem vorgreifen möchte. Aber müsste dem Finanzamt nicht bekannt sein,dass wir inzwischen 4/4 haben?
LG und danke
Steuererklärung flicht bei 4/4 ?
Soweit ich weiß, ist es völlig egal, welche Lst-Klassen ihr habt. Wenn einmal eine Erklärung abgegeben wurde, ist in den darauf folgenden Jahren auch immer eine abzgeben.
Termin ist immer der 31.05. des Folgejahres auf das zu erklärende Steuerjahr. Wenn ihr erst später abgeben könnt, müsst ihr das bis zum genannten Termin mit eurem Finanzamt abklären.
Was für ein Unsinn, ob man schon mal eine gemacht hat oder nicht ist unerheblich. Pflichtveranlagt ist man mit Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr, sonstigen Einkünften oder Steuerklasse 3/5, nicht weil man schon mal eine abgegeben hat.
hmm, dann frage ich mich aber, warum unser finanzamt immer eine von mir haben will bei steuerklasse 1 ?!?
Habt ihr Lohnersatzleistungen erhalten Steuerklasse 3/5 gehabt oder sonstige Einkünfte seid ihr verpflichtet, sonst eigentlich nicht. Ruf beim Finanzamt an und frage, warum ihr die abgeben sollt.
Hallo,
ich muss noch mal nachfragen: Die Erklärung sollen wir machen,weil wir im Vorjahr (2012) Elterngeld bezogen haben. Es müsse geprüft werden,ob wir auch im Jahr 2013 Elterngeld bekommen haben. Das verstehe ich nicht,denn der Steuereklärung über 2012 lag der Elterngeldbescheid bei,der angibt dass letztmalig im Nov. 2012 gezahlt wurde. Wie kann sich daraus die Pflicht zur Erklärung 2013 herleiten?
Danke
Daraus ergibt sich eine Pflicht!
Lass dir den Paragraphen zeigen, wonach sie die haben wollen, auf den bin ich gespannt ;)
Lieblingsantwort von mir: "Wo steht das!"
Wahrscheinlich ist die Pflichtveranlagung wegen der 3/5 des Vorjahres noch im PC vermerkt.
Einfach hinschreiben oder anrufen und Sachverhalt aufklären.