Hallo liebe Urbis,
zur Zeit weiss ich einfach nicht mehr weiter. Bin fast schon am verzweifeln.
Bin Krankenschwester und arbeite in der Neurologischen Frührehabilitation
( 27 pflegebedürftige Patienten, teils schwerstpflegebedürftig Patienten, Infektionen - MRSA, Clostridien, VRE, ESBL etc. , Umgang mit Ausscheidungen - Urin, Stuhl, Sekrete aus dem Mund-Rachen-Lungenbereich, Zu- und Ableitungen - Infusionen, Injektionen Harnableitungen, Trachealkanülen, teils verwirrte und aggressive Patienten deren Wahrnehmung gestört ist. )
und bekomme von unserem Betriebsarzt kein Beschäftigungsverbot.
Eine vergleichbare Arbeit kann mir nicht angeboten werden.
Meine FA sagt, sie könne es vom Gesetz her nicht ausstellen, wenn die Empfehlung von Betriebsarzt fehlt.
Schwanger bin ich jetzt in der 15. Woche und war 4 Tage mit Blutungen im Krankenhaus.
Wieso ist es so schwierig für mich, ein Verbot zu bekommen?!
Freue mich auf eure Antworten/Meinungen...
LG Lou
Kein Beschäftigungsverbot
Habt Ihr eine AN-Vertretung? Dann sprich die an oder wende Dich an die zuständige Aufsichtsbehörde. Außerdem erledigst Du selbstverständlich nur noch Tätigkeiten, die mutterschutzkonform sind und wenn es dann eben gar nichts ist...
Deine Gyn hat Recht, er ist dafür nicht zuständig.
LG,
W
Hallo
Wenn durch das arbeiten Gefahr für Mutter und Kind besteht, dann muss der Gyn ein BV ausstellen.
Und wenn sie diese Tätigkeiten macht, besteht eine Gefahr für Mutter und Kind.
Wenn die Arbeit das Leben von Mutter und Kind gefährden, muss der Arbeitgeber tätig werden und eine passende Stelle anbieten. Kann er das nicht, muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Wenn durch die Schwangerschaft gesundheitliche Risiken für das Leben von Mutter und Kind gegeben sind, dann erst stellt der Arzt das Beschäftigungsverbot aus.
Da hier der AG nicht mutterschutzkonforme Arbeit anbieten kann, ist dieser dran, nicht der Arzt.
Der Betriebsarzt musste ja zusammen mit dir eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen. Die musst du ja untershcreiben. Wie begründet er das denn, dass keine Gefahr besteht am Arbeitsplatz?
Ansonsten wende dich doch ans Aufsichtsamt, die können deinem AG ratzfatz Beine machen! die kommen nämlich dann mal selbst raus um begutzuachten.
lg, verena
Hallo,
m.E. verstößt Dein AG gegen das Mutterschutzgesetz.
Ich würde mich an Deiner Stelle flotti ans Aufsichtsamt wenden.
Bis das geklärt ist, würde ich mich strickt weigern gefährdende Tätigkeiten auszuüben.
Gruß K.
Gewerbeaufsichtsamt oder Personal bzw. Betriebsrat oder einfach nur die Arbeit machen, die du nach dem MuSchG machen darfst.
Du musst keine vergleichbare, sondern zulässige Arbeit erhalten.
Schau mal hier - habe ich im Netz gefunden:
...Weitgehend unbekannt ist das vorläufige ärztliche Beschäftigungsverbot. Das Bundesarbeitsgericht ermöglicht in seinem Urteil vom 11. November 1998 dem Arzt, ausnahmsweise auch ein vorläufiges Beschäftigungsverbot auszusprechen (4, 5). Wenn aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind ausgehen können, weil eine fachkundige Überprüfung des Arbeitsplatzes nicht stattgefunden hat, kann bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts das vorläufige Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgesprochen werden....
Und hier der ganze Text als Link
http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz
Danke ihr Lieben,
bei unserem Betriebsrat war ich bereits. Viel helfen können die mir nicht.
Ich hab morgen einen Termin bei der Hausärztin und werd mich wohl ganz einfach krank schreiben lassen müssen.
So ein Gefährdungsformular hab ich nicht gesehn.
Mal sehn wie es weiter geht. Ich werde jedenfalls nicht locker lassen und die Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt ist bereits raus.
LG Lou
"bei unserem Betriebsrat war ich bereits. Viel helfen können die mir nicht."
Unglaublich. Da habt Ihr wohl einen BR der sich nur wegen dem Kündigungsschutz wählen lies.
Schau aber bei Deiner Krankschreibung, dass Du nicht über die 6 Wochen kommst damit Du nicht ins Krankengeld rutscht!
Lass dich einfach wegen anderer Sachen krank schreiben. Entweder nimmst du dann das Krankengeld in Kauf oder aber du stellst es noch geschickter an und siehst zu, dass du nicht über die 6 Wochen wegen ein und der selben Sache kommst. Dann muss der Arbeitgeber dir bis zum Mutterschutz immer weiter dein volles Gehalt bezahlen. In meinen Augen haben solche Arbeitgeber das gar nicht anders verdient. Und ja: ich habe das auch schon durchgezogen. Mein letzter Chef hat den ganzen Tag getobt, mit Akten geschmissen, hatte Wahnvorstellungen usw. Daraufhin war ich halt immer weiter krank geschrieben. Habe nur ganz am Schluß ein paar wenige Wochen Krankengeld bekommen. Aber das hat sich nicht wesentlich auf die Höhe des Elterngeldes ausgewirkt.
Huhu,
Komische Aussage deiner FA, denn ein Beschäftigungsverbot konnte vor 8 Jahren noch jeder approbierte Arzt ausstellen (damals bei mir von meinem Mann ,der als Internist tätig ist, geschehen), mir ist nicht bekannt dass das geändert wurde. Das einzige, das sein kann ist, das die Firma noch eine "Unterschrift "deiner Fa braucht.
LG, Nicole
Hallo ihr Lieben,
ich habe jetzt mein BV. Meine FA hat sich um meinen Betriebsarzt gekümmert. ;)
Und nein, wenn es nur um mein Berufsumfeld geht ( welches nicht geändert werden kann), kann der FA kein BV ausstellen. Das muss dann der Betriebsarzt machen.
Und der hats nun gemacht.
Danke für die vielen Antworten.
LG Lou