Elternzeit und ALG 1 - Schnelle Hilfe!!!!!

Brauche Eure Hilfe

Im Februar 2015 bekomme ich das letzte mal Elterngeld. Meine Elternzeit geht bis Februar 2016. Ich bin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Möchte gerne im zweiten Jahr Elternzeit auf Teilzeit arbeiten. In unserem Betrieb geht das nicht. Mein Chef hat mir schriftlich bestätigt das ich mit für die Zeit von Februar 2015 - Februar 2016 eine Teilzeitstelle suchen darf. War beim Arbeitsamt um mich Arbeitssuchend zu melden. Dort wurde mir gesagt das ich - für den Fall das ich keine Stelle finde - keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe, da ich ja in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe, das während der Elternzeit nur ruht.

Meine Information dazu war:
Wenn der Arbeitgeber Teilzeit ablehnt, aber erlaubt eine andere Teilzeitstelle anzunehmen und man sich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt und die Kinderbetreuung geregelt ist -> steht einem Bis man eine stelle gefunden hat ALG 1 zu.

Wer kennt sich da aus und kann mir weiterhelfen. Am besten mit Gesetzesauszügen oder Textpassagen die das erklären.
Warte jetzt auf den Rückruf der Leistungsstelle des Arbeitsamtes und es wäre gut da schon was vorbringen zu können.
Danke für Eure Hilfe

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"Wenn der Arbeitgeber Teilzeit ablehnt, aber erlaubt eine andere Teilzeitstelle anzunehmen und man sich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt und die Kinderbetreuung geregelt ist -> steht einem Bis man eine stelle gefunden hat ALG 1 zu."

Das stimmt.
Der AG kann aber nicht einfach ablehnen. Wie hat er die Ablehnung denn begründet und hat er auf Deinen (schriftlichen?) Antrag auch rechtzeitig reagiert?

LG

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Wir sind ein Betrieb von 9 Mitarbeiterinnen und haben keine Teilzeit Beschäftigten. Bei einer so geringen Mitarbeiterzahl muss er keine Teilzeitstelle stellen. Er hat das auch so begründet das auf Grund der Betriebsgröße keine Teilzeitstelle möglich ist.

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Er ist ja erst ab 15 Mitarbeitern dazu verpflichtet

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Hallo,

ich weiß sicher, dass du während der Elternzeit Anspruch auf ALG 1 hast, wenn dein AG dir keinen Arbeitsplatz in dem beantragten Umfang geben kann. Und natürlich wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Aber das ist ja bei dir der Fall!

Das wissen leider auc h wenige Sachbearbeiter. Da musst du echt dran bleiben!

Ich kann dir das leider nicht mit irgendwelchen Textpassagen belegen, vielleicht können dies aber andere User hier.

Somit ist deine INformation vollkommen richtig!

lg, verena

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Sie muß die Teilzeit bei ihrem AG aber auch korrekt beantragen bzw. ihre Rechte dort durchsetzen, bevor sie ALGI beziehen kann.

Möglicherweise wollte der Sachbearbeiter auch darauf hinaus.

Der AG kann den Antrag ja nicht so einfach ablehnen, sondern muß das hinreichend begründen.

LG

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Da hast du natürlich Recht. Davon war ich ausgegangen.

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http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=162752
Notfalls dort mal anrufen http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html

Geregelt ist der Anspruch und der Begriff der Arbeitslosigkeit in § 137 SGB III (früher: § 118 Abs.1 SGB III) und § 138 SGB III (früher: § 119 Abs.1 SGB III)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitslosengeld_I.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/137.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/138.html

Da dein eigentliches Beschäftigungsverhältnis ruht und du die Erlaubnis hast in einem neuem Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten musst du dem Arbeitsamt zwischen 15-30 Std zur Vermittlung zur Verfügung stehen um als arbeitslos == beschäftigungslos zu gelten.

siehe auch
http://www.helpster.de/arbeitslosengeld-in-der-elternzeit-wissenswertes_132820

Ich würde mit dem Verweis auf die Infos aus der Webseite des Familienministeriums argumentieren.

Ebenfalls ist dieser Fall der Beschäftigungslosigkiet unabhängig vom bestehenden Beschäftigungsverhältnis in den Durchführungsanweisungen des Arbeitsamtes geregelt Ab Seite 20 -> http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtay/~edisp/l6019022dstbai407750.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI407755

siehe auch Weisungssammlung §138 http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitgeber/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI509147

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Super
Vielen Dank für die Links
Werde ich mir für den nächsten Amtsbesuch gleich ausdrucken. Wer weiß was für ein hellen Köpfchen mich da wieder empfängt. Dann kann ich das gleich schriftlich zeigen.

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Halt nicht vom Sachbearbeiter abwimmeln lassen, Fachvorgestzten verlangen, die haben da meist mehr Ahnung bzw wissen die an welche interne übergeordnete Stelle die sich wenden müssen um die korrekten Durchführungsinfos zu bekommen.

Die Antragstellung darf dir auch nicht pauschal verwehrt werden also auf Abgabe des Antrages drängen dann sollen sie dir halt nen Ablehnungsbescheid machen damit kannst du dann rechtlich weiterarbeiten.

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"Dort wurde mir gesagt das ich - für den Fall das ich keine Stelle finde - keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe, da ich ja in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe, das während der Elternzeit nur ruht."

Das ist natürlich Unsinn, gleich mal den Vorgesetzen verlangen, da hat mal wieder jemand keine Ahnung von seiner Arbeit. Deine Info stimmt!

Achso, nimm mal die Broschüre vom Bundesministerium zu Elterngeld und Elternzeit z.B.