Kinderfreibetrag bzw. steuerklasse

ich brauche ein bisschen Aufklärung von erfahrenen Arbeitsnehmer. Ich bin mit dem Studium fertig und fange mit einer neuen Stelle an. Mein Freund ist Student. Wir haben ein Kind. Ich muss bei dem neuen Arbeitgeber meine Steuer Identifikationsnummern angeben, Lohnsteuerkarte gibt es ja nur noch elektronisch. Es erfolgt ja alles automatisch und ich muss da nichts machen, so wie ich das verstehe.

1) Jetzt ist meine Frage, unser Kind soll ja völlig auf meine Lohnsteuerkarte stehen, da mein Freund momentan nicht arbeitet. Ist das richtig und erfolgt automatisch? Oder bekomme ich nur 0.5 Kind, obwohl er nicht arbeitet?
2) Die Steuerklasse wird doch automatisch ermittelt, oder? Wir sind NICHT verhreitatet wohnen aber zusammen, somit zähle ich nicht als alleinerziehnd und werde in der Steuerklasse 1 eingestuft. Ist das richtig?

Ich muss also außer Kopie der Geburtsurkunde beim Arbeitgeber einreichen (wurde ich von der Personalabteilung darum gebetet) mich sonst nicht um die Einteilung der Steuerklasse und Kinderfreibetrag bzw. wie viel Kind auf der Steuerkarte ist, nicht kümmern, oder? Ich will da nichts falsch machen bzw. irgendwas verpassen.

Danke,

Viola

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1) Das geht leider gar nicht mehr, dass du ein ganzes Kind auf die Steuerkarte bekommst, nur mit Nachweis, dass er keinerlei Unterhalts Verpflichtungen nachkommt, kann man ab und an das hinbekommen.

Fällt also bei dir aus die Möglichkeit!

2) Das stimmt, Steuerklasse 1, 0,5 Kinderfreibeträge. DA hast du bei allem keine Wahl! Das geschieht auch alles automatisch.

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Zwischenfrage: Wenn Unterhaltsvorschuss bei mir endet, und der Vater weiterhin kein Unterhalt zahlt; was er nicht tun wird, dann kann ich meinen ganzen Sohn auf die Steuerkarte nehmen?

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Nein, so einfach ist es eben nicht. Er darf auch keine Betreuung, keine Naturalien usw. leisten und dann geht das wohl wirklich nur noch auf Antrag im absoluten Ausnahmefall. Da musst du dich mal mit deinem Finanzamt kurzschließen.

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Steuerklasse und Kinderfreibeträge werden vom Finanzamt automatisch eingetragen. In deinem Fall Klasse I und 0.5 Kinder.
Die Geburtsurkunde kann der Arbeitgeber nicht verlangen und würde ich aus Gründen das Datenschutzes auch nicht einreichen.
Sollte er wegen der Pflegeversicherung einen Nachweis benötigen, dann hat er ihn schon mit den ELStAM.

Gruß, Hauke

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Warum sollte der AG die nicht verlangen können? Nach der Geburt bist du auch verpflichtet sie einzureichen. Hat auch was mit möglicher Elternzeit usw. zu tun!

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Hallo,

darf ich fragen aus welchen datenschutzrechtlichen Überlegungen mein AG nicht wissen darf, wann mein KInd geboren wurde? Oder trifft das nur Mütter, die wechselnde Väter für Ihre Kinder haben?

Selbstverständlich habe ich die Kopien der Geburtsurkunden an die Personalabteilungen gegeben - welche Nachteile befürchtest Du?

LG Andrea

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oh, das ist ja total unfair! welchen sinn hat es denn, dass ich nur 0.5 Kind habe und der Vater auch 0.5, wenn er nicht arbeitet??? Es würde uns finanziell entlasten, wenn wir den vollen Kind sozusagen auf meiner Lohnsteuerkarte hätten, denn mein Freund arbeitet ja nicht. Er studiert und betreut am Nachmittag unser Kind, da ich vollzeit arbeite.

Wegen Geburtsturkunde: ich habe es eingereicht. Ehrlich gesagt, habe ich mir dabei nichts gedacht und finde es jetzt nicht so tragisch. oder gibt es irgendwas, was ich nicht weiss?