Müssen Rentner Unterhalt für volljährige Kinder zahlen?

Hallo,
die Schwester meiner Freundin bekommt noch Unterhalt vom Vater, sie wird jetzt 25, studiert noch 2 Semester und ist dann fertig.
Jetzt hat ihr Vater (Beamter) ihr eröffnet, das er in 2 Monaten in Rente geht, er ist dann 62, ihr ab da keinen Unterhalt mehr zahlt, da er ja nur eine Mindestrente (?) bekommt, der geschiedenen Exfrau, ab da auch noch was zahlen müßte (?) und er auch gar nicht mehr zahlen muß.
Sie wohnt noch bei Ihrer Mutter, die ihr auch Unterhalt zahlt und dies auch weiter macht.
Ist das jetzt richtig, das Rentner keinen Unterhalt zahlen müssen?
Steht ihr aufgrund des Alters auch keiner mehr zu? Es ist immer noch die Erstausbildung.
Bekommen Beamte eine Mindestrente?
Der angesprochene Unterhalt oder Abzug an die Mutter ist Quatsch, da dieser schon bei der Scheidung erfolgte und die Rentenpunkte übertragen wurden. Also hat er ja den aktuellen Bescheid, von dem dann a nichtsmehr abgezogen wird.

Hat Sie jetzt noch Anspruch? Ihr ist sehr an einer gütlichen Einigung gelegen, aber anscheinend will er das durch solche Äußerungen, wie Mindestrente, Abzug für die

Mutter, du bist jetzt 25,abblocken.
Wer weiß da genaueres?
Gruß Dela

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Hallo, solange Sie sich noch in Erstausbildung befindet und diese nicht unnötig herausgezögert wird, sind ihr ihre Eltern gegenüber auch Unterhaltspflichtig. Der Selbstbehalt gegenüber nicht priviligierte Kindern liegt bei 1200€, Ehepartner haben Vorrang. Mit der Rente hat das also nichts zu tun, lediglich die Höhe muss eben ausreichen.

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Ähm, du vermischst da schon viele Dinge... Grundsätzlich kann es schon so sein, wie der Vater behauptet. Ob es dann wirklich so ist, bleibt zu prüfen. Aber ich will den Fall mal auseinander nehmen:

1. Sie wird jetzt 25.

Das kann im Unterhaltsrecht schon einen Unterschied machen. Der Unterhaltsanspruch ändert sich - auch bei Minderjährigen - nach Altersstufen, um dem sich ändernden Bedarf gerecht zu werden. Mit 25 ist im deutschen Sozialsystem eine Stufe erreicht, wo man dem Betroffenen zutraut, im Wesentlichen für sich selbst zu sorgen. Nur in "Ausnahmefällen" wird noch Unterstützung zugesprochen. Es kann also sein (das weiß ich aber nicht gesichert), dass der Unterhaltsanspruch sinkt bzw. der Selbstbehalt für die Unterhaltsberechtigten steigt. Wie gesagt: Nur eine hypothetische Aussage.

2. Er ist dann 62.

Dann geht er nicht in Rente, sondern geht vorzeitig in den Ruhestand (in Vorpension oder wie auch immer man es nennen möchte). Für die Zeit von 62 bis regulärem Renteneintritt bekommt er einen Betrag, der niedriger ist als die eigentliche Rente. Im Einzelfall (nicht jeder Beamte verdient hoch) kann das eine "Mindestrente" (im Sinne des Beamtengesetzes und bezogen auf sein bisheriges Gehalt) sein. Ein rechnerischer Mindestbetrag, den er auf jeden Fall bekommt. Das hat also nichts mit der Mindestrente im Sinne von Grundsicherung zu tun.

In seinem Falle ist aber auch darauf zu achten, dass er diesen Schritt "freiwillig" tut und somit "freiwillig" sein Einkommen mindert. Das ist im Sinne des Unterhaltsrechts nicht erlaubt. Es kann also sein, dass er unabhängig von seinen niedrigeren Einkünften (wie niedrig sie auch immer sind) weiterhin zur Zahlung der bisherigen Summe verpflichtet werden könnte.

3. "Der angesprochene Unterhalt oder Abzug an die Mutter ist Quatsch"

Diese Aussage ist Quatsch. Du vermischst da zwei Dinge, die NICHTS, aber auch rein GAR NICHTS miteinander zu tun haben. Der Rentenausgleich ist eine Sache für sich. Er wird deshalb gemacht, weil Frauen oft einige Jahre in einer Ehe zugunsten des Mannes aussetzen (oder auch andersherum, aber seltener), um Kinder oder Haushalt oder was auch immer zu regeln. Da aber die Ehe eine Zugewinngemeinschaft ist, werden auch die in einer Ehe erworbenen Rentenpunkte "geteilt" (ähnlich wie das Gehalt beim Ehegattensplitting, es wird davon ausgegangen, dass jeder Ehepartner die Hälfte vom Haushaltseinkommen verdient). Dieser Ausgleich wurde gemacht und die entsprechenden Punkte wurden seinem Rentenkonto weggenommen und ihrem gutgeschrieben.

Ob jemand mit einer Rente (ob er Rentner ist oder nicht, spielt bei der Unterhaltsfrage KEINE Rolle, die Ursprungsfrage im Titel ist also mit "Ja, natürlich!" zu beantworten) jemand anderem Unterhalt zahlen muss, hängt aber mit seinem EINKOMMEN (also das, was auf seinem Rentenkonto "übrig" bleibt) ab. Hat er hohe Renteneinkünfte (scheint aber nicht so zu sein), muss er unter Umständen nach altem Recht seiner Exfrau noch Unterhalt zahlen.

Im Widerspruch dazu steht, dass Kinder Unterhaltsvorrang haben...

Also: Es kann schon sein, dass es stimmt, was er erzählt. Es muss aber genau geprüft werden, am besten beim Anwalt.

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Hallo,
so einfach ist das nicht.
Grundsätzlich gibt es kein Höchstalter für Eltern um unterhaltspflichtig zu sein...das kann also auch noch bis weit ins Rentenalter hinein gehen bzw. bis zum Tod. Die Unterhaltspflicht ist an bestimmte Kriterien gebunden. Nur weil es jetzt kein Kindergeld mehr gibt, erlischt nicht gleichzeitig die Unterhaltspflicht.
Welche Rente genau bezieht er denn? Es gibt ehrlich gesagt zig Arten von Renten. Man könnte zwar annehmen, dass der Mann eine Rente mit Abzügen in Kauf genommen hat, aber es könnte ja auch z.B. eine Erwerbsunfähigkeitsrente sein. Also eben, dass er völlig unschuldig an der vorzeitigen Berentung ist. Je nachdem wird das natürlich berücksichtigt.
Wieso ist Unterhalt an die Mutter Quatsch? Noch nie etwas von nachehelichen Unterhalt gehört? Je nach Scheidungsdatum war das mal Gang und Gebe.
Und dir ist schon klar, dass seine Rente jetzt ganz massiv geringer ausfällt, durch die Scheidung, oder? Du stellst zwar fest, dass das alles bei du er Scheidung getrennt wurde, aber erst JETZT hat es einen Effekt. Oder glaubst du, man versteht da irgendetwas, wenn dort gesagt wird, dass im Zuge des Versorgungsausgleichs (z.B.) 6,7853 Punkte an den Ex übertragen wurden und dass der Ex einem 13,3482 Punkte gibt. Das dann natürlich noch für Ost und West (also doppelt). Betriebliche Versicherungen müssen auch noch getrennt werden. Versicherungen, die man privat abgeschlossen hat, selbstverständlich auch. Und schon hat man das allerschönste Chaos.

Generell hat sie noch Anspruch. Genaueres kann man aber erst sagen, wenn man weiß, was für eine Rente er bekommt. Hat er sich "künstlich" arm gemacht, dann erhält sie weiterhin ihren Unterhalt. War es nicht seine Schuld und er lebt am Selbstbehalt, kann er keinen Unterhalt zahlen. Fraglich ist, ob er überhaupt auch noch das Geld an die Mutter zu zahlen hat in dem Fall...

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Eine Altersgrenze gibt es nicht, der Wegfall des Kindergelds spielt auch keine Rolle. Sofern es sich um die Erstausbildung handelt und die Tochter nicht deutlich gebummelt hat (was das heißt, ist Auslegungssache) hat sie generell Anspruch.

Wieviel dann tatsächlich gezahlt werden muss, hängt davon ab, wieviel der Vater dann zur Verfügung hat.

Ich hoffe, dass die beiden sich so einigen können, schließlich geht es nur um ein Jahr.

LG
Anja

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das hat der Herr Papa sich aber fein ausgedacht.

Das wird aber nix!

Deine Freundin kann, wenn sie die Regelstudienzeit nicht überzogen hat, Bafög beantragen, die rechnen dann aus, ob und wieviel er zu zahlen hat. Wenn er da nicht Auskunft gibt, wie hoch die Einkünfte sind, dann wird da auch Zwangsgeld verhängt. Dieser Weg ist einfacher, als eine Klage gegen den Vater.

Gruß

Manavgat

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Die Frage stellst Du alle paar Wochen, aber egal:

Wenn die Exfrau unterhaltsberechtigt ist, steht sie in der Rangfolge vor dem studierenden Kind.

Gegenüber Kindern im 4. Rang besteht KEINE Erwerbsobliegenheit, d. h., wenn die Anspruchsgrundlagen für die Rente bestehen, dann kann ihn niemand zwingen, weiter zu arbeiten. Außerdem gibt es "Beamtenjobs", bei denen 62 Jahre das reguläre Renteneintrittsalter ist (zB bei der Polizei).

Wenn nach der Zahlung des Unterhalts an die Ex noch Verteilermasse bleibt (also mehr als 1200 Euro), kann ggf. eine Unterhaltspflicht der Höhe nach bestehen.

LG

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Hallo!

Abseits Deiner ursprünglichen Frage und dem rechtlichen Drumherum von dem ich keine Ahnung habe ... ich würde mich in Grund und Boden schämen wenn ich mit 25 Jahren immer noch Mama und Papa auf der Tasche liegen würde!

Wie wäre es mal mit jobben nebenbei?

Gruß

misses_b

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Wenn du meinst dass es möglich ist neben einem Vollzeitstudium sich nebenbei noch den kompletten Lebensunterhalt zu finanzieren.. Dass schaffen meist nur die, die dann ständig in Vorlesungen usw. fehlen. Ein Studium ist auf 40 Stunden die Woche ausgelegt wobei es oft genug Zeiten gibt, wo diese 40 Stunden einfach nicht reichen, da Hausarbeiten geschrieben werden müssen und Gruppenarbeit angesagt ist. Ausserdem gibt es kaum Jobs, bei denen man arbeiten kann, wenn man gerade mal Zeit hat. Ich hatte letztes Semester keine Woche in der ich gleich frei hatte wie die Woche zuvor oder die darauffolgende. Seminare, Gruppenarbeiten, Firmenbesichtigungen usw. kommen immer wieder dazwischen.

In den Semesterferien kann man arbeiten - ja. Ich zumindest diese Ferien, wobei es auch hier in höheren Semestern vorkommt, dass Hausarbeiten und Projekte anstehen.
Es gibt nunmal eine Unterhaltspflicht und weshalb sollte man auf Gelder die einem zustehen verzichten und sich dadurch dass Studium extrem erschweren? Andere verzichten schließlich auch nicht auf ihnen zustehende Gelder wie Kindergeld, AG usw.

Mit 25 kurz vor dem Abschluss des Studiums zu stehen ist durchaus normal. Sehr viele beginnen nicht mit 18/19 mit ihrem Studium, sondern vllt erst mir 21/22 da sie zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und diese durch das Studium als ihre Erstausbildung nun fortführen.

grüße

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Hallo!

Diverse Studenten in meinem Umfeld beweisen mir, das es mit geschickter Planung auch anders geht.

Dann muss man halt auf den ein oder anderen Luxus verzichten.

Hier geht es um jemanden der noch bei Mama wohnt, die Unterhalt zahlt, sicherlich auch das Kindergeld abdrückt und Papa zahlt auch noch Unterhalt.

Wo muss da also ein "kompletter Lebensunterhalt" heringewirtschaftet werden?

Und wieviel Barunterhalt muss so ein Student eigentlich haben?

Sorry, für mich hört sich das an, das da auf Luxus verzichtet werden muss und das nun gar nicht passt.

Es ist aber ja nur meine Meinung das ich es für unmöglich halte mit 25 Jahren noch Mama und Papa auf der Tasche zu liegen.

Gruß

misses_b

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