Rückkehr Elternzeit. Fühl mich veräppelt

Hallo!
Ich brauche ganz dringend Hilfe von Experten aus dem Bereich Arbeitsrecht.

Nach zwei Jahren Elternzeit möchte ich im Februar 2015 an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Genau wie vor der Geburt meiner Tochter, soll dies in Vollzeit geschehen. Gestern nun hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef, in dem er mir zwei Optionen anbot, da eine Stelle im Haupthaus zur Zeit nicht frei wäre. Mein alter Arbeitsplatz ist neu besetzt worden.

Option a: Mein Chef plant eine kleine "Dependance" (O-Ton) im Münsterland. Ein neuer Kollege, der seit Juni 14 neu dabei ist, soll dort als Außendienstmitarbeiter arbeiten, während ich im Backoffice Bereich, ihm den Rücken frei halten soll.
Option b: Er plant, eine weitere "Dependance" im Sauerland zu eröffnen. Vier Mitarbeiter aus der Zentrale, die eh im Sauerland wohnen, sollen dann dort arbeiten. Und ich soll auch dort für die Organisation im Büro verantwortlich sein.

Beide Stellen sollen Vollzeitstellen sein. Bei Option A verlängert sich der Fahrtweg von 45 km auf 115 km (einfache Strecke); bei Option B auf 90 km.

Damit wir uns nicht falsch verstehen...beide Außenstellen gibts noch nicht. Auf die Frage, ab wann diese eröffnet werden sollen, meinte er nur, dass es wohl im Münsterland vielleicht bis März klappen könnte. Und bei B könnte er mir einen Termin noch nicht sagen. Auf Rückfrage, ob entsprechende Mitarbeiter schon Bescheid wüssten, kam nur ein "Nein".

Mir kommt das alles seltsam und unausgegoren vor. Und je länger ich darüber nachdenke, habe ich das Gefühl, dass er mich loswerden möchte. Da er eine Kündigung mit einer möglichen Abfindung scheut (bin seit 10 Jahren angestellt), bietet er mir Stellen an, bei denen sich die Fahrzeiten drastisch erhöhen würden. Aus rein organisatorischen Gründen, kann ich eigentlich keine der Stellen annehmen, weil ich gar nicht weiß, wo ich so lange meine Tochter lassen soll.
Ich bin daher echt verzweifelt und hilflos.
Kann mir mein Chef dermaßen die Pistole auf die Brust setzen?

Ist es gesetzlich gestattet, dass er mir eine Stelle anbietet, die
a. viel weiter weg liegt
b. die es noch gar nicht gibt bzw er mir keinen festen Eröffnungstermin nennen kann?
Ist er nicht gesetzlich verpflichtet, mir zum Februar eine adäquate Stelle zu bieten?
Und was wäre, wenn ich einer Option annehme, mein Chef mir aber plötzlich sagt, dass er mir die Stelle aber nicht pünktlich anbieten kann....vielleicht auch, weil er damit gepokert hat, dass ich von mir aus ablehne. Welche Rechte habe ich?

Wichtig zu wissen ist auch, dass unser Betrieb recht überschaubar ist. Es gibt 11 festangestellte Mitarbeiter und zwei Azubis. Die Freundin des Chefs arbeitet als freie Mitarbeiterin.

Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich vorab ganz herzlich!

Liebe Grüße!

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Natürlich will er dich loswerden. Lass dir diese Angebote schriftlich geben und lass dich bei einem Rechtsanwalt beraten.

Was hast du denn davon, wenn du so weit fährst? Allein die Fahrtkosten. Und wenn etwas mit den Kindern ist?

Dein Chef wird auch wissen, dass nur ein hoch gestochener Akademiker mit dickem Gehalt solche Fahrtwege in Kauf nehmen würde. Aber bestimmt kein Büroangestellter mit kleinen Kindern.

Er spekuliert sicher darauf, dass du deine Elternzeit verlängerst oder von selbst kündigst. Wenn es nicht anders geht, würde ich in jedem Fall versuchen, eine gute Abfindung raus zu schlagen.

Und außerdem stellt sich die Frage, warum der neue Mitarbeiter nicht an die angeblich neu geplanten Stellen gesetzt wird?!

Wahrscheinlich hat er die oder denjenigen für viel weniger Geld auf deinen alten Platz gesetzt.

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Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Ich werde mir die Angebote schriftlich geben lassen und zum Anwalt gehen. Das ist eine gute Idee.

Und meine Nachfolgerin ist natürlich günstiger....Berufsanfängerin mit 23. Ich werde 40 ;-)

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"Ist es gesetzlich gestattet, dass er mir eine Stelle anbietet, die
a. viel weiter weg liegt
b. die es noch gar nicht gibt bzw er mir keinen festen Eröffnungstermin nennen kann?
Ist er nicht gesetzlich verpflichtet, mir zum Februar eine adäquate Stelle zu bieten?"

1. ja, er muß dich ab februar wieder beschäftigen bzw. bezahlen

2. ob deine Einsatzstelle einfach so verlegt werden kann hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. was steht denn dort zum Einsatzort steht.
Steht dort der Einsatzort klar beschrieben (also "In buxtehude", dann muß er dich weiter dort beschäftigen), steht dort, daß der einsatzort flexibel ist/ du auch in andere stätte/ andere zweigstellen versetz werden kannst, dann gilt auch das.
steht nichts dazu im Arbeitsvertrag, dann gilt wohl

"Enthält der Arbeitsvertrag kei­ne Be­stim­mun­gen über den Ein­satz­ort, kann der Ar­beit­ge­ber den Ar­beit­neh­mer im all­ge­mei­nen nur in den Gren­zen der Ge­mein­de beschäfti­gen, in der sich sein Be­trieb zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses be­fin­det."

siehe:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Weisungsrecht.html

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Hallo!

Auch dir ein Danke :-)

Im Vertrag steht :

Die Mitarbeiterin ist seit 01.10.2004 als Assistentin der Geschäftsführung eingestellt. Die zugewiesene Arbeit kann sich im Rahmen dieser Vereinbarung nach Art, Arbeitsstätte oder Arbeitsplatz ändern.

Das ist alles.

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puh, damit läßt er sich vieles offen...
Ich denke ich würde eine erstberatung eines Anwalts für arbeitsrecht in anspruch nehmen-
kostet nicht wirklich viel und wird dir eher klarheit verschaffen.
grundsätzlich würde ich mich schon mal nach alternativen umschauen,denn ob du wirklich glücklich dort wirst, wo sie dich nicht haben wollen, ist ja nochmal eine frage fernab des rechtlichen

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Du brauchst eine Anwältin.

Gruß

Manavgat

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Hallo!

Kennst du einen empfehlenswerten Rechtsbeistand für Arbeitsrecht im Ruhrpott?

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Nein. Aber ich würde auf den Titel "Fachanwalt" für Arbeitsrecht Wert legen

"Interessenschwerpunkt" oder "Fach- oder Rechtsgebiet" haben keine Bedeutung.

Hier ist ein Suchportal

http://anwaltverein.de/+search

Gruß

Manavgat

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Zunächst sollte geklärt werden, ob überhaupt allgemeiner Kündigungsschutz besteht?

Arbeiten die von dir genannten Personen alle mind. 30 Stunden wöchentlich (Azubis außen vor)?l

Falls weniger wieviele Personen und wie lange ungefähr diese.

Hat dein Arbeitsverhältnis schon 2003 bestanden?

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Alle Mitarbeiter haben einen 40 Std-Wochen-Vertrag.

Da es mit mir zusammen zwölf Mitarbeiter sind, müsste das Kündigungsschutzgesetz greifen, oder?

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Ja dann besteht der allgemeine Kündigungsschutz.

Es kann daher dahinstehen, ob du schon 2003 dort beschäftigst war.