nach privatinsolvenz - mahnung von früher

Hallo, mal eine frage: wenn man in einer privatinsolvenz war, diese aber vorzeitig durch ein erbe beenden konnte, und hinterher eine mahnung kommt die vor Eröffnung des insolvenzverfahrens entstanden ist.... muss man das bezahlen? Nachdem man drei jahre nichts von denen gehört hat?

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Ich versteh das nicht richtig.

Wenn Du die Privatinsolvenz durch Ausgleich der Forderungen beenden konntest, dann kann es ja nur eine Forderung sein, die im Insolvenzverfahren vergessen wurde.

Man muss schauen, ob es verjährt ist oder nicht und dementsprechend handeln.

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Naja verjähren tut es soviel ich weiss erst nach vier jahren. Aber ist es nicht so, dass schulden, die vor der insolvenzeröffnung entstanden sind, nach Beendigung der insolvenz ungültig sind, egal ob sie vergessen wurde oder nicht?

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Schulen verjähren (ohne Titel) drei vollendete Jahre nachdem sie entstanden sind. Ist die Forderung also NACH dem 01.01.2010 entsanden ist sie noch nciht verjährt.

Ist sie vor dem 31.12.2009 entstanden und besteht kein Vollstreckungsbescheid ist sie verjährt. Das heißt aber nur das sie nicht mehr einklagbar ist, nicht das du das Geld nicht mehr zahlen musst.

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Eine Sache ist, ob die Schulden im Insolvenzverfahren vergessen wurden und nun möglicherweise verjährt und damit nicht mehr einklagbar sind. Die andere Sache ist, ob man nicht Schulden, die man gemacht hat, nicht einfach bezahlt, wenn man es kann.

LG
Anja