Selbstständig auf 450€-Basis?

huhu
Ich hab da eine Frage. Ich arbeite Teilzeit als zahnmed. Fachangestellte (Sozialversicherungs- und steuerpflichtig). Soweit ich weiß, dürfte ich mir einen 450€-job suchen, der abgabenfrei ist bzw wo nur diese 2% Pauschalsteuer anfallen.
Wie ist das denn wenn ich mir diese 450€ auf selbständiger Basis verdienen möchte? Muss ich dann trotzdem ein Gewerbe anmelden? Wären meine einnahmen dann auch Steuer- und sozialversicherunhgsfrei (natürlich solange ich nicht über diese 450€ komme). Zählt Trinkgeld in die 450€ mit rein oder ist das außen vor? Darf ich die Kosten für die Materialien usw von den 450€ abziehen?

Wir ihr seht habe ich noch viele fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja schon mal ein paar davon beantworten. Ich hab mich noch nicht eingehend informiert, hatte grade nur diese Grundidee.

LG, juli-mami

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**Wie ist das denn wenn ich mir diese 450€ auf selbständiger Basis verdienen möchte? Muss ich dann trotzdem ein Gewerbe anmelden?**

ja

**Zählt Trinkgeld in die 450€ mit rein oder ist das außen vor?**
rechtlich gesehen muß auch jeder angestellte kellner diese versteuern

**Darf ich die Kosten für die Materialien usw von den 450€ abziehen?**
ja auch deine fahrtkosten

im endefeckt hast du nen kleingewerbe und dich an die vorgaben zu halten

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Hallo,

die 450 Euro beziehen sich ausschliesslich auf einen Minijob als Angestellte.
Nicht als Selbständige.

freundliche Grüsse Werner

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Völliger Blödsinn.

Stichwort scheinselbstständigkeit.

Gruß

Manavgat

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na ja scheinselbstständigkeit ist wenn sie im endefeckt für eine feste firma arbeitet
ich gehe aber so wie sie schreibt davon aus das sie in 20 haushalte als putzfrau arbeiten will
also hier 2 stunden die woche dort 2 stunden die woche...
und das nicht im auftrag von einer firma

für mich hörte sich das so an als wolle sie sich selber als 400€ job anmelden oder

munter drauf los arbeiten und in der steuererklärung einfach 400€ job rein schreiben

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Die 450-Euro-Grenze hat nix mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zu tun. Wenn Dein Hauptverdienst weiter Deine Teilzeitstelle ist, sind Deine weiteren Einkünfte nicht sozialversicherungspflichtig, aber versteuern musst Du sie natürlich schon. Ausgaben kannst Du absetzen, Trinkgeld musst Du versteuern. Mit Gewerbeanmeldung kenn ich mich nicht so aus, aber auf jeden Fall ist es nicht einfach so, dass Selbständigkeit wie ein Minijob gehandhabt wird.

LG
Anja