Huhu ihr Lieben,
ich muss mal blöd fragen
Die Gebühren für die Kita überweisen wir je nach dem mal von meinem Konto und mal von dem Konto meines Mannes.
Kann jeder das absetzen was von seinem Konto gezahlt wurde oder könnte auch ich alles absetzen und mein Mann dann eben nichts? Oder andersrum...
Lg
Steuerklärung Kita absetzen
Macht Ihr keine gemeinsame Steuererklärung?
Ich bin absoluter Anfänger...
Ich versuche mich erstmal an der Steuererklärung 2013, da waren wir noch nicht verheiratet.
Wir haben am 28.06.2014 geheiratet. Kann ich dann also für 2014 eine gemeinsame Steuererklärung machen? Oder wie funktioniert das dann?
Wenn Ihr keine eingetragene Lebensgemeinschaft ward, dann müsstet Ihr eigentlich für 2013 jeweils getrennte Steuererklärungen abgeben, soviel ich weiß.
In dem Fall würde ich die jeweiligen Rechnungen mit Überweisungsnachweisen zur Steuererklärung dazu legen zzgl. eines Hinweises auf ESt-Erklärung des Partners.
Soweit ich mich erinnern kann, waren wir für das Jahr, in welchem wir geheiratet haben (im Mai) zusammen veranlagt (von da an habe ich unsere gemeinsame Steuererklärung gemacht) - dann ist es eh egal, von welchem Konto der Ehe das Geld kommt.
Spätestens ab Hochzeit hätte ich einen Dauerauftrag eingerichtet - dann kommt man nicht mehr in die Verlegenheit, die Zahlungen suchen zu müssen.
Ich bin aber kein Steuerexperte (schaffe es nur, jedes Jahr irgendwie alle Hürden zu umgehen und das Bestmögliche für uns rauszuschlagen ).
Vielleicht kennt sich jemand besser aus.
LG
Hallo!
bitte die Kita um eine Kostenbescheinigung für 2013. Die können sie auf den Elternteil ausstellen, den Du willst, das kann man am Programm problemlos einstellen.
Wenn sie nicht verheiratet waren, geht das nicht so einfach.
Zudem möchten manche Finanzämter die Zahlungsbescheinigung vorgelegt bekommen.
Warum? Regulär stellen wir bei unverheirateten Paaren die Kostenbescheningung auf beide Namen aus. Wie das mit den Konten funktioniert ist mir dabei egal, hauptsache das Geld kommt. Und je überlasteter ein Amt ist, desto weniger Papierkram fordern die an.
Ist eigentlich sehr simpel. Ihr teilt die Kosten unter euch auf wie ihr wollt und schickt dem Finanzamt einen Zettel mit, dass die Kosten in exakt diesem Verhältnis so getragen wurden. Das Ganze unterschreibt ihr Beide und natürlich legt ihr den Zettel (mit Originalunterschriften jeweils) beiden Steuererklärungen bei. Und nun soll mal das Finanzamt etwas anderes behaupten...
Das mache ich mit meinem Ex schon seit Jahren so. Das funktioniert bei Pauschbeträgen und eben solchen direkt zuordenbaren Sachen.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=91BCBF350EB5E25D5C05
Hallo, da eintragen, egal wer gezahlt hat im Jahr der Hochzeit, ab da könnt ihr zusammen veranlagt werden. Ihr gebt pro Kind eine Anlage ab, oben kann man die Seitenzahlen der Anlage auswählen, es steht auf Seite 4.
Für das Jahr vorher müsste man überlegen, bei wem es sinnvoller wäre von der Steuerlast. Das kann man aber so pauschal nicht sagen, das müsste man echt ausrechnen.
Sind die Kinderbetreuungskosten sehr hoch?
tendenziell würde ich es bei demjenigen angeben, der mehr verdient und weniger Sonderausgaben hat.
Ich versuch mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:
1. Ihr macht jeder für 2013 eine eigene Steuererklärung
2. jeder von Euch hat ab Geburt des Kindes einen halben Freibetrag zugewiesen bekommen
3. wenn ihr zusammen gelebt habt 2013 und das Kind auch bei euch gemeldet war, so wird für jeden der halbe Betrag der Kita-Gebühren im Programm berechnet (ich hoffe, du hast ein vernünftiges Programm!!!)
4. du gibst bei dir die kompletten Gebühren im Programm an, egal von welchem Konto gezahlt wurde, es werden dir dann die unter Punkt 3 genannten 50% angerechnet
5. bei deinem jetzigen Mann genau das gleiche
6. für 2014 dann gemeinesame Veranlagung - hier kenne ich mich dann nicht mehr aus, da wir nicht verheirate sind, aber zusammen leben und die Kita gebühren werden bei jedem angegeben und dann davon 50% in die Steuer mit eingerechnet als Belastung
7. ihr braucht nicht unbedingt Belege einreichen (gab dazu soweit ich das noch im Kopf habe mal ein Urteil).
Viel Glück!
Was ist an dem Programm vernünftig, wenn es voraussetzt, dass jeder 50% Kitagebühren zahlt? Das kann ja jedes Paar selber halten wie es möchte und das dann eben auch so angeben!
Hallo,
wenn man nicht verheiratet ist, muss man die Betreuungskosten nicht hälftig angeben. Man muss nur eine gemeinsame Erklärung abgeben, wer die Kosten ansetzt. Das muss von beiden Elternteilen unterschrieben und zu jeder Steuererklärung dazugelegt werden.
LG Sonja