Betrug oder verjährt? Villeicht jemand da, der sich auskennt? Immobilienrecht

Ich oute mich mal mit der leichtgläubigsten um nicht zu sagen, beklopptesten Mutter aller Zeiten.
So - damit ihr auch noch alle was zu lachen habt:#klatsch

Vor 14 Jahren haben sich meine Eltern eine Wohnung in den neuen Bundesländern als Steuerabschreibungsobjekt aufschwatzen lassen - ich hab das damals nur am Rande mitbekommen - war grade ausgezogen. Wie wir ja alle wissen, ist das die Oberverarsche der Banken gewesen. So auch bei meinen Eltern.

Nachdem sie seit 14 Jahren in die Wohnung immer mehr Geld reinzahlen, weil nicht vermietet - renovierungen usw. hat mein jüngster Bruder beschlossen in Zwickau zu studieren... warum auch immer ist ja egal. Jedenfalls meinte er, die Wohnung steht ja grad eh leer, ist nur 40 km zur Uni und er könnte da ja mietfrei wohnen - meine Eltern waren einverstanden und sind doch ernsthaft am Freitag ZUM ERSTEN MAL in diese Wohnung gefahren. Ich dachte die hätten die damals besichtigt - da waren sie nämlich vor dem Kauf in der Ecke unterwegs... wie doof kann man sein.

Jedenfalls wurden sie mit dem Dingens voll abgezockt. Lt. Beschreibung und Kaufvertrag ist es eine abgeschlossene 38 qm Wohnung im EG. Küche, Bad mit Wanne und Wohn/Ess/Schlafzimmer. Ist es aber nicht. Es gibt im Bad nur ein Waschbecken mit Toilette und keine Dusche und schon gar keine Wanne wie in der Beschreibung - es ist voll gefliest - es gibt nicht mal einen Ablauf oder Wasseranschlüsse - also ist eine Dusch- oder Badewanne gar nicht vorgesehen.

Die Küche existiert gar nicht - dafür in der Küchenwand ein Durchbruch zum leerstehenden Gewerbeobjekt von nebenan - in der Küche weder Anschlüsse noch Abläufe installiert, das man hätte jemals eine Küche einbauen können.
Mein Dad ist Elektriker und hat den Sicherungskasten unter die Lupe genommen und anhand der Verkabelung festgestellt, dass es die Küchenwand noch nie gab, da das Gewerbeobjekt mit diesem Schaltschrank mitverdrahtet wurde.

So - nächste Woche ist Termin mit einem Anwalt - ich denke aber - verjährung bei Betrug ist doch 10 Jahre - also Pech gehabt??

Verkaufen könnte sie die Wohnung mit 80% Verlust - einen Interessenten hätte sie.
Ich würds machen, aber ich hab ja nichts zu sagen.

Meine Mum ist der Meinung sie könnte das alles Rückabwickeln, aber nach so langer Zeit? Sie hat das ja erst letzte Woche entdeckt, ich meine aber - sie ist doch selber schuld - wer ist denn so bescheuert und kauft ne Wohnung ohne sie anzusehen?

Meint ihr - sie kann noch was machen? Villeicht hat ja jemand mehr Ahnung von der Materie als ich. Wir sind nämlich ziemlich ratlos.

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Deine Sicht der Dinge hört sich schon ganz gesund an. Ich glaube auch nicht, dass eine Rückabwicklung möglich ist.

Sie sollen zusehen, das Ding zu verkaufen und nichts mehr damit zu tun zu haben.

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Rein aus dem Bauch raus würde ich sagen: Betrug kann verjährt sein oder auch nicht (hinzu kommt: Blödheit fällt nicht zwingend unter Betrug). Das kann aber eine Anwältin einschätzen. Grobe Orientierung: http://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-im-strafrecht-strafverfolgungsverjaehrung_030037.html Das betrifft das Strafrecht. Ob da zivilrechtlich was zu holen ist, ist eine andere Frage.

Verkaufen oder sanieren ist eine Frage, die nur ein Sachverständiger beantworten kann.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ich verstehe nicht, wie eine Wohnung 14 Jahre nicht vermietet sein kann, ohne dass man es merkt.

#Lt. Beschreibung und Kaufvertrag# - da kann viel drinstehen.
Im zuständigen Grundbuchamt gibt es eine Teilungserklärung und den Aufteilungsplan. Die solltest du dir zuerst besorgen, und von der Hausverwaltung die letzten Abrechnungen gleich mit.

#dafür in der Küchenwand ein Durchbruch #
wer hat denn das veranlasst ?

#verjährung bei Betrug#
Gibt es die Firma überhaupt noch ?

freundliche Grüsse Werner

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Tja, ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung. Aber 14 Jahre sind eine ziemlich lange Zeit. Und ich muss sagen, ich habe schon alles mögliche erlebt. Der Punkt ist: deine Mutter müsste nachweisen, dass sie vor 14 Jahren betrogen wurde. Dazwischen hätte es durchaus sein können, dass "nette Nachbarn" Durchbrüche machen und die Wohnung sonstwie verändern. Sie braucht Beweise, wie die Wohnung damals aussah.

Ich denke, sie hat eher keine Chance.

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Ganz grob

Die Eigentümer der Wohnung, also deine Eltern haben doch den notariell beurkundeten Kaufvertrag unterschreiben müssen. Dort müssen doch Details zur Wohnung gestanden haben, die dann, wie auch immer diese gelautet haben, per Unterschrift akzeptiert wurden.

Sollte die Wohnung zu dem Zeitpunkt noch nicht erbaut oder im Rohbau oder stark renovierungsbedürftigem Zustand gewesen sein, so gibt es bei endgültiger Fertigstellung bzw. Abnahme ein Übergabeprotokoll, was in der Regel auch unterschrieben wird.

Was ist damit?

Eine Wohnung, die 14 Jahre weder vermietet wird, noch die Vermietungsabsicht nachgewiesen werden kann, ist nicht mal ein Steuersparmodell.

Das akzeptiert das Finanzamt ohnehin nicht. Es muss schließlich wenigstens Einkunftserzielungsabsicht vorliegen.

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Ich denke das du recht haben wirst. Schließlich hätte sie sich die whg ja mal ansehen sollen.

Wer weiß schon ob die whg damals nicht so aussah wie beschrieben.

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#schock#schock#schock
Wie kann man eine Immobilie kaufen ohne diese gesehen zu haben? Sorry, aber wie dämlich muss man denn da sei?

Und wenn Dein Bruder nicht dahin wäre, hätten Deine Eltern die Bude bis jetzt nicht geshen?

Ich bezweifle, dass man da wieder rauskommt.

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Hallo,
du schätzt die Lage schon ganz realistisch ein.
Ich sehe keine Chance für deine Eltern jemals etwas von dem Wohnungskauf rückabzuwickeln.

Aber mal ein Hinweis!
Du schreibst:
"So - nächste Woche ist Termin mit einem Anwalt - ich denke aber - Verjährung bei Betrug ist doch 10 Jahre - also Pech gehabt??"

Betrug ist Strafrecht, das bedeutet, das der Staat 10 Jahre die Möglichkeit hat den Betrüger nach der Tat zu bestrafen.
Von der Bestrafung des Betrügers haben deine Eltern rein gar nichts, wenn es zu einer Bestrafung kommen würde, was ich hier aber sogar bezweifle.
Die 10 Jahre sind ja auch schon rum.

Zivilrechtlich, was die eigentliche Rückabwicklung betreffen würde, halte ich die Sache schon lange für verjährt.
Zivilrechtlich verjähren Ansprüche aus Immobiliensachen 5 Jahre nach Übergabe der Kaufsache!
Damit ist alles erledigt.
Das werden deine Eltern aber sicherlich genauso vom Anwalt erfahren.

Gruß
Demy

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also ob ihr wegen betrug noch durch kommt bzw arglistische täuschung...
ich sage mal da noch was zu erreichen sieht mager aus
dann muß der anwald schon über ecken versuchen dran zu kommen um da noch was zu erreichen, selbst wenn es noch zeitlich im rahmen sein sollte, gibts so punkte wie kauferpflichten wie besichtigung nie gemacht... also wurden auch die pflichten vom käufer grob missachtet was in einer verhandlung nicht gerade positiv ist....

der zweite punkt
die meisten firmen die sowas damals veräuserten waren GMBH firmen
oder ein firmenkonstuckt wo du heute nie nen euro sehen wirst selbst bei betrug und wenn du recht bekommst, wo nix ist kannst du nix holen

ich hab in den letzten 3 jahren mehrere ähnliche objekte gekauft
wo der vorbesitzer so übern tisch gezogen wurde, und das für mich auf abenteuerliche weise, haustür geschäft sag ich nur

ich kann dir sagen was bei denen los war
1. falsche angaben über wohnungsgröße, frischsaniert war pinselsaniert (bad zb aus den 50er jahren/ elekroleitungen auch etc.. )
2. kaufpreise die würd ich heute obwohl ich von dm auf euro umrechne und die bude komplett saniert habe nicht bekommen (gekauft für 145.000DM -- jetziger wert nach frischer komplett sanierung ca 45.000€)
3. der hausverwalter der zum bunde gehörte hat hausgelder im großen stiehl veruntreut und hat mit geldern von anderen häusern hin und her geschoben das es nicht auf viel
4. in einem fall war einer ca 15 jahre im glauben ihm gehört die linke wohnung ihm gehörte aber die rechte wohnung
er erfuhr es erst als seine gedachte wohnung in die versteigerung wanderte und er musste um ziehen da er mitlerweile selber dren wohnte

glaub mir ich mein es nicht böse wenn ich sage, das ich mich frage wie blöd man sein muß um auf sowas rein zu fallen, ich kann beim besten willen nicht verstehen wie banken da so mit spielen konnten, aber ich kann auch nicht verstehen wie das so lange gut gehen konnte da es die ersten erst nach ca 5 jahren merkten was sache ist
das ist mir echt nen rätzel
aber es gibt hier in der gegend hunderte wenn nicht sogar tausende solcher wohnungen
und die masche läuft sogar heute noch ab (jüngster fall den ich kenne ca 4 jahre)
ihr wart auf deutsch gesagt bei weitem nicht die einzigsten die auf die masche reingefallen sind und es bestimmt auch noch werden in abgewandeter form
den so sachen werden ja immer noch angeboten wenn man danach sucht
(ob koreckt oder nicht kann ich nicht beurteilen ohne besichtigung & co)

ich kann euch nur die tips geben
-wechselt den wohnungsverwalter
-kontacktiert die anderen mitbesitzer

(ich meine was gehört zu haben das es in deutschland keine sammelklage gibt aber ähnliches wird sich bestimmt machen lassen um kosten zu sparen, auserdem vieleicht haben andere mitbesitzer das ganze schon versucht ohne oder mit erfolg , man kann also abschätzen die kosten für nen anwalt zu sparen oder deren untreil bei der eigenen verhandlung mit vor legen)
-verkauft die hütte saniert oder unsaniert und wenn es für nen 1€ ist wenn ihr nicht mehr bekommt...

in der regel kommt später eine hütte nach der anderen in die versteigerung
sprich ihr haftet als hausgemeinschaft für deren unterhalt und für reperrauren ist kein geld da etc.. das kann euer ruin werden
-wenn ihr die hütte behaltet
solltet ihr niemals andere mit der vermietung beauftragen
sucht eure mieter selber aus , die nehmen jeden erstbesten interessanten
denen ist es egal welcher voll honk in eurer hütte ein zieht (ist ja nicht seine wohnung er bekommt sein geld so oder so)
-weiterin wenn ihr die behaltet
klärt euch genau drüber auf was im haus los ist
und bereitet euch gegebenenfals drauf vor eine hütte nach der anderen billig zu kaufen & sanieren
(dann könnt ihr sogar noch geld machen)
aber gerade in solchen objekten ist wie gesagt die warscheinlichkeit groß das eine bude nach der anderen versteigert wird
ihr müsst also ständig auf dem laufenden sein was los ist sonnst zahlt ihr noch mal drauf.
gerade bei größeren objekten stehen die käufer nicht schlange
so manches haus ist dabei so runter gekommen das es abgerissen werden musste

ich hoffe meine worte waren deutlich genug um die ersthaftigkeit klar zu machen
was die hütte immer noch an gefahren mit sich birgt wenn man sich nicht um die hausgemeinschaft kümmert und um einen neuen gescheiten verwalter...

wie ich eingangs schon schrieb kaufe ich solche wohnungen bei mir in der nähe
ich erkundige mich schon lange vorm kauf was los war und was noch kommen kann und das bei ner hausgemeinschaft von 6 wohnungen oder 2 zusammen hängende häuser 12 wohnungen, so das ich abschätzen kann was kann da noch kommen..
bei 6 oder 12 einheiten ist das noch recht übersichtlich aber bei größeren einheiten (zb. hochhaus oder ähnlichen) würde ich alles geben das an eurer stelle wider los zu werden..