In der Elternzeit selber kündigen....was muss ich beachten?

Sorry für die Frage, aber ich finde ich Netz nichts eindeutiges darüber.

Ich möchte nach der Elternzeit nicht mehr in meinen bisherigen Beruf (büro) zurückkehren. Ich möchte eine Ausbildung als Erzieherin anstreben.
Kann ich auch während der Elternzeit kündigen? Oder muss ich das immer zum Ende der Elternzeit machen?

Werde auch noch mit dem Arbeitsamt sprechen, weil ich versuchen möchte, dass ich keine Sperre bekomme.

Mein Mutterschutz beginnt im Februar, im März kommt das Baby, dann habe ich noch bis Mai Mutterschutz. Wenn ich dann 1 Jahr Elternzeit einreiche, dann würde diese doch bis Mai 2016 gehen oder? Im august würde ich dann die schulische Ausbildung anstreben. Aber von Mai bis August habe ich dann kein Gehalt.

Ich hoffe, dass ich das alles richtig hinbekomme.

Oder gibt es noch was worauf ich achten muss?

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Wenn du ein Jahr EZ nehmen wills, startet diese Zeit nicht erst na Ablauf vom Mutterschutz sondern gleich am Tag der Geburt...

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Ohne genaue Daten ist schwer zu rechnen. Sagen wir du bist den ganzen Mai noch im Mutterschutz, dann geht Elternzeit von Anfang Juni 2015 los bis Ende Mai 2016.

Juni und Juli 2016 würdest du ohne Geld da stehen, wenn du nicht mehr in den alten Job gehst.

Die Frage ist jetzt, ob du von Juni2016 - August2016 noch zurück in den Job möchtest oder nicht.

Und es kommt drauf an, wie dein Verhältnis zu deinem Arbeitgeber ist.

Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt und offen drüber sprechen könnt, kannst du ihn natürlich darum bitten, dass er dich nach der Elternzeit kündigt, dadurch bekommst du keine Sperre. Wenn du selber kündigst, kannst du davon ausgehen dass du eine Sperre bekommst und solltest überlegen, wie du den Zeitraum bis August überbrückst.

Du kannst aber auch deine Elterngeld-Zahlungen splitten und deine Elternzeit bis August 2016 nehmen. Du hast ja Anspruch auf Geld für volle 12 Lebensmonate, die kann man jedoch auch halbieren. Elternzeit an sich kann man ja für die ersten 3 Lebensjahre nehmen.

Beispiel:

Elternzeit von Juni 2015 - Juli 2016

Elterngeld-Zahlungen von Juni 2015 - März 2016 zu 100% (10 volle Monate)
Elterngeld-Zahlungen von April 2016 - Juli 2016 zu jeweils 50% (4 halbe Monate=2volle Monate)
und im August würdest du die Ausbildung beginnen.

Somit hättest du zumindest etwas Geld in den 2 Monaten dazwischen. Falls eine Sperre droht. Besser wie nix :-)

Das ist jetzt mur ein gaaaaaaaanz grober Abriss anhand der Informationen die du geliefert hast.

#winke

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Danke für deine ausführliche Antwort.

Geburtstermin ist der 19.3.15.
Mein Mutterschutz beginnt am 05.02.2015

Wenn ich nach der Elternzeit zurückgehe und mich der AG nicht kündigt, habe ich bestimmt eine kündigungsfrist von 6 monaten oder so, weil ich schon 14 Jahre im Unternehmen bin.

Bin am überlegen wie ich das am besten anstelle.
Das doofe ist nur, wenn ich das Elterngeld splitten lasse, fehlt uns etwas Geld in den Monaten der Elternzeit. Mein Mann ist Maler und verdient nicht die Welt.

Hast du noch eine Idee wie ich es am besten machen könnte?

Im Net habe ich gelesen, dass das Amt eine Sperre unterlässt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Will ja nicht lange arbeitssuchend bleiben, sind ja nur 2-3 Monate und dann mache ich eine schulische Ausbildung. MEine Idee war dieses den Amt darzustellen, sodass ich notfalls Arbeitslosengeld die 2 bis 3 Monate beziehe.

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Wenn ihr gehaltstechnisch zusammen nicht hinkommt, steht euch ja so oder so zumindest Sozialleistung zu. Sowas kann einem aber auch nur das Amt anhand von echten Zahlen sagen. Dann bleibt es ja eh nur dabei, im Amt selbst nach zu fragen. Die sind auch froh, wenn die mal Leute zu Gesicht bekommen, mit denen mal normal sprechen kann :-p

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Hallo,

ich würde auch gern noch meinen Senf dazu geben. Ich hab während meiner ersten Elternzeit gekündigt.

Mein erster arbeitsloser Tag war der erste Geburtstag meines Sohnes, da ich zum Ende meiner Elternzeit gekündigt habe (betrug 1 Jahr). Das heisst du würdest bei einem Jahr Elternzeit schon ca. mitte März in die Arbeitslosigkeit gehen. Ich habe damals ALG1 bekommen weil ich im Rahmen der Familienzusammenführung (sind an den Standort meines Mannes gezogen) gekündigt habe. Du wirst da wahrscheinlich weniger Glück haben und keine Leistungen bekommen. Ich würde Dir aber raten, Dich jetzt schonmal telefonisch mit der ARGE in Verbindung zu setzten, die können Dir da bestimmt weiterhelfen.

Auch würde ich Dir empfehlen, nochmal in deinen alten Job für den Übergang bis zur Ausbildung einzusteigen, damit du von März bis Juli Geld verdienst. Solltest du wirklich 6 Monate Kündigungfrist haben, kannst du Deine Kündigung ja schon während der Elternzeit fristgemäß einreichen.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

LG Dani#winke

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Das ist eine sehr gute idee.

Ich habe in meinen Vertrag rein geguckt. Ich habe Kündigungsfrist von 4 Wochen bis zum monatsende. Demnach kann ich dann doch erst zurück kehren und dann kündigen.

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Also, wenn du nur 1Jahr Elternzeit nimmst endet dieses 1 Tag vor dem ersten Geburtstag.

Wieso nimmst du nicht eifach Elternzeit bis deine Ausbildung beginnt? Du musst nicht ganze Jahre Eltetnzeit nehmen!

Ausserdem kannst du das Eltetngeld auch nachträglich splitten. Wenn du z.B. nach 6 Monaten dein Elterngeld splittest kommst du auf gesamte 1,5 Jahre Elterngeld.

Bedenke dass du auch sobald du kündigst ohne was neues zu haben nicht mehr krankenversichert bist!

lg, verena

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Wenn ich es Splitten lasse fehlt uns monatlich einiges an geld. Mein Mann kann den verlust nicht abfangen.
Bin da schon fast zu gezwungen ein jahr Elternzeit zu nehmen.
Ich rede vorher mit dem amt. Damit ich auch nix falsch mache

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Splitten und die Länge der Elternzeit hat aber eh nichts miteinander zu tun!

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