Unterhaltspfändung

Hallo,

kennt sich hier jemand vielleicht mit Unterhaltspfändung aus?

Der Vater von meinem Kind hat einmal im Leben Unterhalt gezahlt. Wir haben uns damals ein Kind gewünscht, aber leider hatte das Kind das falsche Geschlecht, sodass von jetzt auf gleich kein Interesse mehr bestand.

Naja, lange her, ich rege mich nicht mehr auf.

Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt, mir wurde jetzt mitgeteilt, dass der Vater jetzt die letzte Zahlungsaufforderung erhalten hat, zahlt er nicht, wird sofort ein Pfändungsantrag gestellt.

Aber was genau bedeutet das?

Es wird ein Antrag beim Gericht gestellt und dieser muss erst genehmigt werden? Wie lange dauert das?

Wenn der Beschluss da ist, wird dann das Gehalt oder Konto gepfändet? Und wird nur das Geld für einen Monat gepfändet und dann mtl. die Höhe des berechneten Unterhalts? Oder wird jetzt alles, bis auf dem pfändungsfreien Betrag gepfändet?

Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kamm mir zumindest ein bissl was beantworten..

Viele Grüße

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Hallo,

die Pfändung bleibt dann solange bestehen bis er gezahlt hat. Oder anders formuliert, es wird das, was monatlich über seinen Selbstbehalt drüber hinaus geht, gepfändet.
Beudeutet quasi das er von seinem Geld was er monatlich bekommt, nur den Selbstbehalt zur Verfügung hat. Da die Meldung auch ans Finanzamt geht, erhälst du z.B. wenn er eine Steuerrückerstattung hätte diese ausgezahlt.
Ich kenne so einen Fall aus dem Bekanntenkreis, da wurde auch eine Kontopfändung vorgenommen. Der Mann hat dann sein Geld auf ein anderes Konto überweisen lassen.
Das hat natürlich nicht das Problem gelöst, denn der Unterhalt summiert sich ja weiter auf.
Leider kann ich dir jetzt nicht beantworten was dann passiert, wenn eben auf diesem Konto auch nichts zu holen ist und der Vater weiterhin nicht zahlt.

Ist das Kind noch unter 12? Dann könntest du ja auch noch Unterhaltsvorschuss beantragen.

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Die Pfändung der Steuerrückerstattung muss übrigens ausdrücklich beantragt werden, das geht nicht automatisch.

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Hallo,

es können verschiedene Sachen gepfändet werden. Es gibt z. B. eine Sach- und Taschenpfändung, macht man nur, wenn kein Arbeitslohn vorhanden ist. Die Lohnpfändung bekommt der Arbeitgeber, dann wird regelmäßig von diesem überwiesen. Kontenpfändung gibt es auch noch. Die ist nur einmalig.

Was man für eine Pfändung bei Gericht beantragt (der Gerichtsvollzieher stellt das dann dem jeweiligen Drittschuldner oder Gläubiger zu), kommt auf den Sachverhalt an.

Weiß das Jugendamt von einem Arbeitgeber und gibt es da genügend Lohn zum Pfänden (es gibt je nach Familienstand verschiedene Pfändungsfreigrenzen) oder hast du ihnen die Kontonummer des KV genannt?

Wenn gar nichts zu holen ist, macht man eine Sach- und Taschenpfändung mit Antrag auf Eidesstattliche Versicherung. Auch nur einmalig. Bringt meistens nichts.

Wie lange das dauert, ist leider sehr unterschiedlich, hängt vom Vollstreckungsgericht und dem Gerichtsvollzieher ab.