Guten Abend....
ich habe mal eine Frage. Wir machen uns zwar morgen einen Beratungstermin beim Anwalt aber wollte Euch schon mal vorab fragen.
Mein Freund ist noch verheiratet und es ist ein Eigenheim (welches natürlich noch nicht abgezahlt ist) im Spiel.
Er möchte das Haus nicht haben, Sie würde gerne darin wohnen bleiben.
Sie kann Ihn aber nicht auszahlen und nun stehen folgende Ideen / Einigungen zur Auswahl.
- Einigung Friedlich ? Notariell Festgehalten:
Sie zahlt einen Teil vom Kredit (50 /50 momentan) , Sie muss sich innerhalb eines halbes Jahres um Einkommenserhöhung bemühen, ab daan wird nur noch 150€ maximal getragen, Sie verzichtet aber gleichzeitig auf Trennungsunterhalt vor und nach der Scheidung.... Er bleibt im Grundbuch stehen....
- Das Haus wird verkauft - Sie will dem aber nicht zustimmen.
- letztenendlich bleibt ihm keine andere Wahl außer die Zwangsvollstreckung....
Nun meine Frage, was passiert wenn er der Bank mitteilt das Sie sich getrennt haben, er die Kreditrate von 750€ nicht alleine tragen kann, Sie zahlt dann nicht mehr weil Sie in die Privatinsolvenz gehen will. Letztendlich sind beide Kreditnehmer und der Kredit bleibt trotzdem an ihm "hängen" Er will nicht in die Privatinsolvenz gehen !!!
Was kann passieren, MUSS er den Kredit weiter bedienen oder geht das Haus entgültig an die Bank über, und diese sich um den Verkauf kümmert?
Eigentlich wollte man sich Friedlich einigen, aber Sie ist mal so mal so gelaunt....
Hat jemand einen Rat ?
LG
Trennung / Scheidung Haus im Spiel
Hallo,
Teilungsversteigerung, sonst wird das nichts.
Das ist übrigens nicht das selbe wie eine Zwangsversteigerung, ausserdem geht ein Haus NIE an eine Bank über.
freundliche Grüsse Werner
Was genau passiert bei einer teilversteigerung?
Ehm, eine Teilungsversteigerung IST eine Zwangsversteigerung. Sie dient, klare Verhältnisse zu schaffen. Eine Teilungsversteigerung kann jeder erwirken, der im Besitz eines Geldwerten Teils ist, der so nicht veräussert werden kann. Z.B. eben eine Immobilie. Ich kann einen Teil eines Hauses nicht verkaufen ohne Zustimmung. ich bin aber nicht verpflichtet, ewig damit zu leben. Die Teilungsversteigerung macht aus dem unteilbaren Gut Immobilie ein teilbares Gut, nämlich Geld. Es wird behandelt wie eine reguläre Versteigerung einer Immobilie, jeder darf bieten, muss aber den Gesamtbetrag zunächst komplett an das Gericht zahlen auch wenn ihm ein Teil bereits gehört. Der Erlös wird dann vom Gericht anteilsmässig an alle Eigner ausgezahlt.
Aber Vorsicht: der Kredit wird dann aufgelöst und jeder müßte seinen Teil dazu beitragen. Tut eine Partei dies nicht und verjubelt das Geld ganz fix, dann springen alle anderen Kreditnehmer automatisch ein.... Das muss sauber und strukturiert geplant werden!
Sie will in Privatinsolvenz UND das Haus behalten? Da muss ich ja regelrecht grinsen. Das geht nicht. Alles was sie an Vermögen hat wird zur Deckung der Schulden verwendet. Auch ihre Haushälfte.
Wenn die Bank mitspielt kann dein Freund aus dem Kredit und der Haftung raus - die machen das aber nur wenn seine Ex ausreichend Einkommen etc hat. Ich tippe drauf, das die Bank natürlich nicht blöd sein wird und einen Teufel tun wird.
Und ja, wenn sie nicht zahlt kann und wird die Bank sich das Geld von ihm holen (die volle Rate). Ob er dann auch in eine Inso muss oder sollte hängt von seinen Umständen ab.
Wie hoch ist die Hütte überhaupt belastet? 100%? Weniger?
Hallo,
er will das Haus nicht, sie kann es nicht bezahlen. Ganz einfache Nummer - das Haus wird verkauft. Auf die Befindlichkeiten der Ex würde ich keine Rücksicht nehmen. Wir sind ja hier nicht bei "Wünsch dir was".
Das, was ihr da plant, kann auch mächtig in die Hose gehen.
Danke für eure antworten. Also wohl doch besser für ihn wenn er es versteigern lässt? Weil beim verkauf geht es ja nur mit beiden unterschriften oder?
Vermietung gebe es auch noch aber da hängt ja auch viel dran mit finanzamt und so oder?
Kreditbelastung liegt ungefähr noch 140t ....
#Vermietung gebe es auch noch aber da hängt ja auch viel dran#
Dazu müssten sie aber die nächsten Jahrzehnte zusammenarbeiten.
Es ist nicht nur das Finanzamt, das ist ja noch harmlos, sondern die Nebenkostenabrechnung, und die Reparaturen.
Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
#Weil beim verkauf geht es ja nur mit beiden unterschriften oder?#
richtig.
Wer steht denn im Grundbuch?