Hallo,
wir sind ein großes Unternehmen mit mehreren 1000 Arbeitnehmern in ganz Deutschland. In unserer Abteilung wir sind 11 Personen, 6 Kollegen sind auf die Ferien angewiesen. Laut Arbeitgeber dürfen immer 3 Personen gleichzeitig Urlaub machen. Der Urlaub für nächstes Jahr wurde von allen Kollegen entsprechend geplant und beim Vorgesetzten auf Nachfrage eingereicht. Während einer Ferienwoche im Mai hatten sich 3 Kollegen eingetragen, für alle anderen war das in Ordnung. Der AG sagt jetzt, er kann den Urlaub (für alle) frühestens im Januar genehmigen, da erst dann der Schulungsplan feststeht und es sein kann, dass in besagter Woche noch ein weiterer Kollege zur Schulung ist. Insgesamt wären dann 4 Personen weg und das wollen sie nicht "erlauben".
Nun ist es für alle nun sehr schwierig. Keiner kann so richtig planen und vor allem die, die auf die Ferien angewiesen sind, wissen nicht so richtig, was sie machen sollen. Denn im Januar bekommt man kaum noch günstige Angebote für Mai, geschweige denn für die Ferien im Februar. 2 Leute hatten auch schon für die Maiferien gebucht, weil von Schulung bis dato nie die Rede war und alle anderen Kollegen auf Nachfrage keinen Anspruch erhoben haben.
Meine Frage: Ist die Tatsache, dass EVTL eine Person auf Schulung geschickt wird, ein dringender betrieblicher Grund, um jemanden anderes den Urlaub zu versagen, wenn feststeht, dass im besten Fall noch 7 weitere Personen da sind? Argumentiert wird damit, dass ja noch jemand oder mehrere krank werden könnten. Und ist es in Ordnung, dass der AG sich ab jetzt ca. 8 Wochen Zeit lässt, bis er den Urlaub genehmigt, weil er es von dem Schulungsplan abhängig macht, der im Januar kommen soll?
Vielleicht kann ja jemand, der Ahnung hat, weiterhelfen.
Gruß, wasgibts
Urlaub - ist das ein dringender betrieblicher Grund?
Hallo!
Dass die Abteilung mit ausreichend Personal ausgestattet bleiben muss IST ein dringender betrieblicher Grund. Man kann den Arbeitgeber nicht zwingen den Urlaub dann zu gewähren, wenn man sich das Wünscht, und wie ich das sehe bekommen ja auch Kollegen Urlaub, sofern nicht zu viele auf Schulung müssen.
Wer bucht, bevor der Urlaubsantrag durch ist, ist leider selber Schuld.
Es geht ja auch nur um eine Urlaubswoche, und nicht den gesamten Jahresurlaub.
Wir haben aber keine betrieblichen Engpass, wenn 4 MA nicht da sind Den hätten wir erst, wenn weitere MA fehlen.
Und sei nicht böse, aber du bist nicht der Antwortende, auf den ich gehofft habe. Du hast leider bei jedem Thema immer irgendwas zu sagen, aber richtig fundiert ist deine Antwort nur selten. Sieht man schon an deiner Aussage "selbst schuld". hoffe hier eher auf Leute wie susannea oder parzifal, die in der Lage sind, eine sachliche und wertfreie Antwort auf die gestellten Frage zu geben, weil das ihre tagtägliche Arbeit ist. Wenn dabei raus kommt, das die Aussage des Ag korrekt ist, dann ist das auch völlig in Ordnung
Wenn du Antworten von speziellen Usern haben möchtest dann schreibe diese per PN an und frage nicht im Forum nach.
Das Einreichen des Urlaubes ist kein Wunchkonzert. Der AG muss es nicht genehmigen. Und erst Recht nicht sofort.
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/urlaubsantrag_bis_wann_muss_der_arbeitgeber_reagieren/
Er hat sich innerhalb der Frist geäussert das er es zur Zeit noch nicht entscheiden kann. Damit bleibt euch nur abzuwarten WIE er entscheidet.
Es ist meines Erachtens etwas ganz anderes ob ein Urlaub nur eingereicht wurde, oder ob der eingereicht UND genehmigt wurde.
Bei dir lese ich jetzt raus, dass der nur eingereicht wurde. Hier ist noch nix genehmigt wurden. Der AG sagt ja klipp und klar er kann es noch nicht genehmigen.
Dieser wichtige Grund, von dem du redest, ist wenn ein genehmigter Urlaub eben nicht angetreten werden darf bzw. wenn der Arbeitnehmer sogar aus dem Urlaub geholt wird aus wichtigen Grund.
Der Urlaub wird nicht versagt, er wird nur nicht umgehend genehmigt. Es gibt überhaupt kein Gesetz, welches einen AG zwingt einen Eingereichten Urlaubswunsch umgehend zu genehmigen.
Gesetze muss es auch nicht zwingend geben, wenn es Rechtsprechungen dazu gibt. So habe ich zum Beispiel bei Google gefunden, dass über mdl Anträge sofort und über schriftliche Anträge innerhalb von 7 bis 10 Tagen entschieden werden muss. Und nein, es geht auch darum, dass ein Urlaub dann nicht genehmigt werden muss, wenn ein dringender betrieblicher Grund entgegen steht. Und die frage ist dann eben, ist der Grund des AG ein dringender betrieblicher Grund. http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/urlaub-erteilung-22-wuensche-der-arbeitnehmer-vs-dringende-betriebliche-belange_idesk_PI10413_HI2713506.html
Dazu zählen auch personelle Engpässe. Allerdings arbeiten wir in der Sachbearbeitung und auch mit 4 AN weniger, haben wir keinen betrieblichen Engpass. Eng wird es, wenn dann noch 2 MA w/ Krankheit fehlen. aber dieses Risiko hat man ja jederzeit.
Also ich habe im BUrlG nichts dazu gefunden, wie schnell der AG entscheiden muss und was würde es euch helfen, denn dann würde er jetzt einfach den Urlaub ablehnen, was er ja mit genau der Begründung kann, denn dafür bedarf es genau wie Kati sagt keinen zwingenden betrieblichen Grund.
Der AG muss die Belange der Mitarbeiter bei der Urlaubsvergabe berücksichtigen, aber das wars leider auch, also gibt es weder einen Anspruch, den überhaupt dort genehmigt zu bekommen, noch sofort.
Ich weiß, ist blöd, ist aber leider vollkommen korrekt. Wenn auch natürlich dann evtl. jetzt eine Ablehnung erfolgen sollte, aber wollt ihr die wirklich?
Man kann eben nicht einfach Urlaub buchen, wenn man die Zusage des Arbeitgebers nicht 100%ig sicher hat! Und was Mai betrifft, hat der Arbeitgeber ja wohl ausreichend lange Bescheid gegeben, dass er das noch nicht genehmigen kann!
Es werden wohl kaum drei Kollegen im Mai in der gleichen Woche auch Urlaub gebucht haben, oder? Wenn es um die Kinderbetreuung geht und man Kinder im gleichen Alter hat und evtl. auch noch in der Nähe voneinander wohnt, könnte man sich notfalls vielleicht bei der Kinderbetreuung abwechseln. Oder der eine Kollege macht 2.5 Tage und der andere ebenfalls 2.5 Tage und die anderen Tage deckt man halt irgendwie anders ab. Bei einer Woche dürfte das doch wohl gehen.
Ihr habt eine Urlaubsregelung, die Euch bekannt ist. 3 von 11 Mitarbeitern dürfen gleichzeitig Urlaub in Anspruch nehmen.
Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest, dabei sollte er die Urlaubswünsche seiner Angestellten berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf aber den Urlaubswunsch des Angestellten ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch entgegenstehen. Als betrieblicher Belang zählt u.a. personelle Engpässe. Dringend ist er dann, wenn die Gewährung des Urlaubs zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führen würde und die Ablehnung des Urlaubsantrags die Lösung des Problems ist.
Fehlen mehr als 3 Personen gleichzeitig, dann könnte der Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt werden. Schließlich müssen auch Krankheitstage, höhere Auftragslage berücksichtigt werden. Wäre dies nicht der Fall, dann könnte ja der AG auch Personal einsparen.
Das BUrlG sieht keine Frist der Genehmigung vor. Nach den Arbeitsgerichten soll der AG in einer angemessenen Frist antworten. Als angemessene Frist war bei den Gerichten 1 Monat. Aber:
Dein AG hat gesagt, dass er im Januar Stellung dazu nimmt, weil dann der Schulungsplan vorliegt. Dein AG hat also einen plausiblen Grund, warum er vorher keinen Urlaub genehmigen möchte. Solltet ihr vor Gericht ziehen, dann vermute ich, dass ihr verlieren werdet.
Der Urlaub wurde nach Absprache eingereicht und der AG hat reagiert.
Er kann keine Zusage erteilen, bis der Schulungsplan steht, damit nicht ein weiterer MA ausfällt. Auch das Risiko, dass krankheitsbedingte Ausfälle zu tragen sind, kam zur Sprache. Der AG hat gesagt, ab wann er den Urlaub genehmigen kann.
Es ist ein dringender Grund und wurde mehr als begründet. Bis dahin kann man leider nicht planen. Das wäre fahrlässig.
Ist noch die Frage, wem der AG dann den Urlaub genehmigt, wenn nur 2 MA Urlaub nehmen können. Nach welchen Kriterien das entschieden wird, kann ein Außenstehender wohl nicht vorhersagen.