teilweise übernahme der benzinkosten bei 1,50€ vom jobcenter ??

hey,

kurz zur lage:
ich habe seit anfang november einen teilzeitjob. 1,50€ pro stunde, also gut etwa 180€ im monat.
jetzt hab ich aber ein problem:
mein auto ist ein älteres kaliber, automatik und hat nun seit gut 2-3 monaten probleme mit der einspritzanlage... war bis die kälte jetzt kam eig kein problem, ein bisschen einfahren und sie funktionierte wieder, aber bei der kälte eben nicht und das wusste ich nicht. heißt: mein auto bleibt konstant im 3 gang und schaltet nicht höher, heißt ich hab nen benzinverbrauch jenseits von gut und böse... ich tanke aktuell 10€ alle 2 tage rein, in der woche also 40€ NUR für den arbeitsweg... im monat also pi mal daumen 160€ benzinkosten dadurch. reperieren geht derzeit nicht, definitiv zu teuer. aber es fährt eben noch mit dem fehler und ist dadurch jetzt auch keine gefahr, außer für mein portmonnaie :-(
nu meine frage: übernimmt das jobcenter vllt anteilig kosten fürs benzin ?? hab dr. google gefragt, aber keine antwort bekommen. vllt kann mir jmd weiter helfen. es klingt zwar egoistisch, aber für "nur" 20€ will ich da jetzt mein auto auch nicht quälen im winter, wenn es da so drauf anfällig ist und würde dann den job wieder abgeben, wenn das jobcenter sagt nein geht leider nicht.

lg puschel

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Urlaub nehmen für den Rest des Jahres und auf den Mindestlohn ab Januar warten.

1,50 sind sittenwirdrig.

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Was ist das für ein Job?#schock

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es gibt nur 2 urlaubstage im monat. das ist ein ganz normaler teilzeitjob bzw 1,50€ job, der mir vom jobcenter vermittelt wurde als überbrückung bis ausbildungsbeginn im august nächsten jahres.

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Das ist dann kein Teilzeitjob ( da wäre ja eine sofortklage nötig) sondern eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und dann sind die 1,50 schon die Aufwandentschädigung
lg

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Hallo,

nein, ein Fahrtkostenzuschuss bei nicht sozialversicherungspflichtigen Jobs ist nicht vorgesehen.

Grundsätzlich kann man zwar die Fahrtkosten vom erzielten Einkommen in Abzug bringen, sofern die Abzugskosten den Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich übersteigen.

Dies geht aber nur dann, wenn man sozialversicherungspflichtig arbeitet. Für Minijobs wurde diese Regelung explizit ausgeschlossen.

Ich kann Dir daher nur dazu raten, zu versuchen, einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob zu finden. Dann werden Fahrtkosten bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens berücksichtigt.

Ich finde die Regelung übrigens sehr gut. Diese Minijob-Varianten machen den Arbeitsmarkt kaputt!

Und wenn Du für "nur" 20 Euro im Monat Dein Auto nicht quälen willst - was ich nachvollziehen kann - dann ist es ebenso fair, dass hier auch die Solidargemeinschaft wirtschaftlich denkt und nicht zahlt.

Wenn der Arbeitgeber will, dass Du bei ihm arbeitest, muss er tiefer in die Tasche greifen.

Ich wünsch Dir alles Gute.

sbl

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Hallo,

sprich mit deinem Arbeitsvermittler darüber.

Da es eine AGH-MAE ist, ist vielleicht (!) etwas zu machen.
Frag einfach deinen AV nach Fahrtkosten.

Die Antworten die bisher hier kamen sind nicht falsch, treffen aber auf dich unter Umständen nicht 100% zu.

Und wenn du jetzt noch nach Fahrtkostenzuschuss AGH-MAE (§16d SGB II) googlest, findest du auch was ;-)

Grüße

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Hab mich selbst ertappt beim Abkürzungen verwenden. Asche auf mein Haupt.

Zur Ergänzung:

AGH-MAE
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

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danke für eure antworten :-)
ja ich hab da auch kein gutes gefühl, was die teilweise übernahme betrifft. aber gut. dann muss ich eben diesen job absagen und einen anderen suchen, der sozialversicherungspflichtig ist. ich möchte eben so gerne was nebenbei dazu verdienen. ist jetzt echt doof gelaufen mit dem auto :-(

lg puschel

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Bist du sicher, dass du den Job so einfach absagen kannst? Mglw. drohen dann Sanktionen. #kratz

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jap darf ich vom jobcenter aus, wurde mir versichert. wenn irgendwas ist, wenn es wegen irgendwas nicht geht, einfach bescheid geben. ich hab mich freiwillig zu diesem 1,50€ gemeldet, obwohl ich eig noch in elternzeit bin und freiwillig was überbrückend bis nächstes jahr august gesucht habe. das ist schon ok so.

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Das was du machst ist eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE). Diese MAE ist im Regelfal auch dafür gedacht, die Fahrtosten die für den Arbeitsweg entstehen zu decken.

Hast du keine andere Möglichkeit zum Einsatzort zu kommen als mit dem Auto? Könntest du den Einsatzort auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen? Wenn ja, stehen deine Chancen wohl schlecht. Wenn du jedoch auf das Auto angewiesen bist, empfehle ich dir, ein Darlehen für Reparatu zu beantragen.

Ob es dir genehmigt wird, kann ich dir nicht sagen, jedes Jocenter übt hier Ermessen bei der Entscheidung aus, einen Versuch ist es jedoch wert. Das Darlehen ist zinslos. Die jetzigen hohen Benzinkosten sind doch kein Zustand...

LG H. #klee