Stundenzettel nicht abgegeben-Lohn einbehalten

Guten Morgen!

Folgende Situation:

Mein Mann hat im Oktober einen Stundenzettel mit ca einer Woche Verspätung abgegeben. Ist natürlich blöd, aber es ist halt passiert. Ist in 10 Jahren Betriebszugehörigkeit nie passiert. Er feiert auch nicht dauernd krank, und springt immer(!!!!!) wenn noch einer anruft es wäre noch was zu erledigen. Auch Sonntags obwohl das nicht vergütet wird.
Chef kündigte schon an, das er beim nächsten Mal Lohnüberweisung erst eine erst eine Woche später überweisen würde aufgrund des fehlenden Zettels.

Das Ganze passierte im Oktober, im November hat er ganz normal seinen Lohn bekommen, und jetzt im Oktober nur ca ein drittel des Lohnes überwiesen.

Meine Frage ist: Darf er das einfach so?

Ich gehe zwar auch arbeiten, allerdings nur für netto 400 Euro auf Steuerkarte, das Geld ist für die Kosten die Monatsanfang kommen, weil sein Chef zahlt eh nie pünktlich. Letzten Monat waren viele Abbuchung, wir kommen im Moment grade so.
Dürfen wir ihn in Verzug setzten?

LG und schon mal dankeschön

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Das kommt auf vieles an , z. B. darauf ob er einen vertraglich vereinbarten Stundenlohn bekommt. Dann kann der Chef natürlich erst das Gehalt berechnen lassen wenn der Stundenzettel auch da ist. Dann könnte er höchstens einen Abschlag anweisen bis ihm der Zettel vorliegt. Es könnte auch sein, dass ein Fixum vereinbart wurde und nur das angewiesen werden konnte weil der Stundenzettel nicht da ist.
Wenn man seinen AG gleich "in Verzug setzen" möchte ohne erstmal nachzufragen und das noch als Alleinverdiener finde ich das schon eher merkwürdig, vorsichtig formuliert.
Ich würde nachfragen und vor allem den Zettel einreichen, sollte das noch nicht geschehen sein, und wenn sich dann nichts tut, ja, dann kann dein Mann (!) ihn natürlich zur Zahlung auffordern.

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Hallo!

Danke für deine Antwort.

Mein Mann hat den Zettel eine Woche zu spät abgeben. Das war aber bereits im Oktober. Er hat gar keinen Arbeitsvertrag,bekommt jeden Monat das gleiche Geld ausgezahlt, egal er ob 160 Stunden oder 200 Stunden arbeiten würde.

Der Zettel ist ja schon seit 1 1/2 Monaten da. Er wurde lediglich eine Woche zu spät, sprich nicht am 17.10 sondern am 24.10 abgegeben.

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Deine Beiträge sind sehr verwirrend.
Er hat für Oktober den Stundenzettel (ist das einfach ein Nachweis, dass er regelmäßig gearbeitet hat?) abgegeben und im oder für November dann sein normales Gehalt bekommen und "jetzt im Oktober" nur ein Drittel?

Erläuter das nochmal genauer, mit Daten, interessant ist auch, wann überhaupt die Zahlung fällig war/ist.

LG

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Hallo,
das ist verwirrend, was du schreibst. Und irgendwie kann man dir auch nicht richtig Antworten. Ist dein Mann Angestellter oder Arbeiter? Also hat er ein monatliches feststehendes Gehalt oder bekommt er einen Lohn, der eben von diesem Lohnzettel ausgerechnet wird?
In ersterem Fall darf das Gehalt nicht gekürzt werden. Selbst der Lohnzettel ist sinnlos.
Im zweiten Fall ist das schon anders. Wie soll der AG das Gehalt ausrechnen ohne Lohnzettel? Von dem Lohnzettel abhängig sind ja auch unzählige andere Zahlungen des Unternehmens an Versicherungen, Finanzamt, Genossenschaften,...und glaube mir, die mögen es garnicht, wenn das Geld auch nur EIN TAG zu spät kommt. Da gibt es dann nette Zuschläge, die der Betrieb zu zahlen hat. Ja, da darf der Arbeitgeber schon ungehalten sein.

Was jedoch nun bei euch 2 Monate später passiert ist...nun, ich bezweifle, dass das irgendetwas mit dem "alten Lohnzettel" zu tun hat. Das ist doch völlig aus der Luft gegriffen. Dieser Vorfall war doch längst abgeschlossen. Das hat einen anderen Grund. Und ja, ich würde den AG zumindest mal an die Lohnzahlung freundlich erinnern. Manchmal gibt es auch einfach eine falsche Buchung - auch da sitzen nur Menschen. Falls er sich herausreden will, dann umgehend in Verzug setzen. Es wäre vielleicht auch sinnvoll, die Krankenkasse mal anzurufen, ob dort der Versicherungsbeitrag eingegangen ist.

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wenn der lohn abhängig von den auf dem stundenzettel aufgeführten stunden ODER das rechtzeitige abgeben des stundenzettels dienstvorschrift ist, darf er dies m.e. schon.

das gleiche ist meinem mann passiert, allerdings bekommt er gehalt und der zettel ist völlig egal. er arbeitet bei einer ganz kleinen firma und die frau vom chef macht die finanzen und wollte ihm einen denkzettel verpassen. und ich fands richtig:-p

(weil mein mann sehr nachlässig in sowas ist)

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Hi,

wenn tatsächlich die gearbeiteten Stunden, Nachtschichten, Rufbereitschaften extra abgerechnet werden, braucht der AG schon den Stundennachweis um auf das Gehalt zu kommen.

Mein Mann bekommt z. B. ein Grundgehalt und dann noch die anfallenden Nachtschichten, Rufbereitschaften, Wochenenden, Feiertage immer für den zurückliegenden Monat. Hier muss er auch den Stundenzettel max. am 2 des Folgemonats abgegeben haben. Passiert das nicht, gibt's halt erst mal nur Grundgehalt und dann im nächsten Monat die Nachzahlung.

LG
Caro

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Ich versteh nur Bahnhof. Wenn Dein Mann ein Festgehalt bekommt, dazu aber der Stundenzettel als Nachweis dient, dass er überhaupt da (und nicht zB krank war), dann könnte der AG das Gehalt ja verspätet auszahlen. Wenn er pro Stunde bezahlt wird, braucht der AG den Lohnzettel, und das fristgerecht.

Die Nachfrage, wann der Lohn gezahlt werden kann oder ob ggf. eine Abschlagszahlung möglich ist, ist ok - von "in Verzug setzen" würde ich absehen, zumal aus Deinem Beitrag nicht wirklich hervorgeht, was wann und warum passiert ist.

LG
Anja

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Zuerst einmal sollte dein Mann freundlich nachfragen, wieso er nicht das komplette Geld erhalten hat. Dann wird er schon eine Erklärung dafür bekommen. Danach kann er sich überlegen, ob er den Chef in Verzug setzen kann und sollte.

Ich selber habe 15 Jahre lang Löhne und Gehälter abgerechnet und ich hätte deinem Mann ebenfalls nur eine niedrig geschätzte Summe ausgezahlt, wenn er den Stundenzettel nicht pünktlich abgibt. Ist schließlich seine eigene Schuld, wenn er so schusselig ist. Nur kann die Abrechnung der gesamten Mitarbeiterlöhne deshalb halt nicht warten. Finanzamt und Krankenkassen berechnen Säumniszuschläge, wenn die Beiträge zu spät eingehen. Das sind unnötige Kosten. Und die anderen Mitarbeiter brauchen auch ihren Lohn und können nicht wegen einem Schussel 1 Woche warten.

Eine einzelne Person nachträglich abrechnen und nur deshalb komplette Korrekturen bei Krankenkassen, Finanzamt usw. einreichen zu müssen, hätte mir auch nicht gepasst. Ganz davon abgesehen hat das mir zur Verfügung stehende Programm sowieso nur alle Mitarbeiterlöhne abgerechnet oder gar keinen. Von mir hätte es also eine Rückrechnung für Oktober mit dem Novemberentgelt gegeben.