Kündigung nach Elternzeit wirksam? Ich bin geschockt

Hallo zusammen,

meine Elternzeit endete am 10.10.2014, anschließend hatte ich Resturlaub, da mein Sohn erst am 01.11.2014 einen Kitaplatz hat.

Heute nun hatte ich mit meiner Abteilungsleiterin und meiner Personalchefin einen Termin zur Rückkehr.

10 Minuten später wurde mir die schriftliche Kündigung, datiert auf den 16.10.2014 ausgehändigt. Ich habe in meinem Schock direkt unterschrieben.

Jetzt ist meine Frage, ob diese Kündigung wirksam ist?

Mündlich wurde angegeben, dass es betriebsbedingt ist. (Meine Elternzeitvertretung hat bereits gekündigt, eine weitere befristete Mitarbeiterin ist bis einschließlich 31.12.2014 angestellt) Bleiben noch meine beiden Kollegen, die ohne Kinder beschäftigt sind. Davon ist meine Kollegin nur ein Jahr länger dort als ich, mein Kollege zwei Jahre länger als ich. Beide jedoch kinderlos)

Ich habe 3 Kinder, bin seit August 2011 dort.

Hätte man mir einen Alternativarbeitsplatz bieten müssen? Muss in der Kündigung das betriebsbedingte stehen?

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, kann ich dennoch auf Abfindung oder Wiedereinstellung klagen? Habe ich durch meine Unterschrift alles verwirkt????

Wir haben gerade ein Haus gekauft (dazu war eine Bestätigung meines Arbeitgebers nötig, dass ich nach der Elternzeit zu den alten Konditionen wieder eingestellt werde: Problemlos wurde mir dieses im Mai bestätigt) Sonst hätten wir den Kreditvertrag nicht bekommen und das Haus auch nicht gekauft)

Hat irgendjemand echte Ahnung? Was hab ich für Rechtsgrundlagen?

Mit Bitte um Hilfe/ Antwort

frederike

42

So, ich sag dir jetzt was: in deiner Situation wäre mir mein Arsch näher als mein Hemd und ich würde keinen Gedanken an eine eventuelle Arbeitslosigkeit der Kollegen verschwenden!

Ab zur Fachanwältin und Kündigungsschutzklage einreichen.

Gruß

Manavgat

1

Hallo

Warum Abfindung? Da hat man kein Recht drauf. und du bist 3 Jahre erst im Unternehmen und wart 1 Jahr in Elternzeit?

Und ja, nach der Elternzeit kann der Ag dir kündigen

3

Ich bin nicht auf die Abfindung aus. Die Frage ist, gibt es nicht einen Sozialplan? Ich habe drei Kinder, meine Kollegen, die nicht wesentlich länger angestellt sind, haben keine Kinder.

Wenn es rechtswirksam ist, finde ich mich damit ab. Wenn nicht, würde ich dagegen gern vorgehen.

5

Hat deine Kollegin einen Mann?

weitere Kommentare laden
2

Warum kauft man mit so knappen Geld ein Haus?

4

Wieso mit so knappem Geld? Bei Anstellung war es mit unseren Gehältern eine saubere, bequeme Finanzierung. Es war nicht absehbar, dass eine Kündigung bevorsteht.

9

Verstehe auch nicht, warum du eine Bestätigung vom Ag brauchtest für die Finanzierung

weitere Kommentare laden
12

Die Kündigung geht so natürlich nicht, dir kann dann erst heute mit entsprechender gekündigt werden. Vermutlich hast du nur den Empfang bestätigt, also ist eine Klage beim Arbeitsgericht, die du einlegen solltest, erfolgsversprechend.

13

Warum geht sie so nicht? Die Elternzeit war doch vorbei?

14

Es ist die Kündigung. Handschriftlich wurde hinzugefügt: Kündigung erhalten am 30.10.2014

Bis zum Ende, also 30,.11. bin ich freigestellt

weitere Kommentare laden
16

Hallo Frederike,

Bist du sicher, das du eine Kündigung, und keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast?

Muss man Kündigungen gegenzeichnen?

Ein Recht auf Abfindung gibt es im Übrigen nicht, die ist immer Verhandlungssache!

Liebe Grüße
Karin

19

Habs grad oben gelesen, du hast den Erhalt quittiert.

21

Es ist eindeutig eine Kündigung.

Es geht mir nicht um die Abfindung. Ich möchte nur wissen, ob der Ablauf und der Zeitpunkt gerechtfertigt sind, da mir auch kein alternativer Platz angeboten wurde. Ich wurde bis zum letzten Peng hingehalten, obwohl schon länger bekannt ist, dass ich gekündigt werde.

Ich möchte dort auch nicht weiter arbeiten, also auch wieder einklagen kommt unter diesen Umständen nicht in Frage.

Es geht hier wirklich nur um Recht und Unrecht. Wenn alles okay ist, dann hab ich einfach Pech. Dann muss ich überlegen, was wir mit dem Haus machen, wenn ich nicht einen anderen Job finde, der meine Kosten deckt.

weitere Kommentare laden
28

Ich glaube, ich würde eine überschaubare Gebühr bezahlen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dazu befragen. Wenn man aus 1. Hand eine rechtssichere Auskunft hat, kann man am besten entscheiden, welches weitere Vorgehen Sinn macht. Kündigungsschutzklage muss recht schnell erhoben werden, wenn man das möchte, also unbedingt auf alle Fristen achten.
LG

30

Lass Dich hier nicht runtermachen.

Lies mal hier und reiche zusammen mit D(einem) Anwalt Kündigungsschutzklage ein.

http://www.rechtslexikon-online.de/Betriebsbedingte_Kuendigung.html

Ich seh gute Chancen auf noch bissle Geld oder sogar Weiterbeschäftigung.

Viel Erfolg. Keinesfalls kampflos aufgeben!!!

31

Hi,

vielleicht habe ich es ja überlesen, aber: Wieviele Mitarbeiter beschäftigt Dein AG denn? Das Kündigungsschutzgesetz greift erst bei mehr als 10 Mitarbeitern (wobei Azubis gar nicht und Teilzeitkräfte nur teilweise gezählt werden). Und erst wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, wird der Punkt 'Sozialauswahl' interessant. Wobei 'Sozialauswahl' auch nicht automatisch bedeutet, das kinderlose Mitarbeiter einen niedrigeren Schutz geniessen. Da spielen viele Faktoren eine Rolle, wäre aber zumindest eine Chance bei einer eventuellen Klage.

Greift das Kündigungsschutzgesetz bei Euch nicht, sehe ich nicht viele Chancen. Natürlich könnte es sein, das Dein AG um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, Dir eine Abfindung anbietet. Allerdings legen Gerichte die Höhe der Abfindung meist auf 1/2 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit fest - das wäre dann vermutlich auch das Angebot Deines AG.

Grüsse
BiDi

66

Es ist ein sehr großes Unternehmen, ca. 400 Beschäftigte..

Muss denn der Grund, also "betriebsbedingt" in der Kündigung verfasst sein?

B ei mir steht nämlich nur, dass ich gekündigt werde, aber nicht, warum.

67

Ich meine, der muss nur auf Nachfrage genannt werden.

weitere Kommentare laden
43

Hallo Frederike,

folgende Sachen fallen mir zu Deinem Post ein:

1. Kündigungsschreiben
Dass das Kündigungsschreiben vom 16.10. datiert ist nicht wichtig; es kommt auf den Zustellungs-/Zugangszeitpunkt an. Du hast den Empfang per 30.10.14 bestätigt durch deine Unterschrift (mehr ist das nicht... Genauso gut hättest du das einem Postboten unterschreiben können der dir das als Einschreiben zugestellt hätte). Damit beginnt die Kündigungsfrist ab 30.10. zu laufen.

2. Kündigungsgrund
Dir kann generell betriebsbedingt unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist (also nicht außerordentlich fristlos) gekündigt werden. Du sagst es gibt nur eine befristete Kollegin und zwei weitere Kollegen, richtig? Dann wärt ihr 4 Mitarbeiter?

Machen denn die anderen beiden Mitarbeiter die gleiche Tätigkeit? Nur dann können Eure Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Sozialauswahl im Rahmen der Kündigungsschutzklage überhaupt verglichen werden.

3. Abfindung
Weshalb solltest Du eine Abfindung erhalten? Du hast ja keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben?

4. Fortführung des Arbeitsverhältnisses
Was würde es Dir denn bringen, wenn Du -angenommen Du gewinnst vor dem Arbeitsgericht- dort weiter arbeitest? Ich denke bei dem wirklich sehr geringen Lohn findest du x vergleichbare Stellen, bei denen Du nicht so eine negative Geschichte hinter Dich gebracht hast: eine Kündigungsschutzklage verbessert nicht gerade das Klima...

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, lass Dich mal von einem Fachanwalt beraten, ob eine Kündigungsschutzklage unter diesen Voraussetzungen überhaupt Sinn ergibt und wenn ja, dann höchstens auf Zahlung einer Abfindung (angenommen die Kündigung wäre nicht wirksam) und nicht auf Weiterbeschäftigung - das würde ich mir an Deiner Stelle echt nicht zumuten und wie gesagt: für das Geld findest du auch echt einige andere Jobs bin ich mir sicher - ich nehme an es ist ein Mini-Job oder so?

Alles Gute und berichte mal, was am Ende bei rausgekommen ist.

LG
Krümel

50

Du scheinst nicht sehr aufmerksam gelesen zu haben. Sie hat keine Rechtsschutz und sie möchte nicht weiter beschäftigt werden. Ein guter Anwalt klagt aber immer auf Weiterbeschäftigung, also sollte sie das ohne auch tun. Kosten können ohne Anwalt nicht viel sein. Zumal meist nach Ladung die Verhandlungen entfallen.