Miet-Wohnung zurzeit wegen Wasserschaden unbewohnbar. Übergangswohnung?

Hallo,

meine Schwiegermutter hat einen größeren Wasserschaden in ihrer 2-Zimmer-Wohnung (Heizungsrohr geplatzt). Seit ein paar Wochen stehen im Wohnzimmer Entfeuchtegeräte, die Tag und Nacht nicht gerade leise laufen. Sie kann momentan nur Bad, Küche und Schlafzimmer nutzen. Ist in dem Fall eine Mietminderung möglich? Meine Schwiegermutter ist als Rentnerin den ganzen Tag zu Hause und hält den Lärm nicht mehr aus.

Ihr Ehemann hat über SEINE Hausratversicherung eine möblierte Übergangswohnung organisiert, in die sie wohl nächste Woche umziehen können, bis die jetzige Mietwohnung wieder bewohnbar ist. Die Vermieter sind wohl grad bzw. waren als er das mit der Übergangswohnung organisiert hat, im Urlaub. Von dem Wasserschaden wissen sie aber.

Jetzt erzählte mir der Ehemann meiner SchwieMu, dass er für die Übergangswohnung mehr Miete zahlen muss als für seine jetzige Wohnung. Muss er eigentlich überhaupt Miete zahlen, wenn er es 1. über die Hausratversicherung organisiert hat und 2. er ja nicht freiwillig umziehen will, sondern weil die Wohnung unbewohnbar ist? Die Vermieter haben ihm keine andere Wohnung anbieten können.

Ich bin vom Amtsgericht als Betreuer bestellt für meine Schwiegermutter und muss da natürlich nach den Kosten schauen. Meiner Meinung nach müsste der Vermieter die Kosten für die Übergangswohnung übernehmen oder? Oder die Versicherung müsste es mit ihm abrechnen. Worauf müssen wir achten?

LG

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wundert mich das die hausratversicherung da ein springt
hört sich für mich nach kundenservice an da eigendlich die gebäudeversicherung/haftpflicht etc des vermieters hier zuständig sein dürfte
da wird sie sich das geld wohl auch wider holen

also rechtlich lehn ich mich aus dem fenster

aber ich würde sagen
1. bis die wohnung frei wird dürfen deine eltern in eine pension ziehen (preisklasse unteres mittelfeld in eurer gegend / 25km umkreis)
2. ja die wohnung darf mehr kosten da gibts aber regelungen
angefangen davon das die wohnung die selbe größe haben darf bis hin die wohnklasse das es in etwa die selbe ist, und auch der mietpreis in etwa der selbe ist qm
da gibts regelungen ich müste lügen 30% darf sie insgesammt mehr kosten (kaltmiete)

zur zahlung selber
eigendlich läuft das so das die versicherung ein springt
und sich das geld später von der versicherung vom hausbesitzer oder vom hausbesitzer selber wider holt
da die versicherung auch die wohnung organiesiert hat
gehe ich stark davon aus das sie sich im erlaubten rahmen bewegen dürfte
aber auch wenn sie sich nicht im erlaubten rahmen bewegt
besteht ein notfall recht
sprich ist auf die schnelle nix billigeres zu haben darf man sogar in ne villa ziehen
aber man muß nachweisen können das man acktiv nach billigeren alternativen gesucht hat.. da es hier von einer versicherung kommt gehe ich das auch mal als gesichert aus...

aber ein guten rat
ruf die hausratversicherung deines vaters an und lasse dich dort aufklären
dann hast du alle fragen binnen 1 min geklärt
und das 100x besser als hier selbst ein rechtsanwalt hier sagen könnte
da wir weder die konstelation noch die klauseln der versicherungen kennen

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Du bist Betreuer, aber auch du hast jemanden, an den du dich wenden kannst, wenn du Hilfe brauchst. Soweit ich weiß, nennt da das Gericht nicht urbia. Warum fragst du nicht dort nach?

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Leben Deine Schwiegermutter und "ihr Mann" in unterschiedlichen Wohnungen?
Hat er irgendwelche Befugnisse bzgl. der Mietsache und des Schadens?
Wenn Du allerdings als Betreuuerin offiziell bestellt bist, wundert mich, dass Du das nicht geregelt hast und (sorry) nicht auf die Idee kommst, Dich sinnvollerweise bei der betreffenden Versicherung direkt zu informieren.

Hier kennt keiner die Umstände und Vertragsbedingungen und es kann Dir eigentlich gar nicht geholfen werden.

Gruß,

W

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Hallo,

#Ihr Ehemann hat über SEINE Hausratversicherung#
Bist du dir da sicher ?
Dafür ist die Gebäudeversicherung zuständig (Leitungswasser).
Da hat er sicher etwas falsch verstanden, frag lieber nochmal nach.

freundliche Grüsse Werner

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Danke für eure Antworten. Mich hat es auch gewundert, dass SEINE HAUSRAT-Versicherung das übernimmt. Die Versicherung läuft auf meiner Schwiegermutter ihren Mann. Die sind verheiratet und wohnen zusammen. Aber da ich mich so "toll" mit ihm verstehe, sagt er mir über die Versicherung nichts. Ich weiß nicht mal, wo sie versichert sind. Ihr Mann verlangt jetzt, dass meine Schwiegermutter mehr Miete zahlt (die teilen sie sich), was ich aber nicht verstehen kann.

LG