Elterngeld wenn innerhalb 1. Lebensjahr wieder schwanger

Hallo! Ich möchte jetzt gerne wieder schwanger werden um einen kurzen Abstand des Alters der Kinder zu haben und sodass ich länger zu Hause bleiben kann für die Erziehung und Betreuung... Jetzt habe ich gelesen das es das Elterngeld nochmal so gibt wenn man innerhalb den 1. Lebensjahr schwanger wird meine Tochter ist am 27.6.2014 geboren bis wann müsste ich schwanger sein um volles Elterngeld zu bekommen ? Bitte keine Diskussionen wieso jetzt schon und nur des Geldes wegen das ist nicht der Grund doch möchte ich in vornherein alles abgeklärt haben wenn wir wieder beginnen zu üben! Lg Lilly

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Nochmal so gibt es nicht, sondern bei 1213 (bzw. wenn du Mutterschaftsgeld erhältst bis zu 16 Monaten, je nach genauen Daten) Altersabstand gibt es durch den Geschwisterbonus sogar mehr Geld.
Danach wird es dann mit jedem Monat weniger angerechnetes Einkommen (also jedem Monat mehr Abstand) weniger Geld. BIs hin zu ca. 26 Monaten Abstand mit dem Sockelbetrag von 375 Euro (weil Geschwisterbonus dabei).

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Ok also würde ich den gleichen Betrag bekommen wenn ich quasi am 1. Geburtstag meiner Tochter in muschu gehen würde und nach muschu Elterngeld+geschwisterbonus bekomme oder müsste der mu Schutz vor dem Geburtstag beginnen... Sobald ich ein Monat über dem Geburtstag in muschutz gehe zählt der gleich 0 und der Rest vor muschu des 1. Kindes richtig ?

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Du würdest MEHR bekommen, wenn du spätestens in dem Kalendermonat nach dem Kalendermonat, in dem deine Tochter ein Jahr wird, in den Mutterschutz gehst.

Danach ist dann ein Nullmonat dabei, wobei du mit einem oder zwei evtl. trotzdem durch die 10% Geschwisterbonus (bzw. mindestens 75 Euro) gleichviel Elterngeld erhalten würdest!

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Dein Mutterschutz muss spätestens im Juli 2016 beginnen.

Also solltest du im September ca. schwanger werden.